Start | EU-DolmetscherIn

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs DolmetscherIn. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von DolmetscherIn (UNI/FH/PH).

Tätigkeitsmerkmale

EU-DolmetscherInnen sind beispielsweise bei Sitzungen des Rates der EU oder der Kommission sowie bei Verhandlungen oder internationalen Konferenzen mit EU-Beteiligung im Einsatz. Dabei übersetzen sie mündliche Äußerungen von einer Sprache in eine andere und achten auf eine klare, präzise und sinngemäße Wiedergabe der Kommunikation. Sie stellen sicher, dass der Sinn und die Absicht der Aussagen erhalten bleiben, und berücksichtigen kulturelle Besonderheiten der jeweiligen Sprache.

Ihre Arbeit ermöglicht es, dass sich die VertreterInnen aller EU-Mitgliedstaaten trotz Sprachunterschiede mündlich austauschen können. Dafür werden vor allem zwei Arten des Dolmetschens abgewandt: Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen. Bei Ersterem erfolgt die Übersetzung sofort, nachdem eine Äußerung gemacht wurde. Oft sitzen die EU-DolmetscherInnen dabei in Kabinen, die mit Kopfhörern und Mikrofonen ausgestattet sind. Beim Konsekutivdolmetschen wiederum macht der/die SprecherIn Pausen, damit der/die EU-DolmetscherIn das Gesagte anschließend wiedergeben kann.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gespräche, Reden, Verhandlungen und Vorträge dolmetschen
  • Mündliche Äußerungen nahezu zeitgleich in eine andere Sprache übertragen
  • Inhalt und Absicht der Aussagen verstehen und in einer anderen Sprache korrekt wiedergeben
  • Kulturelle Unterschiede beim Dolmetschen berücksichtigen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Fremdsprachenkenntnisse 
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Guter Gehörsinn
  • Interesse für Sprachen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende EU-Institutionen:

  • Europäische Kommission
  • Europäisches Parlament
  • Europäischer Gerichtshof 

In den Institutionen der Europäischen Union finden täglich Hunderte Sitzungen statt, die oft gedolmetscht werden müssen. Daher besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualifizierten EU-DolmetscherInnen. Die Konkurrenz unter den BewerberInnen ist allerdings groß. Seltene Sprachkombinationen sowie Fachspezialisierungen in Bereichen wie Recht, Wirtschaft oder Technik können die Chancen auf eine Anstellung jedoch verbessern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TranslatorIn", dem der Beruf "EU-DolmetscherIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet zunächst ein erfolgreich abgeschlossenes Sprachenstudium oder ein Studium im Bereich Translationswissenschaften an einer Universität. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte eines Sprachenstudiums sind beispielsweise Sprachübungen, Textkompetenz, Sprachgeschichte, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft, Landeswissenschaft sowie Kulturwissenschaft.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. 

DolmetscherInnen im EU-Sprachendienst werden über spezielle Auswahlverfahren des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) rekrutiert und ausgewählt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Union.

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren zu weiteren Fremdsprachen, verschiedenen Fachgebieten und in Bereichen wie interkulturelle Kompetenzen oder Dolmetschen für Gerichte und Behörden.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitende Positionen.

Zudem besteht die Möglichkeit, als selbstständige DolmetscherIn für die EU tätig zu sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Sprachdienstleistungen ausgenommen literarische Übersetzungen" möglich. 

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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