Start | EU-Beamter/-Beamtin

Hinweis

Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates.

Tätigkeitsmerkmale

EU-BeamtInnen unterstützen EntscheidungsträgerInnen aus Wirtschaft und Politik in Institutionen der Europäischen Union fachlich, organisatorisch und administrativ. Dazu stehen sie im Austausch mit Führungskräften von europäischen Institutionen und VertreterInnen von politischen Parteien aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Die Aufgaben unterscheiden sich je nach der Institution, für die sie tätig sind und der Laufbahngruppe, der sie zugeteilt sind. Insgesamt gibt es fünf Laufbahngruppen, die verschiedene Ausbildungen und Qualifikationen voraussetzen sowie unterschiedliche berufliche Tätigkeiten und Aufgaben beinhalten.

Im Allgemeinen planen und organisieren EU-BeamtInnen Meetings, nehmen an Konferenzen und Sitzungen teil und tauschen sich laufend über die aktuellen Themen und Aufgaben der jeweiligen Institutionen aus. Sie führen Protokolle und dokumentieren getroffene Entscheidungen. Im Austausch mit KollegInnen formulieren sie geeignete strategische Maßnahmen, um ein vorgegebenes Ziel zu erreichen und begleiten die Umsetzung. Je nach Laufbahngruppe und Institution wirken sie z.B. an der Ausarbeitung neuer Gesetze mit, betreuen europäische Sozial- und Regionalfonds, nehmen an Verhandlungen teil, konzipieren und begleiten finanzielle Maßnahmen, wirken bei der Gestaltung von politischen Programmen mit oder sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Verwaltung. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Europäische EntscheidungsträgerInnen unterstützen und beraten
  • Verwaltung von europäischen Institutionen koordinieren
  • EU-Gesetze und Richtlinien analysieren und ausarbeiten 
  • EU-Förderprogramme planen und koordinieren
  • Meetings planen und teilnehmen
  • Abkommen verhandeln
  • Juristische und wirtschaftliche Analysen durchführen
  • Berichte erstellen
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Reisebereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein

EU-BeamtInnen arbeiten in Institutionen und Behörden der Europäischen Union auf nationaler Ebene oder Gemeinschaftsebene.

Aufgrund der anspruchsvollen Auswahlverfahren und der hohen Attraktivität von Arbeitsplätzen in den Institutionen der Europäischen Union herrscht starke Konkurrenz unter den BewerberInnen. Es werden zwar regelmäßig neue Stellen besetzt, allerdings ist die Anzahl der Positionen insgesamt vergleichsweise eingeschränkt. Über Englisch hinausgehende Fremdsprachenkenntnisse, bereits absolvierte Praktika in EU-Institutionen sowie eine Spezialisierung auf ein Fachgebiet, z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Recht, Klima, Verwaltung oder Wirtschaft, erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "VerwaltungsmanagerIn", dem der Beruf "EU-Beamter/-Beamtin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Europäische Wirtschaft, International Relations oder Politikwissenschaften. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren.

Studien im Bereich Europäische Wirtschaft vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Betriebswirtschaftslehre, Politikwissenschaften, Politische Ökonomie, Europäisches Recht, Europäische Politik, Business Analytics und Business Administration. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Für eine Anstellung in einer EU-Institution muss ein Auswahlverfahren durchlaufen werden, das je nach angestrebter Stelle auch Prüfungen umfassen kann. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO).

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Europäisches Steuerrecht, Europäische Integration, International Business Law und Verwaltungsmanagement.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Projektmanagement und Fremdsprachen. 

Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen für EU-BeamtInnen insbesondere in leitenden Positionen wie z.B. als Team-, Abteilungs- oder ProjektleiterIn sowie im Aufstieg im Rahmen der Laufbahngruppen. Zudem können sie in unterschiedlichen Bereichen in der jeweiligen Laufbahngruppe tätig sein. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist als EU-Beamter/-Beamtin nicht möglich.

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