Start | Finanzbeamter/-beamtin

Tätigkeitsmerkmale

FinanzbeamtInnen sind in Finanzbehörden tätig und verwalten steuer- und abgabenrechtliche Angelegenheiten. Sie erteilen BürgerInnen und Unternehmen Auskünfte und überprüfen, ob alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Je nach Zuständigkeitsbereich übernehmen sie unterschiedliche Tätigkeiten.

Ein wesentlicher Aufgabenbereich von FinanzbeamtInnen ist häufig die Bearbeitung von Anträgen, etwa zur Arbeitnehmerveranlagung oder zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerveranlagung. Dabei prüfen sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind. In Unternehmen führen sie Betriebsprüfungen sowie Umsatzsteuersonder- und Registrierkassenprüfungen durch. Dabei kontrollieren sie auch vor Ort, ob alle steuerlichen Vorschriften eingehalten wurden. Zudem veranlassen sie Auszahlungen, z.B. von Familienbeihilfe oder Steuerrückzahlungen. Wenn vorgeschriebene Abgaben nicht entrichtet wurden, fordern sie ausstehende Zahlungen ein. 

Im Servicebereich bearbeiten FinanzbeamtInnen Anfragen von BürgerInnen, beantworten Fragen zu verschiedenen Anträgen sowie zu steuer- und abgabenrechtlichen Themen und unterstützen auch bei Eingaben in das Online-Portal des Finanzamtes. Weiters erkennen sie illegale Steuervermeidungsstrategien und wirken diesen entgegen. FinanzbeamtInnen führen zum Teil auch Schulungen zu finanzrechtlichen Themen durch und arbeiten bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen interner Prozesse in den Finanzämtern mit. Zudem beraten sie KollegInnen in besonders komplexen steuerrechtlichen Fragen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Finanzrechtliche Anträge bearbeiten und prüfen 
  • Anfragen von KundInnen beantworten 
  • Steuer- und Abgabenzahlungen kontrollieren
  • Finanzrechtliche Betriebsprüfungen durchführen
  • Buchführungsunterlagen analysieren
  • Steuerbeträge berechnen
  • SteuerzahlerInnen informieren und beraten
  • Beihilfen und Sozialleistungen anweisen
  • Steuerbescheide erstellen
  • Zahlungen durchführen und einziehen
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Finanzämter
  • Zollämter
  • Finanzpolizei
  • Bundesministerium für Finanzen

Aufgrund der anhaltenden Pensionierungswelle im Öffentlichen Dienst besteht eine konstante Nachfrage nach qualifiziertem Personal. Gleichzeitig befindet sich die Öffentliche Verwaltung im Wandel. Digitale Neuerungen, wie z.B. der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, verändern zunehmend die Arbeitsweise und bestimmte Abläufe. Beispielsweise können Standardprozesse und Routinearbeiten wie Berechnungen oder Überprüfungen mithilfe von KI-gestützten Tools automatisiert und effizienter ablaufen. Die Berufsaussichten für FinanzbeamtInnen sind dennoch gut. Erweitere Kenntnisse über die Nutzung von digitalen Tools und KI-Technologien können vorteilhaft sein. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "VerwaltungsassistentIn", dem der Beruf "Finanzbeamter/-beamtin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden wirtschaftswissenschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling.

Studien im Bereich Steuerrecht vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Steuerlehre, Finanzwirtschaft, Controlling, Bilanzierung, Finanzstrafrecht und Corporate Finance. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Um in der Finanzverwaltung tätig zu sein, muss an der Bundesfinanzakademie (BFA) zunächst eine Grundausbildung absolviert werden, die Basis- und Überblickswissen über den öffentlichen Bereich sowie über steuerrechtliche Themen vermittelt. Je nach Einsatzgebiet erfolgt dann noch eine fachspezifische Funktionsausbildung.

Für FinanzbeamtInnen besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht. 

Die Bundesfinanzakademie (BFA) bietet verschiedene Weiterbildungen im Bereich Finanzverwaltung in Form von Seminaren, Workshops und Veranstaltungen an. 

Auch an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) können verschiedene Weiterbildungen absolviert werden, z.B. zu Themen wie Künstliche Intelligenz in der Öffentlichen Verwaltung. 

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen zudem an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Controlling, Datenschutz und Kommunalrecht. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Projektmanagement und Konfliktmanagement.

FinanzbeamtInnen können zu Team- und AbteilungsleiterInnen sowie in bestimmte Funktionen innerhalb der Finanzverwaltung aufsteigen, z.B. im Finanzamt für Großbetriebe. Ebenso bestehen Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Zollrecht und Wirtschaftskriminalität. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist als Finanzbeamter/-beamtin nicht möglich.

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