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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

RaumgestalterInnen erstellen individuelle Konzepte zur Gestaltung von Innenräumen im Privat- und Objektbereich, z.B. von Wohnungen, Hotels oder Büroräumlichkeiten. Bei der Planung achten sie sowohl auf die bedarfsorientierte Funktionalität der Einrichtung als auch auf das ästhetische Erscheinungsbild. Zur Einrichtung zählen Möbel, Beleuchtung, Vorhänge, Fliesen, Teppiche bis hin zur Wandfarbe.

RaumgestalterInnen beraten KundInnen über Gestaltungsmöglichkeiten und präsentieren ihnen verschiedene Möglichkeiten, um den Gesamteindruck eines Raumes zu optimieren. Je nach Beschaffenheit, Form und Eigenart des Raumes müssen RaumgestalterInnen auf den passenden Einsatz von Materialien, Oberflächen, Licht und Farben achten. Schließlich präsentieren sie ihr Gesamtkonzept und erstellen Detailentwürfe.

Zu ihren Aufgaben zählen auch die Beschaffung der benötigten Materialien und Einrichtungsgegenstände sowie das Vergeben von Aufträgen an HandwerkerInnen, wie z.B. MalerInnen, InstallateurInnen und FliesenlegerInnen. Weiters koordinieren und überwachen RaumgestalterInnen alle handwerklichen Arbeiten und sorgen für die fristgerechte Fertigstellung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Räumlichkeiten besichtigen
  • Raumfunktion ermitteln
  • Skizzen und Pläne erstellen
  • Räume und Einrichtungsgegenstände abmessen
  • Kosten kalkulieren
  • Stoff- und Farbmuster vorlegen
  • Angebote bei LieferantInnen und HandwerkerInnen einholen
  • Termine koordinieren
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Interesse für Bau
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Sinn für Farben
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Innenarchitekturbüros
  • Einrichtungs- und Möbelhäuser
  • Raumgestaltungsunternehmen
  • Tischlereien
  • Messebauunternehmen

Der Innenausbau gewinnt an Bedeutung, da zunehmend mehr Gebäude modernisiert statt neu gebaut werden. In einer Zeit, in der Wohnraum teurer wird, steigt die Bereitschaft, auch in die Qualität und Ästhetik bestehender Räume zu investieren. Innovative Oberflächengestaltungen, moderne Trockenbaulösungen und ein gesteigertes Bewusstsein für Wohngesundheit sind Trends, die für eine kontinuierlich gute Auftragslage sorgen. Gleichzeitig entwickelt sich die Gestaltung von Innenräumen immer mehr zu einer hochspezialisierten Dienstleistung, die psychologische Wohlfühlaspekte mit funktionalem Design verbindet. Die professionelle Inszenierung von Immobilien zur Wertsteigerung sowie die individuelle Beratung bei der Raumoptimierung werden wichtiger. Da die energetische Sanierung der Gebäudehülle oft eine Neugestaltung der Innenräume erfordert, ist der Innenausbau eng mit dem ökologischen Wandel verknüpft. 

RaumgestalterInnen müssen neben umfassenden Fachkenntnissen über sehr gute kommunikative Fähigkeiten verfügen, um KundInnen professionell beraten zu können. Da Pläne und Skizzen meist mithilfe computergestützter Raumplanungssoftware erstellt werden, ist der sichere Umgang mit entsprechenden Programmen wichtig. Zudem können Kompetenzen in der Farb-, Stil- und Einrichtungsberatung sowie Kenntnisse umweltschonender und nachhaltiger Materialien die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum AMS-JobBarometer. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu den Arbeitsmarktaussichten für das Berufsbündel "EinrichtungsberaterIn", dem der Beruf "RaumgestalterIn" zugeordnet ist, wie z.B. Informationen zu Trends, Anzahl der Inserate oder häufig nachgefragten Kompetenzen:

AMS-JobBarometer

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an berufsbildenden höheren Schulen, z.B. im Bereich Interior Design bzw. Raumgestaltung. Ebenso bietet eine technische Ausbildung an Fachschulen, z.B. in den Bereichen Holztechnik oder Möbelbau, eine Zugangsmöglichkeit. Zur Erstellung der Einrichtungspläne nutzen RaumgestalterInnen meist computergestützte Raumkonzeptionsprogramme, wie z.B. CAD (Computer Aided Design), sowie gängige Grafikprogramme, deren Anwendung im Rahmen der Ausbildung erlernt wird. An manchen Schulen muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.

Die Privatschule für Einrichtungsberater Kuchl bietet verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Interior Design an. Die schulische Ausbildung dauert ein Jahr und schließt mit einem international gültigen Zeugnis zum/zur Diplomierten EinrichtungsberaterIn ab.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Innenarchitektur. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Innenraumgestaltung
  • Raumdesign
  • Holztechnik
  • Möbelbau
  • Architektur
  • Projektmanagement
  • Betriebswirtschaft
  • Verkaufstechnik
  • Simulationstechnik

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen vor allem in leitenden Positionen, wie z.B. als Team- oder ProjektleiterIn. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten können sich auch durch die Spezialisierung auf bestimmte Schwerpunkte ergeben, z.B. auf Raumtextilien, Bäder, Wellnessbereiche oder Möbeldesign.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Handwerk der TischlerInnen" und "TapeziererInnen und DekorateurInnen" oder der freien Gewerbe "Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten" und "Geomantische Beratung (Feng-Shui)" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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