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Hinweis

Seit der Berufrechtsnovelle WTBG 2017 wurden die beiden Wirtschaftstreuhandberufe WirtschaftsprüferIn und SteuerberaterIn entkoppelt. Dies führte auch zu Änderungen bzw. Ergänzungen im Berechtigungsumfang.

Tätigkeitsmerkmale

WirtschaftsprüferInnen sind vorrangig mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Berichterstattung eines Unternehmens betraut.

Sie prüfen die Buchführung, Rechnungsabschlüsse, Kostenrechnung, Kalkulation und die kaufmännische Gebarung von Unternehmen. Dazu gehört jedes Verhalten, das finanzielle Auswirkungen hat. Sie prüfen ob der Jahresabschluss des zu prüfenden Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie prüfen, ob die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten wurden und mit dem veröffentlichten Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögenssituation, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird.

Wirtschaftsprüfung ist aber keine trockene Zahlenarbeit. Die Prüfung beginnt damit, Gespräche mit den UnternehmenseigentümerInnen und GeschäftsführerInnen zu führen. WirtschaftsprüferInnen ermitteln die "ökonomische Realität", indem sie den Stand und den Sachverhalt in Bezug auf die Geschäfte des Unternehmens festzustellen. Dann erst können sie die Zahlen objektiv sichten und prüfen. Sie übernehmen auch die Beratung und Hilfeleistung in Bezug auf Rechnungslegung, Bilanzwesen und den Abschluss der unternehmerischen Bücher.

WirtschaftsprüferInnen beraten und vertreten ihrer Auftraggebenden in Devisensachen (außer vor ordentlichen Gerichten). Zudem bieten sie Sanierungsberatung, die Erstellung von Sanierungsgutachten und die Prüfung von Sanierungsplänen.

WirtschaftsprüferInnen können auch Treuhandaufgaben und die Verwaltung von Vermögenschaften, mit Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden übernehmen. Sie verfügen über Kenntnisse in den Rechnungslegungsstandards und über gute Buchhaltungskenntnisse.

Siehe auch die Berufe JuristIn für Wirtschaftsrecht, Treasury-ManagerIn und SteuerberaterIn.

Eine wichtige Eigenschaft für WirtschaftsprüferInnen: Der Wunsch, den Dingen auf den Grund zu gehen und nachzuforschen, warum etwas so ist wie es ist.

Wichtig ist eine gute Beobachtungsgabe, analytisches Denkvermögen, ein gutes Zahlenverständnis, Sorgfalt und eine selbstständige Arbeitsweise.

Darüber hinaus ist soziale Kompetenz und Kommunikationsstärke wichtig. Dieser Beruf ist geprägt vom Umgang mit unterschiedlichsten Menschen und Charakteren (Portierdienste, KonzernchefIn, LagerarbeiterIn, SekretärIn). Im Beruf wird Diskretion gefordert, es gilt nämlich Verschwiegenheitspflicht.

Die Befugnis zur selbstständigen Berufsausübung als WirtschaftsprüferIn wird aufgrund der Bestimmungen des „Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes“ erworben. Zu den formalen Voraussetzungen gehören

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Besondere Vertrauenswürdigkeit (z.B. keine strafbaren Handlungen)
  • Beordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Ein Berufssitz

Für die Bestellung als WirtschaftsprüferIn wird die entsprechende Fachprüfung, eine bestimmte Praxiszeit als BerufsanwärterIn sowie eine 2-jährige prüfende Tätigkeit vorausgesetzt. Tagesaktuelle rechtliche Infos bitte beim österr. Rechtsinformstionssystem - RIS einholen!

Der aktuelle Berechtigungsumfang von WirtschaftsprüferInnen ist im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG geregelt (aktuell im (WTBG 2017). Die aktuellste Version steht im Bundesgesetzblatt.

WirtschaftsprüferInnen arbeiten grundsätzlich in Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Die meiste Zeit verbringen sie üblicherweise direkt vor Ort bei den KundInnen.

BerufseinsteigerInnen arbeiten meist einige Jahre als RevisionsassistentInnen mit dem Prüfungsteam. Üblicherweise führen sie die Prüfungstätigkeiten vor Ort bei den KundInnen durch. Dort gibt es eigene Prüferzimmer für das ganze Team. Bei großen, internationalen MandatInnen kann die Anwesenheit bis zu sechs Monate vor Ort dauern. Bei kleinen Unternehmen kann sich die Prüfung manchmal auf nur eine Woche beschränken.

Viele Unternehmen haben den Regelbilanzstichtag am 31.12. Das bedeutet, dass rund um den Jahreswechsel am meisten zu tun ist, wobei ihre Arbeit bereits im Oktober beginnt. Im November ist bereits viel zu tun und diese sogenannte Peak Season oder Busy Season geht meistens bis März. Diese Zeit ist sehr arbeitsintensiv und es sind teilweise mehr als 40 Wochenstunden zu arbeiten.

Die Nachfrage nach qualifizierten WirtschaftsprüferInnen und SteuerberaterInnen ist vermutlich eher steigend - nicht zuletzt aufgrund neuer Gesetze (internationale Rechnungslegungsgrundsätze) und Verordnungen, vor allem im Bereich Korruption und Geldwäsche [Stand: 2020].

Neuordnung der Berufsgruppen seit September 2017 (BGBl I 2017/137):

Mit dem neuen WTBG 2017 wurde eine umfassende Überarbeitung des WT-Berufsrechts vorgenommen. Traditionell waren die Wirtschaftstreuhandberufe bisher stufenmäßig aufgebaut und die Befugnisse wurden nacheinander erworben.

Die Wirtschaftsprüferbefugnis umfasste bisher sämtliche Steuerberater-Befugnisse. Dieser bisherige Stufenbau SteuerberaterIn – WirtschaftsprüferIn nun aufgehoben, sodass es jetzt zwei Wirtschaftstreuhandberufe gibt.

Neugestaltung der Fachprüfungen

Mit der Neuordnung der Berufsgruppen erfolgt auch eine Neugestaltung der Prüfungsverfahren. Anstelle der bisher getrennten Prüfungsverfahren tritt ein einheitliches Verfahren, das modulartig aufgebaut ist.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WirtschaftstreuhänderIn", dem der Beruf "WirtschaftsprüferIn " zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

WirtschaftsprüferInnen verfügen über ein facheinschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium.

Über die erforderliche Facheinschlägigkeit von Studien für die Zulassung zur Fachprüfung zum/zur WirtschaftsprüferIn informieren die Ausbildungsinstitutionen und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer KSW.

Konkret besteht nach der Novelle WTBG 2017 die Möglichkeit, die Wirtschaftsprüferbefugnis zu erwerben, ohne zuvor oder gleichzeitig die Steuerberater-Fachprüfung ablegen zu müssen [Stand: 2019].

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! Relevante Themen und Bereiche:

  • Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft
  • Bankrecht, Versicherungsrecht, Wertpapierrecht (einschließlich Börserecht)
  • Devisenrecht
  • Risikomanagement
  • EDV-Anwendung in der Rechnungslegung
  • Sonderrechnungslegungsvorschriften
  • Corporate Governance und Abgabenrecht
  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Wirtschafts- und Finanzkommunikation

 

Wichtig sind auch besondere Kenntnisse der Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen.

Die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet verschiedene Aus- und Weiterbildungskurse an, z.B. "Bilanzierung und Investment": www.akademie-sw.at.

Für MitarbeiterInnen in Wirtschaftstreuhand-Kanzleien gibt es eigene Ausbildungswege mit praxisorientierten Lehrinhalten, auch verschiedene Leitungs- und Managementseminare.

Universitätslehrgänge sind z.B.

  • Finanzwirtschaft und Rechnungswesen (MSc), WU Wien
  • Steuerrecht und Rechnungswesen“ (LL.M.) an der Uni Wien in Kooperation mit der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Professional Management in Tax Accountancy (PMBA) an der Alpen-Adria Uni in Kooperation mit der Akademie Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die Möglichkeit in die Führungsebene aufzusteigen, ist in der Wirtschaftsprüfung sehr hoch. Es kommt jedoch sehr stark auf die eigene Leistung, den Fleiß und das Engagement an – vielleicht viel mehr als in anderen Branchen.

Fachspezifische, oft firmeninterne Trainings wie z.B. Vertiefungen in der Rechnungslegung oder Prüfungstechniken sowie im Bereich Kommunikation sind absolut nötig!

Erfahrene WirtschaftsprüferInnen nehmen auch Termine mit der Geschäftsführung und dem Vorstand wahr, später vielleicht sogar mit dem Aufsichtsrat.

Die Karriere in einer Gesellschaft (GesmbH) ist möglich und kann auch in eine Partnerschaft münden. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann der Sprung in einem Industriebetrieb, zu einer Bank oder Versicherung erfolgen.

"Die Ausbildung in der Wirtschaftsprüfung, die vielen Unternehmen, die man kennenlernt, die Bilanzierungskenntnisse, die man erwirbt, das alles ist ein gutes Fundament für eine Karriere" (Aussage eines Wirtschaftsprüfers).

Wirtschaftstreuhandberufe können als freie Berufe ausgeführt werden (vgl. Österr. Rechtsinformationssystem - RIS).

Für alle WirtschaftstreuhänderInnen gelten Rechtsvorschriften, die unter dem Berufsrecht zusammengefasst werden. Dazu zählen unter anderem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) sowie die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erlassenen Verordnungen.

Wie SteuerberaterInnen können auch WirtschaftsprüferInnen Beratungsleistungen in bestimmten steuerlichen Angelegenheiten erbringen. Dazu einige Beispiele: Erstellung von Jahresabschlüssen, Verfassung von Steuererklärungen, Ausarbeitung von steuerlichen Gestaltungsvorschlägen, Sanierungsberatung, Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren vor den zuständigen Behörden.

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