Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten und Befugnisse sind gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
DiplomrechtspflegerInnen sind speziell ausgebildete GerichtsbeamtInnen, denen Rechtsprechungsaufgaben übertragen sind. Sie sind seitens des Bundesministeriums für Justiz dazu ermächtigt, eigenständig die ihnen zugewiesenen gerichtlichen Verfahren und Rechtsverhandlungen zu führen. Dabei treffen sie viele rechtliche Entscheidungen in ihrem Arbeitsgebiet selbstständig, sind aber auch an die Weisungen der zuständigen RichterInnen gebunden. Sie können für eines oder mehrere der folgenden Arbeitsgebiete bestellt werden:
DiplomrechtspflegerInnen prüfen z.B. Eintragungen in Grund- oder Sachbücher, leiten Exekutionsverfahren ein, führen Nachlassverwaltungen durch und vermitteln in Zivilprozessen sowie in Außerstreitverfahren. Sie vernehmen ZeugInnen und Sachverständige und erlassen Vollstreckungsbescheide bei säumigen SchuldnerInnen. Weiters setzen sie Unterhaltszahlungen sowie Ordnungs- und Zwangsgelder fest und organisieren bei Nichterfüllung der offenen Forderungen Exekutionen, Zwangsversteigerungen und Pfändungen.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Personen die ein Meeting abhalten
© Ute Holzer-SternDas Bild zeigt eine Person in einem Büro, die Dokumente überprüft, was auf eine Tätigkeit im juristischen Bereich hindeutet.
© AMS / DoRo FilmproduktionHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem Landes- und Bezirksgerichte.
In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung mit einer Pensionierungswelle gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch der Bedarf an DiplomrechtspflegerInnen steigen wird. Die Berufsaussichten sind stabil. DiplomrechtspflegerInnen arbeiten meist eigenverantwortlich, daher sind Selbstständigkeit und Genauigkeit sehr wichtig.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Ausbildung zum/zur DiplomrechtspflegerIn ist im Rechtspflegergesetz geregelt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie eine erfolgreich abgelegte Matura oder Berufsreifeprüfung.
Vor der Zulassung müssen BewerberInnen in einer Gerichtskanzlei arbeiten. Anschließend sind die Gerichtskanzleiprüfung sowie die Prüfung für den Fachdienst bei Gericht erfolgreich abzulegen. Die Kanzlei- und Fachdienstausbildung samt Prüfungen dauert rund 1,5 Jahre. Personen mit dieser Ausbildung werden als Gerichtsbedienstete bezeichnet und können dann als DiplomrechtspflegeranwärterIn zugelassen werden.
Damit beginnt die eigentliche DiplomrechtspflegerInnen-Ausbildung. Die Dauer dieser Ausbildung beträgt 3 Jahre und umfasst die praktische Tätigkeit bei zumindest zwei Gerichten mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet und die Teilnahme am Grundlehrgang sowie an einem Arbeitslehrgang zu dem gewählten Arbeitsgebiet. In dieser Zeit sind 2 Teilprüfungen erfolgreich zu absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Justiz sowie bei der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs.
Personen die ein Meeting abhalten
© Ute Holzer-SternDas Bild zeigt eine Person in einem Büro, die Dokumente überprüft, was auf eine Tätigkeit im juristischen Bereich hindeutet.
© AMS / DoRo FilmproduktionHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.