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Tätigkeitsmerkmale

Software-TesterInnen planen manuelle oder automatisierte Software-Tests und führen sie durch. Dabei sind sie für die kontinuierliche Sicherstellung und Kontrolle der Qualität der Software verantwortlich. Sie überprüfen beispielsweise, ob die Software und alle ihre Funktionen fehlerfrei funktionieren, ob die Software mit anderen Programmen und Datenbanken kommuniziert, falls dies erforderlich ist, und ob sie benutzerfreundlich ist. Außerdem kontrollieren Software-TesterInnen, ob die Software die Datensicherheits- und Datenschutzrichtlinien ihrer KundInnen erfüllt.

Software-TesterInnen analysieren die Abläufe der Tests und dokumentieren die Ergebnisse in einem Testbericht. Sind Fehler oder Störungen aufgetreten, sind sie dafür zuständig, ihre Behebung zu koordinieren. Sie informieren sich laufend über neue Testmethoden und sind für die Optimierung und Weiterentwicklung von Testroutinen zuständig. Dabei arbeiten Software-TesterInnen gemeinsam mit Software-EntwicklerInnen auch an der Entwicklung von neuen Tools und Applikationen, mit denen Fehler erkannt und automatisch behoben werden können.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Tests planen und durchführen
  • Testpläne erstellen
  • Fehler analysieren
  • Fehlerprotokolle anfertigen
  • Fehlerbeseitigung veranlassen
  • Automatisierte Tests definieren
  • Neue Testprozesse entwickeln
Siehe auch:
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Computer
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Technisches Verständnis

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Computerkonzerne
  • Softwarehäuser
  • Softwareabteilungen großer Unternehmen
  • Rechenzentren
  • Öffentliche Institutionen

Der zunehmende Einsatz von Cloud-Technologien und Künstlicher Intelligenz sowie die zunehmende Digitalisierung machen den IT-Sektor zu einem Bereich mit guten Beschäftigungsaussichten. Unterstützt wird diese Tendenz durch die insbesondere seit der COVID-19-Pandemie verstärkten Nutzung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, was sichere und gut funktionierende Computersysteme voraussetzt. Zudem hat die Corona-Krise in vielen Bereichen einen zusätzlichen Digitalisierungsschub bewirkt, wodurch die Nachfrage nach IT-Lösungen sowie IT-Dienstleistungen gestiegen ist.

Die Berufsaussichten für qualifizierte Software-TesterInnen sind gut. Formale Abschlüsse nehmen im IT-Bereich einen hohen Stellenwert ein. QuereinsteigerInnen ohne entsprechende Ausbildung haben kaum mehr Chancen auf einen attraktiven Arbeitsplatz. Zunehmend gefragt sind Fachkräfte mit Doppel- und Mehrfachqualifikationen, z.B. in Wirtschaft und Technik. Durch den ständigen technischen Fortschritt ist zudem lebenslange Weiterbildung unerlässlich, um am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "IT-QualitätsmanagerIn", dem der Beruf "Software-TesterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bildet eine Ausbildung an höheren technischen Lehranstalten, z.B. für Informatik oder Elektronik und Technische Informatik. Die meisten Ausbildungen im Bereich Informatik vermitteln neben technischen Kompetenzen, wie z.B. in Software Engineering, Cyber Security, Künstlicher Intelligenz und Datenbanken, auch organisatorische und kaufmännische Inhalte, z.B. in den Bereichen Projektmanagement sowie Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Zudem bieten manche Lehranstalten die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben, z.B. in SAP oder Cisco. Weiters werden praktische Erfahrungen in schuleigenen Werkstätten sowie im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von höheren technischen Lehranstalten bieten Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Informatik. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge sind eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Programmiersprachen
  • Datensicherheit
  • Projektmanagement
  • Softwareentwicklung
  • Datenbanken
  • Robotik
  • Computersimulationen

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten für Software-TesterInnen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich, z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik".

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich und in der Liste der freien Gewerbe.

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