Start | EU-ÜbersetzerIn

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs ÜbersetzerIn. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von ÜbersetzerIn (UNI/FH/PH).

Tätigkeitsmerkmale

EU-ÜbersetzerInnen übertragen schriftliche Dokumente von einer EU-Amtssprache in eine andere. Beispiele dafür sind EU-Gesetzestexte, Verordnungen oder Richtlinien sowie Berichte, Verträge und Mitteilungen verschiedenen Institutionen der Europäischen Union. Sie fertigen auch Übersetzungen für EU-Webseiten und Informationsmaterialien an. Bei ihrer Arbeit verwenden sie spezialisierte Wörterbücher und Glossare sowie computerbasierte Übersetzungstools, deren Übersetzungen sie kritisch kontrollieren und überprüfen.

EU-ÜbersetzerInnen überprüfen ihre Arbeit sorgfältig auf Grammatik, Genauigkeit und Stil und führen bei Bedarf Korrekturen durch. Häufig sind sie auf bestimmte Fachgebiete wie Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft oder Technik spezialisiert.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Übersetzungen im Rahmen des EU-Sprachdienstes anfertigen
  • Spezialisierte Wörterbücher verwenden
  • Qualität der Übersetzungen überprüfen
  • Fehler korrigieren
Siehe auch:
  • Fremdsprachenkenntnisse 
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gutes Sprachgefühl
  • Interesse für Sprachen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten

 

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende EU-Institutionen:

  • Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union
  • Europäische Kommission
  • Europäisches Parlament
  • Europäischer Gerichtshof 

Die Europäische Union ist insgesamt der größte Arbeitgeber für EU-ÜbersetzerInnen, da alle EU-Dokumente in den 24 Amtssprachen verfügbar sein müssen. Allerdings finden die Auswahlverfahren nicht jedes Jahr statt. Hinzu kommt, dass die Konkurrenz unter den BewerberInnen groß ist und zunehmend automatische Übersetzungstools genutzt werden, wodurch sich der Personalbedarf tendenziell verringert. Seltene Sprachkombinationen sowie Fachspezialisierungen in Bereichen wie Recht, Wirtschaft oder Technik können die Chancen auf eine Anstellung jedoch verbessern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TranslatorIn", dem der Beruf "EU-ÜbersetzerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium in den Bereichen Sprachen oder Translationswissenschaft an einer Universität. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden.

Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Sprachübungen, Textkompetenz, Sprachgeschichte, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft, Landeswissenschaft sowie Kulturwissenschaft.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. 

EU-ÜbersetzerInnen werden über das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) rekrutiert und ausgewählt: Nach der Online-Bewerbung folgen Computertests und ein Assessment-Center. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website von ESPO.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie weiteren Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, Journalismus oder Wissensmanagement.

UNIVERSITAS Austria, der Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, bietet Webinare zu verschiedenen Theman an.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitende Positionen.

Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen des freien Gewerbes "Sprachdienstleistungen ausgenommen literarische Übersetzungen" als selbstständige ÜbersetzerIn für die EU tätig zu sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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