FleischverkäuferIn
Berufsbereiche: Handel, Logistik, VerkehrAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
FleischverkäuferInnen arbeiten im Verkaufsbereich von Fleischhauereien sowie in Fleisch- und Feinkostabteilungen von Supermärkten. Sie richten die Fleisch- und Wurstwaren verkaufsfertig her, bedienen und beraten die KundInnen, verpacken die Waren und kassieren die Rechnungsbeträge. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Zubereitung von kalten und warmen Imbissen sowie das Zusammenstellen und Garnieren von Wurstplatten. Wichtige Aufgaben sind weiters das Haltbarmachen sowie das Kühlen, Einfrieren und Lagern von Fleisch und Fleischwaren. Bei allen Tätigkeiten müssen FleischverkäuferInnen auf die genaue Einhaltung der Hygienemaßnahmen achten.
FleischverkäuferInnen haben eine wichtige Stellung zwischen den FleischverarbeiterInnen (VeredlerInnen) und den KundInnen.
Sie beraten und informieren über die Verkaufspalette, die Verwendbarkeit und Zubereitung von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Nebenprodukten. Sie wissen über die Arten von Schlachtvieh, deren Fleischteile, die verschiedenen Vieharten und ihre Verwertung, den Nährstoffgehalt des Fleisches, die Beurteilung von Fleisch nach Qualität, Verwendbarkeit und Lagerfähigkeit, Bescheid. Darüber hinaus müssen die FleischverkäuferInnen Waren bestellen und Reklamationen entgegennehmen. Beim Verkauf kassieren sie nach Ausgabe der verpackten Waren die entsprechenden Beträge und am Ende des Geschäftstages rechnen sie die Einnahmen ab. Die Thekengestaltung und Dekoration sowie die Preisauszeichnung und deren regelmäßiger Wechsel gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten.
FleischverkäuferInnen dekorieren, portionieren und garnieren Lebensmittel und Imbisse zur Verkaufspräsentation. Hierzu wiegen sie die Erzeugnisse ab, verpacken sie fachgerecht und zeichnen sie aus. In Fleischereien stellen sie oft auch Feinkostsalate her und garnieren Wurst- und Käseplatten. Für den Imbiss-Bereich müssen sie Schnellgerichte vorbereiten. Außerdem belegen sie Brote und stellen Geschenkkörbe und kalte Büfetts zusammen. Ein weiterer Bereich ist der Partyservice. Hier müssen die FleischverkäuferInnen Fleisch und Fleischwaren aufschneiden, garnieren und auf Platten legen und diese anschließend ausliefern. Das Herstellen von kalten und warmen Imbissen (Braten, Kochen, Brühen) fällt ebenfalls in ihren Tätigkeitsbereich.
Bei ihrer Arbeit bedienen FleischverkäuferInnen Maschinen und Geräte wie Kassen, Waagen und Kühltruhen und benutzen Werkzeuge wie Messer, Beile und Gabeln. Diese Arbeitsutensilien müssen auch gewartet, instandgehalten und in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden. Bei allen Tätigkeiten sind die jeweiligen Vorschriften und Gesetze sowie die Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten.
FleischverkäuferInnen arbeiten im Verkaufsbereich von Fleischhauereien sowie in Fleisch- und Feinkostabteilungen von Supermärkten. Sie richten die Fleisch- und Wurstwaren verkaufsfertig her, bedienen und beraten die KundInnen, verpacken die Waren und kassieren die Rechnungsbeträge. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Zubereitung von kalten und warmen Imbissen sowie das Zusammenstellen und Garnieren von Wurstplatten. Wichtige Aufgaben sind weiters das Haltbarmachen sowie das Kühlen, Einfrieren und Lagern von Fleisch und Fleischwaren. Bei allen Tätigkeiten müssen FleischverkäuferInnen auf die genaue Einhaltung der Hygienemaßnahmen achten.
FleischverkäuferInnen haben eine wichtige Stellung zwischen den FleischverarbeiterInnen (VeredlerInnen) und den KundInnen.
Sie beraten und informieren über die Verkaufspalette, die Verwendbarkeit und Zubereitung von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Nebenprodukten. Sie wissen über die Arten von Schlachtvieh, deren Fleischteile, die verschiedenen Vieharten und ihre Verwertung, den Nährstoffgehalt des Fleisches, die Beurteilung von Fleisch nach Qualität, Verwendbarkeit und Lagerfähigkeit, Bescheid. Darüber hinaus müssen die FleischverkäuferInnen Waren bestellen und Reklamationen entgegennehmen. Beim Verkauf kassieren sie nach Ausgabe der verpackten Waren die entsprechenden Beträge und am Ende des Geschäftstages rechnen sie die Einnahmen ab. Die Thekengestaltung und Dekoration sowie die Preisauszeichnung und deren regelmäßiger Wechsel gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten.
FleischverkäuferInnen dekorieren, portionieren und garnieren Lebensmittel und Imbisse zur Verkaufspräsentation. Hierzu wiegen sie die Erzeugnisse ab, verpacken sie fachgerecht und zeichnen sie aus. In Fleischereien stellen sie oft auch Feinkostsalate her und garnieren Wurst- und Käseplatten. Für den Imbiss-Bereich müssen sie Schnellgerichte vorbereiten. Außerdem belegen sie Brote und stellen Geschenkkörbe und kalte Büfetts zusammen. Ein weiterer Bereich ist der Part…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
FleischverkäuferIn | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Fleischergewerbe (Angestellte)
gültig ab 01.07.2021
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Handelsgewerbe (Angestellte)
gültig ab 01.01.2022
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- Handgeschicklichkeit: Aufschneiden von Fleisch/Fleischwaren, Garnierungsarbeiten, Legen und Garnieren von Wurstplatten; Dekoration und Thekengestaltung
- Auge-Hand-Koordination: Schneiden von Fleisch; Braten, Kochen und Brühen im Verkauf
- Sehvermögen: Prüfen/Erkennen der Art und Beschaffenheit von Fleisch und Fleischprodukten
- Unempfindlichkeit der Haut: Kontakt mit rohem Fleisch, Pökelsalz usw.
- Organisationstalent: rechtzeitiges Bestellen fehlender Waren
- Kontaktfähigkeit: Verkauf, Kundenberatung
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
- Sprachfertigkeit mündlich: Beraten/Informieren der Kunden
- gestalterische Fähigkeit: Gestalten von Schaufenstern, attraktives Präsentieren der Waren
- Merkfähigkeit: Merken zahlreicher Fleischarten und Fleischprodukte, z.B. Wurstsorten und deren Eigenschaften und Preise
- Selbständigkeit: Bedienen der KundInnen; Herrichten und Lagern von Fleisch; Braten, Kochen und Brühen im Verkauf
- generelle Lernfähigkeit: regelmäßige Weiterbildung
Betriebe/Lehrbetriebe:
FleischverkäuferInnen sind in Fleischereibetrieben sowie in Feinkost-, Fleisch und Wurstabteilungen in Supermärkten beschäftigt.
Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der FleischverkäuferIn-Lehrlinge ist in den letzten 10 Jahren stark gesunken (von rund 110 Personen zu Beginn der 2010er-Jahre auf heute rund 30 Personen). Die Ursache liegt darin, dass die Zahl der Fleischverkaufs-Betriebe (Fleischhauereien) immer weiter abnimmt. Der Fleischverkauf in den Supermärkten ist weitgehend in den Feinkostabteilungen angesiedelt; für diesen Bereich gibt es den Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann/-frau mit Schwerpunkt Feinkostverkauf", der stark steigende Lehrlingszahlen aufweist. Der Lehrberuf "FleischverkäuferIn" wird recht häufig (derzeit zu rund einem Drittel) in Doppellehre mit dem Lehrberuf "FleischverarbeiterIn" erlernt.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird etwas häufiger von Frauen als von Männern erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt 60 Prozent, der Männeranteil 40 Prozent.
Berufsaussichten:
Die Personalfluktuation im Lebensmittelhandel ist hoch, das heißt, Beschäftigte wechseln häufig die Arbeitsstelle. Vor allem in großen Städten und ihrer Umgebung gibt es immer wieder Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn Stellen frei werden.
Beschäftigungsaussichten:
Im Fleisch- und Wurstverkauf besteht weiterhin Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Das Arbeitsplatzangebot ist insgesamt nicht allzu hoch, aber stabil.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Lebensmittel- und FeinkostverkäuferIn", dem der Beruf "FleischverkäuferIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Kärnten
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Lehre Fleischverkauf (öffnen)
LehreFachberufsschule Klagenfurt 1 (öffnen)
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Wulfengasse 24
Tel.: +43 (0)463 / 316 41 -12, Fax: +43 (0)463 / 316 41 -797, https://www.fbs-klagenfurt1.at/
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- Niederösterreich
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Lehre Fleischverkauf (öffnen)
LehreLandesberufsschule Geras - Standort Hollabrunn (öffnen)
2020 Hollabrunn, Sonnleitenweg 2b
Tel.: +43 (0)2952 / 24 92 -0, http://lbshollabrunn.ac.at/
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- Oberösterreich
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Lehre Fleischverkauf (öffnen)
LehreBerufsschule Linz 10 (öffnen)
4020 Linz, Glimpfingerstraße 8d
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -236600, Fax: +43 (0)732 / 77 20 -236699, https://www.bs-linz10.ac.at/
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- Salzburg
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Lehre Fleischverkauf (öffnen)
LehreLandesberufsschule 2 Salzburg (öffnen)
5020 Salzburg, Makartkai 1
Tel.: +43 (0)662 / 432 151, Fax: +43 (0)662 / 432 151 -1205, https://www.lbs2.salzburg.at
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- Vorarlberg
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Lehre Fleischverkauf (öffnen)
LehreLandesberufsschule Feldkirch (öffnen)
6800 Feldkirch, Rebberggasse 32
Tel.: +43 (0)5522 / 720 29, Fax: +43 (0)5522 / 720 29, https://lbsfe1.snv.at/
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- Wien
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Lehre Fleischverkauf (öffnen)
LehreBerufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik (öffnen)
1120 Wien, Längenfeldgasse 13-15
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95341, Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995340, https://bsltz.at/
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FleischverkäuferIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
männlich | 73 | 76 | 55 | 42 | 27 | 15 | 16 | 12 | 12 | 13 |
weiblich | 38 | 32 | 30 | 28 | 23 | 21 | 20 | 19 | 17 | 14 |
gesamt | 111 | 108 | 85 | 70 | 50 | 36 | 36 | 31 | 29 | 27 |
Frauenanteil | 34,2% | 29,6% | 35,3% | 40,0% | 46,0% | 58,3% | 55,6% | 61,3% | 58,6% | 51,9% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
Eine weiterführende Bildungsmöglichkeit zur Erreichung eines höheren Bildungsabschlusses bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs ist vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung "Bio- und Lebensmitteltechnologie" (2 Jahre, Abendunterricht).
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
FleischverkäuferInnen können im Fleischergewerbe zu FilialleiterInnen aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FleischverkäuferInnen im Handwerk "FleischerIn" (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können FleischverarbeiterInnen folgende freie Gewerbe ausüben:
- Handelsgewerbe
- Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.