Start | Staatsanwalt/-anwältin

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Tätigkeitsmerkmale

StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates. Sie beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage. In strafgerichtlichen Verfahren leiten sie Ermittlungen bzw. ordnen diese an. In Hauptverhandlungen vertreten sie die Anklage, sind dabei jedoch stets zur Objektivität verpflichtet.

In ihrer Ermittlungsfunktion prüfen StaatsanwältInnen eingehende Strafanzeigen dahingehend, ob ein gerichtlich zu verfolgender strafbarer Tatbestand vorliegt. Zur Aufklärung des Sachverhalts holen sie bei verschiedenen Behörden Auskünfte ein. Zudem können sie kriminalpolizeiliche Ermittlungen anordnen oder diese auch selbst durchführen. StaatsanwältInnen vernehmen ZeugInnen und Beschuldigte, lassen Gegenstände sicherstellen und Spuren auswerten, ziehen Sachverständigengutachten heran und ordnen – wenn nötig und gerichtlich bewilligt – auch Hausdurchsuchungen und Festnahmen an. Dabei müssen sie stets abschätzen, ob die Ermittlungsmaßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Erhärtet oder bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, bringen sie einen Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht ein.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, vertreten StaatsanwältInnen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Rechtsmittel vor Gericht. Während der Verhandlung befragen sie Angeklagte und ZeugInnen und halten am Ende ein Schlussplädoyer, in dem sie ihre Standpunkte zur Straftat darlegen. Ein weiterer Aufgabenbereich von StaatsanwältInnen ist die Stellungnahme zu Anträgen, z.B. von Strafgefangenen auf Unterbrechung der Haft, oder Anfragen zur Ratenzahlung, um Geldstrafen zu begleichen. Jegliche Informationen zu Ermittlungsverfahren und Strafanträgen, wie z.B. die Gründe für die Einstellung, den Abbruch oder die Fortführung des Verfahrens, dokumentieren sie.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Strafanzeigen prüfen
  • Ermittlungsverfahren leiten
  • Ermittlungsmaßnamen durchführen 
  • ZeugInnen und Angeklagte befragen
  • Behördliche Informationen einholen 
  • Strafanträge stellen
  • Prozesse vorbereiten
  • Plädoyers vortragen
  • Sachverständigengutachten einholen
  • Strafanträge, Ermittlungen und Anklagen dokumentieren

 

Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen: 

  • Staatsanwaltschaften
  • Oberstaatsanwaltschaften
  • Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof (OGH)
  • Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
  • Bundesministerium für Justiz

In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung mit einer Pensionierungswelle gerechnet. Auch im Bereich der Justiz besteht bereits jetzt ein teils akuter Personalmangel. Es ist daher von einem anhaltenden Bedarf an StaatsanwältInnen zur Besetzung von Planstellen auszugehen.

Angesichts der zunehmenden Komplexität rechtlicher Vorgaben in vielen Bereichen steigt allgemein der Bedarf an juristischen Dienstleistungen. Es ist zu erwarten, dass sich Themen und Schwerpunkte im Rechtsbereich aufgrund internationaler und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin verändern werden. Der technologische Fortschritt wirkt sich auch direkt auf die Arbeit von StaatsanwältInnen aus – ein Beispiel ist die digitale Abwicklung von Amtshandlungen. Kenntnisse in den Bereichen E-Recht und im Umgang mit digitalen Akten werden daher immer wichtiger.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "Staatsanwalt/-anwältin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur Staatanwalt/-anwältin ist im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geregelt.

Zunächst ist ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in den Fachgebieten Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsrecht zu absolvieren. Die Ausbildung beinhaltet Themenbereiche wie Straf- und Prozessrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Zivilverfahrensrecht und Steuerrecht. Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Nach Abschluss des Studiums erfolgt der Ausbildungsdienst zum/zur RichterIn im Umfang von insgesamt 4 Jahren. Voraussetzung zur Aufnahme in den richterlichen Ausbildungsdienst ist die österreichische Staatsbürgerschaft und eine 7-monatige Gerichtspraxis als RechtspraktikantIn. Nach Absolvierung der Gerichtspraxis folgt die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst durch die Ernennung zum/zur RichteramtsanwärterIn. Um in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden, ist eine Bewerbung auf eine öffentliche Planstelle für RichteramtsanwärterInnen im Oberlandesgericht erforderlich. Dort findet eine Anhörung vor den RichterInnen, die während der Gerichtspraxis mit der Ausbildung beauftragt sind, statt. Zusätzlich müssen mündliche und schriftliche Prüfungen sowie ein psychologischer Eignungstest absolviert werden.

Nach erfolgreicher Aufnahme muss der richterliche Ausbildungsdienst bei folgenden Ausbildungsstationen geleistet werden:

  • mindestens 12 Monate bei einem Bezirksgericht
  • mindestens 12 Monate bei einem Landesgericht
  • mindestens 6 Monate bei einer Staatsanwaltschaft
  • mindestens 3 Wochen bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen
  • mindestens 4 Wochen bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin, einem/einer NotarIn oder bei der Finanzprokuratur
  • mindestens 2 Wochen bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung

Ein Teil des Ausbildungsdienstes kann beim Oberlandesgericht, beim Obersten Gerichtshof und beim Bundesministerium für Justiz geleistet werden. Die praktische Ausbildung wird durch eine Vielzahl von Ausbildungsveranstaltungen zu juristischen und nicht-juristischen Themen unterstützt. Am Ende des Ausbildungsdienstes steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich abzulegen ist. Nach bestandener Richteramtsprüfung und einer juristischen Berufserfahrung von insgesamt 5 Jahren ist eine Bewerbung für eine freie staatsanwaltschaftliche Planstelle möglich.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten, z.B. in Form von Lehrgängen in Bereichen wie Forensische Wissenschaften, Business Law, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Kriminologie. Zudem bietet das Bundesministerium für Justiz Weiterbildungsangebote in verschiedenen Rechtsbereichen auch speziell für StaatsanwältInnen an. 

StaatsanwältInnen können in der juristischen Hierarchie zu GruppenleiterInnen, DienststellenleiterInnen oder OberstaatsanwältInnen aufsteigen sowie in die Generalprokuratur berufen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich auf eine richterliche Planstelle zu bewerben, um als RichterIn tätig zu sein. 

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