Start | DiplomrechtspflegerIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten und Befugnisse sind gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Tätigkeitsmerkmale

DiplomrechtspflegerInnen sind speziell ausgebildete GerichtsbeamtInnen, denen Rechtsprechungsaufgaben übertragen sind. Sie sind seitens des Bundesministeriums für Justiz dazu ermächtigt, eigenständig die ihnen zugewiesenen gerichtlichen Verfahren und Rechtsverhandlungen zu führen. Dabei treffen sie viele rechtliche Entscheidungen in ihrem Arbeitsgebiet selbstständig, sind aber auch an die Weisungen der zuständigen RichterInnen gebunden. Sie können für eines oder mehrere der folgenden Arbeitsgebiete bestellt werden: 

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Sachen des Firmenbuchs

DiplomrechtspflegerInnen prüfen z.B. Eintragungen in Grund- oder Sachbücher, leiten Exekutionsverfahren ein, führen Nachlassverwaltungen durch und vermitteln in Zivilprozessen sowie in Außerstreitverfahren. Sie vernehmen ZeugInnen und Sachverständige und erlassen Vollstreckungsbescheide bei säumigen SchuldnerInnen. Weiters setzen sie Unterhaltszahlungen sowie Ordnungs- und Zwangsgelder fest und organisieren bei Nichterfüllung der offenen Forderungen Exekutionen, Zwangsversteigerungen und Pfändungen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Rechtsentscheidungen treffen
  • Anträge bearbeiten
  • Tatbestände feststellen
  • Rechtsverhandlungen vorbereiten und durchführen
  • ZeugInnen vernehmen
  • Exekutionen organisieren 
  • Privatkonkurse abwickeln
  • Unterhaltszahlungen festlegen 
  • Erbschaftsangelegenheiten regeln 
Siehe auch:
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gutes Sprachgefühl
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem Landes- und Bezirksgerichte.
 

In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung mit einer Pensionierungswelle gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch der Bedarf an DiplomrechtspflegerInnen steigen wird. Die Berufsaussichten sind stabil. DiplomrechtspflegerInnen arbeiten meist eigenverantwortlich, daher sind Selbstständigkeit und Genauigkeit sehr wichtig.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GerichtsbediensteteR", dem der Beruf "DiplomrechtspflegerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur DiplomrechtspflegerIn ist im Rechtspflegergesetz geregelt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind die österreichische Staatsbürgerschaft sowie eine erfolgreich abgelegte Matura oder Berufsreifeprüfung. 

Vor der Zulassung müssen BewerberInnen in einer Gerichtskanzlei arbeiten. Anschließend sind die Gerichtskanzleiprüfung sowie die Prüfung für den Fachdienst bei Gericht erfolgreich abzulegen. Die Kanzlei- und Fachdienstausbildung samt Prüfungen dauert rund 1,5 Jahre. Personen mit dieser Ausbildung werden als Gerichtsbedienstete bezeichnet und können dann als DiplomrechtspflegeranwärterIn zugelassen werden. 

Damit beginnt die eigentliche DiplomrechtspflegerInnen-Ausbildung. Die Dauer dieser Ausbildung beträgt 3 Jahre und umfasst die praktische Tätigkeit bei zumindest zwei Gerichten mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet und die Teilnahme am Grundlehrgang sowie an einem Arbeitslehrgang zu dem gewählten Arbeitsgebiet. In dieser Zeit sind 2 Teilprüfungen erfolgreich zu absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Justiz sowie bei der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs.

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