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Tätigkeitsmerkmale

LandschaftgärtnerInnen gestalten sowohl öffentliche als auch private Grünanlagen. Zu ihrem beruflichen Aufgabenfeld zählt u.a. die Anlage und Pflege von Hausgärten und Parkanlagen, die gärtnerische Gestaltung und Betreuung von Außengeländen von Firmen und öffentlichen Grünanlagen, aber auch bepflanzten Kreisverkehren und Verkehrsinseln mit Rasen, Bäumen und Blumenbeeten. Weitere berufliche Aufgabenfelder sind die gärtnerische Betreuung von Sport- und Spielplätzen, Golf- und Freizeitanlagen sowie in zunehmendem Maße die Bepflanzung von Dachterrassen und Wintergärten. Darüber hinaus können auch Arbeiten im Naturschutz und in der Landschaftspflege zum Berufsbild gehören.

Berufliche Anforderungen, die dieser Bereich stellt, betreffen neben einem gewissen Maß an ästhetisch-kreativem Empfinden und Umsetzungsvermögen vor allem physische Robustheit, Freisein von Allergien und Unempfindlichkeit der Haut.

Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich bieten vor allem Gärtnereien, Gutsverwaltungen und Gemeindeverwaltungen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Garten- und GrünflächengestalterIn", dem der Beruf "LandschaftsgärtnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Ausbildungswege in diesen Berufsbereich können die verschiedenen berufsbildenden Schulen im Bereich Landwirtschaft sowie einschlägige Lehrausbildungen sein. Der Zugang kann darüber hinaus durch den Besuch einer entsprechenden Fachschule oder berufsbildenen höheren Schule erreicht werden. Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten von Seiten der Berufsbildungsinstitute sowie sonstiger Schulungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten z.B. Aufbaulehrgänge, Studienberechtigungsprüfungen, Meister- und Werkmeisterprüfungen. Darüber hinaus besteht - je nach Bildungsabschluss die Möglichkeit für Berufstätige - einer Höhere Lehranstalt für Berufstätige oder ein Kolleg für Berufstätige zu besuchen. Für FachschulabsolventInnen sowie sonstige Personen, die auf Grund ihres Bildungsabschlusses über keine Studienberechtigung verfügen, besteht die Möglichkeit eine Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung abzulegen. Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch aller Ausbildungsmöglichkeiten, die ab Maturaniveau angeboten werden, die Studienberechtigungsprüfung führt zu eingeschränkten Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb eines bestimmten Faches oder Bereichs: Ab Maturaniveau stehen prinzipiell alle Bachelorstudien und Diplomstudien, die an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen angeboten werden offen (für einige Studienrichtungen sind allerdings Aufnahmeverfahren zu absolvieren). Zum Besuch von Fachhochschul-Studiengängen sind grundsätzlich auch für Personen mit abgeschlossener Fachschul- oder Lehrberufsausbildung berechtigt (allerdings ist in der Regel ein erweitertes Aufnahmeverfahren zu absolvieren). Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten von Seiten der Berufsbildungsinstitute sowie sonstiger Schulungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen. Ergänzend ist auch auf Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Fernschulen und Fernuniversitäten hinzuweisen.

Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Berufsbereich bieten vor allem die landwirtschaftlichen Studienrichtungen.

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