Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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ZöllnerInnen überwachen und kontrollieren die Einfuhr von Waren und Personen und achten dabei auf die Einhaltung von Zollgesetzen und -verordnungen. Sie sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig.
Im Bereich der Wareneinfuhr überprüfen sie Frachtpapiere, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sowie mitgeführte Waren und kassieren vorgeschriebene Abgaben wie Zölle und andere Steuern. Im internationalen Personenreiseverkehr sind sie für die Kontrolle von Ausweispapieren der Reisenden und deren mitgeführten Gepäckstücken verantwortlich.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Zollfahndung, z.B. zur Aufdeckung von Steuerbetrug, Schmuggel oder illegaler Beschäftigung.
Weiterführende Informationen zu diesem Beruf finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Siehe auch den Beruf ZolldeklarantIn.
Auf dem Bild ist ein Zollner in einer Zolluniform vor einem Gepäckscanner zu sehen.
© AMS / DoRo FilmproduktionDas Bild zeigt zwei ZollnerInnen, die in einem Flughafen vor einem Schild mit der Aufschrift "Waren zu deklarieren" stehen.
© AMS / DoRo FilmproduktionHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen und Bereiche:
Die Berufsaussichten im Bereich Sicherheit sind allgemein sehr gut. Durch den wachsenden Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen steigt die Nachfrage nach qualifiziertem Personal tendenziell. Innerhalb des Zollamtes ist eine Spezialisierung auf verschiedene Bereiche möglich.
Je nach Einsatzbereich ist die Aneignung von spezifischem Fachwissen in Bereichen wie Wirtschaft, Recht und öffentliche Verwaltung hilfreich.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Ausbildung zum/zur ZöllnerIn ist gesetzlich geregelt. Die Aufnahme erfolgt als VertragsbediensteteR nach dem Vertragsbedienstetengesetz.
Zunächst wird eine 2-jährige Grundausbildung durchlaufen, die sowohl theoretische als auch praktische Phasen beinhaltet. Daran anschließend folgt die Funktionsausbildung, in der das fachspezifische Wissen für den jeweiligen Tätigkeitsbereich vermittelt wird.
Ausbildungsorte sind die Bundesfinanzakademie und die Betriebe des jeweiligen Einsatzortes, wie z.B. Zollämter oder Flughäfen.
Auf dem Bild ist ein Zollner in einer Zolluniform vor einem Gepäckscanner zu sehen.
© AMS / DoRo FilmproduktionDas Bild zeigt zwei ZollnerInnen, die in einem Flughafen vor einem Schild mit der Aufschrift "Waren zu deklarieren" stehen.
© AMS / DoRo FilmproduktionHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.