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Tätigkeitsmerkmale

MaskenbildnerInnen fertigen spezielle Masken, Gesichts- und Körperbemalungen sowie künstliche Körperteile an und kreieren dadurch z.B. das Aussehen von SchauspielerInnen oder Models für Film-, Theater- oder Werbeproduktionen. Sie verwenden verschiedene Make-up-Techniken, Teil- und Vollmasken, plastische Elemente, Perücken, künstliche Haarteile, Klebebärte oder andere Körperbehaarung, um die gewünschten Erscheinungsbilder und Charaktere optisch zu erschaffen. Sie modellieren das Aussehen von DarstellerInnen für eine bestimmte Rolle und versuchen diese z.B. visuell altern zu lassen, Aktionsverletzungen wie Schnittwunden zu gestalten oder in eine fiktive Figur zu verwandeln.

Die verwendeten künstlichen Haar- und Körperteile sowie Masken stellen MaskenbildnerInnen oft selbst aus verschiedenen Materialien her, z.B. aus Modelliermasse oder Kunststoffen. Sie kennen sich mit den Einsatzmöglichkeiten verschiedener Produkte der Maskenbildnerei aus, wissen über Stoffe und andere Materialien Bescheid und kennen die Effekte, die sich auf der Haut mithilfe verschiedener Schminkprodukte und Haarteile erzielen lassen.

MaskenbildnerInnen müssen beim Schminken, Frisieren und Gestalten der Masken besonders kreativ sein, sich aber auch an Vorgaben durch die Regie für bestimmte Charaktere und Figuren halten. Daher arbeiten sie eng mit dem Produktionsteam, RegisseurInnen und KostümbildnerInnen zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Entwurfsskizzen und Modelle anfertigen
  • DarstellerInnen schminken und abschminken
  • Masken und Perücken gestalten und anfertigen
  • Plastische Elemente, Haarteile und Masken auftragen
  • Haare frisieren und gestalten
  • DarstellerInnen kosmetisch betreuen
  • An Besprechungen teilnehmen
Siehe auch:
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Interesse für Kunst und Kultur
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Sinn für Formen
  • Unempfindlichkeit der Haut

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Theater- und Festspielhäuser
  • Fernsehanstalten
  • Filmproduktionen
  • Fotostudios

Berufe in den Bereichen Kunst und Medien besitzen generell eine hohe Anziehungskraft, sodass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt relativ groß ist. Viele Berufe im Kunst- und Medienbereich werden häufig auf freiberuflicher bzw. selbstständiger Basis ausgeübt, auch sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Seltenheit. Die wirtschaftliche Situation hat sich auch im Kunst- und Medienbereich durch die Corona-Krise deutlich verschlechtert. Vor allem selbstständig Tätige sind von der Corona-Krise besonders betroffen, da Absicherungsmodelle wie Kurzarbeit oder Arbeitslosenversicherung nicht greifen.

Besonders die Kunst- und Kulturbetriebe stehen aufgrund der Corona-bedingten vorübergehenden Schließung von Museen, Galerien und kulturellen Veranstaltungsstätten vor existenzbedrohenden Herausforderungen. Hinzu kommen Einbußen aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen bei Veranstaltungen sowie die vergleichsweise geringe Zahl von TouristInnen, wodurch insgesamt mit deutlich geringeren Umsätzen gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise werden sich vorrausichtlich noch länger negativ auf die Beschäftigungslage auswirken, daher sind die Berufsaussichten für MaskenbildnerInnen eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "MaskenbildnerIn", dem der Beruf "MaskenbildnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs bilden Ausbildungen an berufsbildenden höheren Schulen, z.B. im Bereich Mode. Die höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei in Hallein bietet derzeit österreichweit als einzige Schule den Schwerpunkt Maskenbildnerei an. Diese schulische Ausbildung beinhaltet Fächer wie Entwurfszeichnung, Visagistik, Maskenbildnerei, Frisurengestaltung oder Farb- und Stilberatung. Im Rahmen der Ausbildungen an Schulen für Mode sowie für Kunst und Gestaltung muss auch ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum absolviert werden.

Eine weitere Zugangsmöglichkeit sind Lehrausbildungen in den Bereichen Maskenbildnerei, Kosmetik oder Friseurhandwerk. Zudem kann dieser Beruf auch im Rahmen einer Spezialausbildung erlernt werden, siehe dazu den Beruf MaskenbildnerIn (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Mode. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Visagistik
  • Permanent-Make-up
  • Kosmetik
  • Schminktechniken
  • Styling
  • Modedesign
  • Perückenherstellung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen z.B. als leitendeR MaskenbildnerIn bei Theatern oder Filmproduktionen oder in der Leitung eines Salons.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Kosmetik (Schönheitspflege)" und "Friseur und PerückenmacherIn (StylistIn) (Handwerk)" oder der freien Gewerbe "Erzeugung von Kunststoffmaskenteilen wie Zähnen, Nasen, Ohren für Verkleidungszwecke", "Farb-, Typ- und Stilberatung" und "Erzeugung von Kunstwimpern" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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