Start | KonditorIn (ZuckerbäckerIn) - Schwerpunkt Patisserie

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): KonditorIn (ZuckerbäckerIn).

 

ACHTUNG: Dieser Lehrberuf wurde am 1.8.2021 eingerichtet. Er ersetzt den Vorläufer-Lehrberuf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" (ohne Schwerpunkte). Lehrlinge, die am 31. Juli 2021 im Lehrberuf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" (ohne Schwerpunkte) ausgebildet wurden und die Lehrzeit noch nicht beendet haben, können nach der alten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten. Sie können aber auch auf einen der beiden Schwerpunkte ("Allgemeine Konditorei" oder "Patisserie") des neu geregelten Lehrberufs "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" umsteigen, wobei die im alten Lehrberuf zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet wird.

Tätigkeitsmerkmale

Die seit 2021 neu geregelte Ausbildung im Lehrberuf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" sieht neben einer Grundausbildung auch eine Spezialausbildung in einem der beiden Schwerpunkte "Allgemeine Konditorei" oder "Patisserie" vor. Eine Kombination der beiden Schwerpunkte ist zwar nicht möglich, aber es können einzelne Inhalte des jeweils anderen Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden. Der Schwerpunkt "Allgemeine Konditorei" umfasst eine vertiefte Ausbildung in den klassischen Bereichen der Konditorei (Torten, Kuchen und andere Backwaren). Der Schwerpunkt "Patisserie" umfasst vor allem die Herstellung warmer und kalter Süßspeisen (Topfenspeisen, Palatschinken, Pudding, Obstspeisen usw.), von Desserts (Creme, Mousse, Gelee, Pudding usw.) und von Eisspeisen (Speiseeis, Sorbet ua).

KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) stellen alle Arten von Konditorwaren her, vor allem Torten, Konditorbackwaren (z.B. Kuchen aus verschiedenen Teigen wie etwa Germteig, Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig, Biskuitmassen usw.), Zuckerwaren (z.B. Marzipanerzeugnisse, Zuckerl), Obsterzeugnisse (z.B. Marmelade, Gelees, Dickobst) und Schokoladewaren (z.B. Bonbons und Konfekt). KonditorInnen fertigen auf Kundenwunsch auch spezielle Waren (z.B. Hochzeits- und Geburtstagstorten) an. Zahlreiche Maschinen erleichtern die Arbeit in der Backstube, z.B. Teigbearbeitungsmaschinen wie Rühr- und Ausrollmaschinen oder computergesteuerte Backöfen, Frostanlagen und Gärunterbrecher. Auch die Pflege und Reinhaltung dieser Maschinen und Öfen sowie der Backbleche und Backformen und aller anderen Arbeitsgeräte gehört zu den täglich anfallenden Arbeiten.

Bei der Teig- und Masseherstellung bereiten die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) die benötigten Zutaten (z.B. Mehl, Fett, Eier, Zucker) vor, wiegen sie und verarbeiten sie meist maschinell unter Verwendung einer Teigknet- oder Rührmaschine zu einem Teig. Das Formen die Teige erfolgt händisch oder maschinell (z.B. Kipferln mit der Wickelmaschine). Tortenmassen werden zum Backen in entsprechende Backformen gefüllt. Das Backgut wird auf Bleche gelegt und in den Backofen transportiert. Nach dem Backen wird ein Teil der Backwaren sofort weiterverarbeitet, der andere Teil der Ware wird in Kühlanlagen tiefgekühlt (ermöglicht ein Arbeiten auf Vorrat).

Die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) stellen auch verschiedene Füllungen (z.B. Nuss-, Mohn- oder Topfenfüllungen) und Cremes (z.B. Butter-, Vanille- oder Schokoladecreme) her, mit denen sie die Backwaren entweder vor oder nach dem Backvorgang füllen. Torten werden nach dem Backvorgang ein- oder mehrfach aufgeschnitten und anschließend gefüllt. Bestimmte Backwaren (z.B. Torten) werden mit einer Glasur (kakaohältige Fettglasur, Fondant usw.) überzogen. Die glasierten Torten werden verziert (dekoriert), indem sie z.B. mit Früchten, Bonbons oder Marzipan belegt werden oder indem ein Muster aus Creme oder Schlagobers mit einem Dressiersack bzw. einer Spritztüte aufgetragen wird.

Neben der eigentlichen Herstellung der Konditoreiwaren müssen die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) auch dafür sorgen, dass die benötigten Lebensmittel immer in ausreichender Menge und guter Qualität vorhanden sind und dass die verwendeten Werkzeuge und Maschinen stets sauber und einsatzbereit bleiben.

Ein wichtiger Aufgabenbereich ist weiters der Umgang mit den Kunden/Kundinnen. Die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) führen Verkaufsgespräche, Beraten die Kunden/Kundinnen und machen passende Angebote; sie informieren die Kunden/Kundinnen über das betriebliche Sortiment und bieten ihnen Zusatzleistungen an (z.B. persönliche Gestaltungen und Widmungen auf Torten). Und zur KundInnen-Betreuung gehört schließlich auch der kompetente Umgang mit Beschwerden und Reklamationen.

Schwerpunkt "PATISSERIE":

Der Schwerpunkt "Patisserie" umfasst die Zubereitung verschiedener Süßspeisen bzw. Mehlspeisen im kochenden Wasser, in der Pfanne oder im Ofen, die Herstellung passender Füllungen, Saucen und Toppings (das sind die Garnierungen von Speisen und Getränken) sowie die Zubereitung ("Kreation") kalter Desserts, vor allem von Mousse (cremeartige Speisen) und Cremen, Terrinen (das sind Pasteten, die in einer Schüssel und daher ohne Teig zubereitet werden), Puddings, Fruchtdesserts, aber auch internationalen Süßspeisen wie Tiramisu. Eine zentrale Aufgabe ist dabei das Erproben verschiedener Geschmackskombinationen, Texturen und Konsistenzen; dabei ist ein besonders guter Geschmackssinn erforderlich, um beim Verkosten einzelner Rohstoffe und Endprodukte die Inhaltsstoffe und Aromen herausschmecken zu können. KonditorInnen mit Schwerpunkt "Patisserie" bereiten Getränke und kleine Speisen im Bereich der kleinen kalten und warmen Küche zu und richten die Patisseriewaren servierfertig und optisch ansprechend an, wobei sie versuchen, die Wirkung der Produkte durch die Wahl des richtigen Tellers noch zu verstärken. KonditorInnen mit Schwerpunkt "Patisserie" wirken bei der Menüplanung mit, wobei sie die Menüs mit passenden kleinen Zwischengängen und Desserts ergänzen. Ihr Beitrag bei der Organisation und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen ist die Gestaltung kalter und warmer Buffets.

 

In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist folgendes BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Konditorei (Zuckerbäckerei)-Ausbildungsordnung 2021):

  1. GEMEINSAME FACHLICHE KOMPETENZBEREICHE (für beide Schwerpunkte):
    1. Konditoreierzeugnisse:
      • Arbeiten mit klassischen österreichischen sowie internationalen Rezepten, Durchführen der zugehörigen Berechnungen (z.B. Verbrauchs- oder Kostenberechnungen), Anpassen der Zutaten und Mengen; Ableiten eigener Rezepte aus Standardrezepten und Adaptieren der Rezepte nach Kundenbedürfnissen (z.B. Verwenden von Ersatzstoffen für Zucker und Milch); Erarbeiten von Rezept- und Arbeitschronologien (=zeitliche Abfolge der Herstellungsschritte).
      • Bereitstellen der Roh-/Hilfsstoffe und Halbfabrikate (unterschiedliche Fettstoffe, Süßungsmittel, Nüsse, Früchte oder Mehle) zur Verarbeitung; Durchführen der rezeptgerechten Arbeitsschritte zur Herstellung der Mehl- und Süßspeisen (Backen, Temperieren, Abklaren, Schlagen, Einmelieren, Füllen, Ausrollen, Schneiden und Stürzen); Ausfertigen der Produkte (Torten, Petit Fours, Lebkuchenwaren, Speiseeis oder Canapés) mittels verschiedener Methoden (Ausstechen, Glasieren, Eindecken, Belegen, Spritzen, Tunken, Verzieren, Modellieren, Dressieren, Formen), um die gewünschten Eigenschaften hinsichtlich Optik, Konsistenz und Geschmack zu erreichen; Durchführen von Maßnahmen zur Haltbarmachung bzw. Konservierung der Produkte; Handhaben der benötigten Arbeitsutensilien und Geräte (Temperaturmessgeräte, Rühr- und Knetmaschinen) und Überwachen der Herstellung der Waren; fachgerechtes Präsentieren der fertiggestellten Waren (z.B. durch Arrangieren in Vitrinen oder Dessertwägen).
      • Anwenden der facheinschlägigen Vorgaben, Rechtsvorschriften und Richtlinien (Hygienevorschriften, Lebensmittelsicherheitsgesetz, Verbraucherschutzgesetz) beim Ausführen der Arbeiten.
    2. Verpackung, Qualitätssicherung, Kundenberatung und Verkauf:
      • Anforderungsgerechtes Verpacken der gefertigten Endprodukte (z.B. gekühlt), Kennzeichnen der Produkte nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung.
      • Durchführen einfacher lebensmitteltechnologischer Analysen zur Qualitätssicherung und Produktnachverfolgbarkeit; Dokumentieren der Analyseergebnisse; Feststellen von produktspezifischen Fehlern (Fettreif, Glasurfehler) und Entnehmen von Rückstellproben nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben.
      • Führen von Verkaufsgesprächen, Beraten der Kunden/Kundinnen auf Basis ihrer Bedürfnisse, Entwickeln des jeweils passenden Angebots; Informieren der Kunden/Kundinnen über das betriebliche Sortiment; auf Kundenwunsch Anbieten von Zusatzleistungen (z.B. personalisierte Ware) unter Berücksichtigung aktueller Trends in der Branche; kompetenter Umgang mit Beschwerden und Reklamationen.
    3. Warenwirtschaft:
      • Kontrollieren des Warenbestandes auf Qualität und Menge, Ermitteln des erforderlichen Warenbedarfs für die Herstellung der angebotenen Konditoreierzeugnisse; Mitwirken bei Anfragen und beim Einholen von Angeboten, Durchführen von Bestellungen unter Berücksichtigung betriebsinterner Beschaffungsprozesse; Überprüfen von Qualität, Mindesthaltbarkeitsdatum, Frische und Temperatur der Lieferung bei der Warenannahme; produktgerechtes Lagern der Waren unter Beachtung von Ordnung, Wirtschaftlichkeit und Produktsicherheit; Mitarbeit bei Inventuren, Lagertests und Haltbarkeitsprüfungen.
  2. SCHWERPUNKTBEZOGENE FACHLICHE KOMPETENZBEREICHE:
    1. ALLGEMEINE KONDITOREI:
      • Kreieren (Schaffen/Gestalten) vielfältiger Konditoreiwaren in unterschiedlichen geschmacklichen und optischen Zusammenstellungen; produktbezogenes Verwenden unterschiedlicher Teige (Hefe-, Plunder-, Blätter- und Mürbteig) und Massen (Biskuit-, Brand-, Brüh- und Röstmassen); Kombinieren der Teige/Massen mit erzeugten Füllungen, Füllcremen, Glasuren, Überzügen und Dekorelementen, um einen abgestimmten Gesamteindruck zu bewirken; Verkosten einzelner Rohstoffe sowie Endprodukte, Herausschmecken der Inhaltsstoffe und Aromen, Mitwirken bei der geschmacklichen Verfeinerung und Vollendung der hergestellten Waren.
      • Entwerfen und Gestalten anlassbezogener Waren (Torten, Dekorelemente und Schaustücke) basierend auf dem jeweiligen Kundenauftrag; fachgerechtes Aufbauen von Torten und kreieren ansprechender Schnittbilder unter Berücksichtigung der Wirkung verschiedener Formen, Farben, Oberflächengestaltungen, Konsistenzen und Geschmacksrichtungen; fachgerechtes Zusammensetzen und Stabilisieren mehrstöckiger Torten (z.B. Hochzeitstorten).
    2. PATISSERIE:
      • Arbeiten mit verschiedenen Geschmackskombinationen, Texturen sowie Konsistenzen; Verkosten einzelner Rohstoffe sowie Endprodukte, Herausschmecken der Inhaltsstoffe und Aromen; Mitwirken bei der geschmacklichen Verfeinerung und Vollendung von Patisseriewaren; Zubereiten verschiedener Süßspeisen bzw. Mehlspeisen im kochenden Wasser, in der Pfanne oder im Ofen, Herstellen passender Füllungen, Saucen und Toppings; Kreieren kalter Desserts (vor allem Mousse, Cremen, Terrinen, Puddings, Fruchtdesserts, aber auch internationale Süßspeisen wie Tiramisu); Zubereiten von Getränken und kleinen Speisen im Bereich der kleinen kalten und warmen Küche; servierfertiges und optisch ansprechendes Anrichten der erzeugten Patisseriewaren, Ausgeben von Speisen und Getränken, Verstärken der Wirkung des Produkts durch die Wahl des Tellers.
      • Mitwirken bei der Menüplanung, Abrunden der Menüs mit passenden kleinen Zwischengängen und Desserts unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Themen und Anlässe, Kombinieren verschiedene Komponenten zu abgestimmten Tellerdesserts; Mitwirkung bei Organisation und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen; Gestalten kalter und warmer Buffets.
  3. FACHÜBERGREIFENDE KOMPETENZBEREICHE:
    1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld:
      Grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und der betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge; selbst-, sozial- und methodenkompetentes Handeln innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation; lösungsorientiertes sowie situationsgerechtes Bearbeiten der übertragenen Aufgaben auf Basis des Verständnisses für Intrapreneurship; zielgruppenorientiertes und berufsadäquates Kommunizieren, Verwendung von Fachausdrücken (auch fremdsprachiger Fachausdrücke); kundenorientiertes Handeln und Auftreten.
    2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten:
      Anwenden der Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements; Mitwirkung an der Weiterentwicklung der betrieblichen Standards; Reflektieren des eigenen Vorgehens und Nutzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse im Aufgabenbereich; Beachten der rechtlichen und betrieblichen Regelungen für die persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; Beachten der Vorschriften zur Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene; situationsgerechtes Handeln bei Unfällen und Verletzungen; nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln.
    3. Digitales Arbeiten:
      Auswählen und effizientes Nutzen der für die Aufgabenerfüllung am besten geeigneten digitalen Geräte, betrieblichen Software und digitalen Kommunikationsformen im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben; Beschaffung der für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen auf digitalem Weg; zielgerichtetes und verantwortungsbewusstes Handeln auf Basis der digitalen Kompetenz; sensibler und sicherer Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben (z.B. Datenschutzgrundverordnung).

Die seit 2021 neu geregelte Ausbildung im Lehrberuf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" sieht neben einer Grundausbildung auch eine Spezialausbildung in einem der beiden Schwerpunkte "Allgemeine Konditorei" oder "Patisserie" vor. Eine Kombination der beiden Schwerpunkte ist zwar nicht möglich, aber es können einzelne Inhalte des jeweils anderen Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden. Der Schwerpunkt "Allgemeine Konditorei" umfasst eine vertiefte Ausbildung in den klassischen Bereichen der Konditorei (Torten, Kuchen und andere Backwaren). Der Schwerpunkt "Patisserie" umfasst vor allem die Herstellung warmer und kalter Süßspeisen (Topfenspeisen, Palatschinken, Pudding, Obstspeisen usw.), von Desserts (Creme, Mousse, Gelee, Pudding usw.) und von Eisspeisen (Speiseeis, Sorbet ua).

KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) stellen alle Arten von Konditorwaren her, vor allem Torten, Konditorbackwaren (z.B. Kuchen aus verschiedenen Teigen wie etwa Germteig, Blätterteig, Plunderteig, Mürbteig, Biskuitmassen usw.), Zuckerwaren (z.B. Marzipanerzeugnisse, Zuckerl), Obsterzeugnisse (z.B. Marmelade, Gelees, Dickobst) und Schokoladewaren (z.B. Bonbons und Konfekt). KonditorInnen fertigen auf Kundenwunsch auch spezielle Waren (z.B. Hochzeits- und Geburtstagstorten) an. Zahlreiche Maschinen erleichtern die Arbeit in der Backstube, z.B. Teigbearbeitungsmaschinen wie Rühr- und Ausrollmaschinen oder computergesteuerte Backöfen, Frostanlagen und Gärunterbrecher. Auch die Pflege und Reinhaltung dieser Maschinen und Öfen sowie der Backbleche und Backformen und aller anderen Arbeitsgeräte gehört zu den täglich anfallenden Arbeiten.

Bei der Teig- und Masseherstellung bereiten die KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) die benötigten Zutaten (z.B. Mehl, Fett, Eier, Zucker) vor, wiegen sie und verarbeiten sie meist maschinell unter Verwendung einer Teigknet- oder Rührmaschine zu einem Teig. Das Formen die Teige erfolgt händisch oder maschinell (z.B. Kipferln mit der Wickelmaschine). Tortenmassen werde…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
KonditorIn (ZuckerbäckerIn) - Schwerpunkt Patisserie - Patisserie
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Konditoren BURGENLAND (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Konditoren KÄRNTEN (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Konditoren NIEDERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.06.2024
01.06.2024
Konditoren OBERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.02.2024
01.02.2024
Konditoren SALZBURG (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2024
01.09.2024
Konditoren STEIERMARK (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2024
01.07.2024
Konditoren TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
Konditoren VORARLBERG (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Konditoren WIEN (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2024
01.04.2024
Großbäcker (Brotindustrie) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Süßwarenindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
  • Handgeschicklichkeit: Formen von Teig; Schneiden der Torten; Dekorieren; schönes Anrichten der Speisen; Arbeiten mit Messern, Werkzeugen und Geräten/Maschinen;
  • Fingerfertigkeit: Dekorieren; Glasieren;
  • Geruchs- und Geschmackssinn: Abschmecken von Teigen und Füllungen; Verkosten der Rohstoffe und Endprodukte und Erkennen der Inhaltsstoffe und Aromen am Geruch/Geschmack;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Formen von Teig; Modellieren von Marzipan-Dekorstücken (z.B. Blumen);
  • Organisationstalent: Planen der Arbeitsabläufe; bedarfsgerechtes Beschaffen/Bestellen der benötigten Lebensmittel und Zutaten;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten in der Gruppe bei Arbeitsteilung in der Backstube und in der Küche;
  • gestalterische Fähigkeit: Dekorieren;
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Herstellen von Torten, Patisserie-Waren usw.

Betriebe/Lehrbetriebe:
KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) arbeiten vorwiegend in kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, wobei an die Konditoreien häufig Bäckereien oder Kaffeehäuser angeschlossen sind. Größere Hotels und Restaurants stellen KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) für die Herstellung von Desserts ein. Eine geringe Zahl von KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) ist in der Backwaren- und Süßwarenindustrie beschäftigt.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der KonditorIn- (ZuckerbäckerIn)-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren fast unverändert zwischen 1.100 und 1.200 Personen. Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Niederösterreich, Oberösterreich und Wien (zusammen etwas mehr als die Hälfte aller Lehrlinge), aber auch in allen anderen Bundesländern ist die Lehrstellensituation gut. Interessierte Jugendliche können in den nächsten Jahren voraussichtlich mit einem gleichbleibenden Angebot an Lehrstellen rechnen. Fast ein Viertel der Lehrlinge absolviert die Ausbildung im Zuge einer Doppellehre (meist mit dem Lehrberuf BäckerIn, aber auch mit Koch/Köchin, Systemgastronomiefachmann/‑frau, Einzelhandelskaufmann/‑frau, Chocolatier/Chocolatière oder Restaurantfachmann/‑frau). Die seit dem Jahr 2021 bestehenden zwei Schwerpunkte des Lehrberufs haben aktuell (2023) folgende Lehrlingszahlen: "Allgemeine Konditorei" - 1.029 Lehrlinge; "Patisserie": 64 Lehrlinge.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf wird großteils von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge steigt auch stetig an und ist in den letzten Jahren von rund drei Viertel auf nunmehr 85 Prozent angewachsen.

Berufsaussichten:
Konkurrenz besteht für Konditoreien durch die Back- und Süßwarenindustrie. Die Lage der Gewerbebetriebe ist aber weitgehend stabil. Viele Konditoreien sind Mischbetriebe mit Café, Bäckerei oder gastronomischem Zusatzangebot.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) sind gleichbleibend.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KonditorIn", dem der Beruf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn) - Schwerpunkt Patisserie" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
KonditorIn (ZuckerbäckerIn) - Schwerpunkt Patisserie (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.8.2021 erlernt werden! Die Werte für den auslaufenden Vorläufer-Lehrberuf "KonditorIn (ZuckerbäckerIn)" (ohne Schwerpunkte) sind beim Schwerpunkt "Allgemeine Konditorei" enthalten.
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 3 0 4
weiblich k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 13 45 60
gesamt k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 16 45 64
Frauenanteil k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 81,3% 100,0% 93,8%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
KonditorIn (ZuckerbäckerIn) - Schwerpunkt Patisserie
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Backtechnologe/-technologin nein
BäckerIn nein
Chocolatier/Chocolatière nein
Gastronomiefachmann/-frau nein
Koch/Köchin nein
LebzelterIn und WachszieherIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Normalformen (für 14-Jährige):

  • Fachschule für wirtschaftliche Berufe (3 Jahre)
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (5 Jahre)
  • Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie (5 Jahre)

Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:

  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Möglichkeiten zur Weiterbildung bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) mit verschiedenen berufsspezifischen Kursen (z.B. Dekorarbeiten, Dessertbäckerei). Das WIFI bietet außerdem Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung an.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Meisterschule für Müller, Bäcker und Konditoren (1 Jahr) in Wels/OÖ und die Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung "Bio- und Lebensmitteltechnologie" (2 Jahre, Abendunterricht); Anbieter/Standorte: Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI in Dornbirn (Vorarlberg), St. Pölten (Niederösterreich) und Wels (Oberösterreich).

Aufstiegsmöglichkeiten:
KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) können nur in größeren Betrieben aufsteigen; hier gibt es Positionen wie VorarbeiterIn, BackstubenleiterIn oder AbteilungsleiterIn.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) einschließlich der LebzelterInnen und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk)
  • Gastgewerbe

Weiters können KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) folgende freie Gewerbe ausüben:

  • Erzeugung von Speise-Eis
  • verschiedene freie Gastgewerbe-Betriebsarten, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, z.B. wenn Speisen in einfacher Art verabreicht werden, nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, nicht mehr als acht Verabreichungsplätze eingerichtet werden oder es sich um eine Schutzhütte handelt

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Weitere freie Gewerbe finden Sie in der "Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft unter www.bmdw.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html

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