Start | Straßenerhaltungsfachkraft

Hinweis

Dieser Lehrberuf hat seit 1.7.2025 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Lehrlinge, die am Stichtag 30.6.2025 im Vorläuferlehrberuf "Straßenerhaltungsfachmann/-frau" ausgebildet werden, können bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten; dies trifft auch für Lehrlinge zu, die zwar nach der neuen Regelung ausgebildet werden, deren Lehrzeit aber bereits vor dem 1.1.2026 endet (verkürzte Lehrzeit wegen der Anrechnung von früheren Lehr- oder Ausbildungszeiten).

Tätigkeitsmerkmale

Straßen und Verkehrseinrichtungen sind extremen Belastungen ausgesetzt, sei es nun durch das hohe Verkehrsaufkommen, durch die Witterung (Regen, Schnee, Hitze) oder durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen im Winter (Streusalz, Spikes, Schneeketten). Sie müssen daher laufend kontrolliert und repariert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenerhaltungsfachkräfte sind darin geschult, diese umfassenden Anforderungen zu bewältigen.

Der Aufgabenbereich der Straßenerhaltungsfachkräfte ist sehr vielfältig und beginnt mit dem Lesen und Anfertigen von bautechnischen Zeichnungen, Skizzen und Verlegeplänen. Er umfasst die Herstellung und Sanierung der Straßen, die Herstellung und Reparatur von Entwässerungsanlagen, Drainagen, Betonschächten usw.. Außerdem verlegen Straßenerhaltungsfachkräfte verschiedene Pflasterungen und Randstein-Begrenzungen, sie montieren Verkehrszeichen, Wegweiser und sonstige Verkehrsleiteinrichtungen und errichten Straßenbegrenzungen. Deren allfällige Ausbesserungen gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten der Straßenerhaltungsfachkräfte. Sie kontrollieren und korrigieren Bodenmarkierungen und sorgen für die Begrünung und Pflege von unbefestigten Straßenflächen (Banketten, Böschungen, Mittelstreifen, Strauch- und Baumstreifen). Für viele Straßensanierungs- und Betonierarbeiten müssen die Straßenerhaltungsfachkräfte auch Gerüste errichten (Arbeits- und Schutzgerüste).

Im Rahmen der Straßensanierung (Untergrund, Unterbau und Straßendecke) bessern die Straßenerhaltungsfachkräfte Straßenflächen aus, indem sie z.B. Löcher und Risse in der Straßendecke vergießen und verfugen. Ein weiterer Aufgabenbereich betrifft die Betonierarbeiten. Diese sind vor allem bei der Errichtung von Begrenzungs- und Stützmauern, Durchlässen, Entwässerungsanlagen und Regulierungen (Geländer, Wildzäune, Leitplanken, Lärmschutzeinrichtungen usw.) erforderlich. Die Straßenerhaltungsfachkräfte berechnen den Materialbedarf, stellen Betonmischungen her und errichten Schalungen, Fundamente und Betonteile. Sie verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Sichern und Pölzen (Abstützen) von Baugruben, Künetten und Schächten.

Ein wichtiges Element im Straßenbau sind die Pflasterungen (aus Natur- und Kunststeinen oder Steinplatten). Diese verwenden die Straßenerhaltungsfachkräfte vor allem für die Befestigung oder Einfassung von Straßenrändern und Mittelstreifen sowie für die Entwässerungseinrichtungen.

Außerdem begrünen die Straßenerhaltungsfachkräfte Flächen, errichten Grünhänge und sichern diese ab. Dafür müssen sie den Boden händisch oder maschinell bearbeiten und düngen. Sie legen Grasflächen (Rasenbau, Verlegen von Rasenziegeln, Rasenpflege) an und bepflanzen diese mit Sträuchern und Bäumen. Auch die Pflege sowie die Bewässerung und Düngung der Pflanzen gehört zu ihren Tätigkeiten. Sie verfügen über Kenntnisse der Pflanzenschutz- und Düngemittelvorschriften und der notwendigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Der sogenannte Winterdienst umfasst vor allem die Schneeräumung und das Ausbringen von Streugut bei Schneelage und Glatteis. Die Straßenerhaltungsfachkräfte leiten winterdienstliche Maßnahmen ein und führen sie durch. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Vorbereitungsarbeiten ist die Herstellung und Bereitstellung von Mischgut (Rollsplitt unterschiedlicher Körnung, Streusalz). Außerdem stellen sie Schneestangen auf. Im Frühjahr müssen die Straßenerhaltungsfachkräfte dann umfangreiche Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten durchführen.

Straßenerhaltungsfachkräfte sind auch für die Instandhaltung und Reparatur von Geländern, Leiteinrichtungen (z.B. Wegweiser) usw. zuständig. Daher verfügen sie über handwerkliche Kenntnisse und Fertigkeiten in der Holz- und Metallbearbeitung sowie im Oberflächenschutz. Zu den von ihnen verwendeten Techniken gehören das Feilen, das Bohren, das Sägen, das Gewindeschneiden mit Hand und Maschine, das Biegen und das Elektroschweißen. Dabei bedienen sie Holzbearbeitungsmaschinen und führen Holzschutz- und Isolierarbeiten durch. Sie bereiten Geländer und Leiteinrichtungen aus Metall oder Holz für neue Lackanstriche vor, indem sie die Oberflächen entrosten, abbeizen, abbrennen, imprägnieren und schleifen und tragen dann eine Grundierung auf. Da hier meist umweltschädliche Abfälle entstehen (z.B. Lackreste) und gefährliche oder giftige Stoffe verwendet werden (Lösungsmittel, Grundierungen, Lacke), treffen sie jeweils auch entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Abdecken des Bodens, Sammeln und fachgerechtes Entsorgen von Abfall- und Reststoffen).

Bei allen Arbeiten an den Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen ist die Baustellensicherung von besonderer Bedeutung. (Beschilderung, Absperrung und Absicherung von Baustellen und Arbeitsgebieten, Absperrung/Absicherung bei Unfällen).

Eine wichtige Aufgabe der Straßenerhaltungsfachkräfte ist schließlich die Instandhaltung und Wartung der verwendeten Handwerkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und Geräte für den Sommer- und Winterdienst, die Instandhaltung und Wartung der Maschinen für die straßendienstlichen Aufgaben sowie der Baumaschinen und Baugeräte. Wenn sie Störungen an den Maschinen erkennen, führen sie in einfacheren Fällen die Reparatur selbst durch, bei größeren Störungen veranlassen sie die Reparatur durch Fachwerkstätten.

 


 

Berufsprofil gemäß der Straßenerhaltungsfachkraft-Ausbildungsordnung 2025:

  • Durchführen von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gemäß den gesetzlichen Aufgaben des Straßenerhaltungsdienstes, der berufseinschlägigen Bestimmungen und Richtlinien für das Straßen- und Verkehrswesen, z.B. der RVS (Abkürzung für "Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen") sowie der Bestimmungen und Richtlinien für den Tief- und Straßenbau;
  • Kontrollieren des Zustandes oder der Funktion von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen, Fahrbahnmarkierungen, Brücken, technischen Kunstbauten, Bäumen, Sträuchern, Verkehrseinrichtungen, Wildschutzeinrichtungen und winterdienstlichen Einrichtungen im Rahmen des Streckendienstes;
  • Dokumentieren der Kontrollergebnisse (analog oder digital) und Einleiten anlassbezogener Maßnahmen;
  • Durchführen allgemeine Bautätigkeiten zur Straßenerhaltung: Sanierung von kleinen Oberflächen, Rissen, Fugen und Setzungen in der Fahrbahn; Behebung von Schäden an Banketten und Entwässerungseinrichtungen; Reinigung der Fahrbahn und Entwässerungsanlagen; sonstige Holz- und Metallarbeiten;
  • Mitwirken bei der Kontrolle neu aufgebrachter Fahrbahnmarkierungen;
  • Durchführen speziellerer Bauarbeiten im Rahmen des Straßenbaus: Herstellen von Baugruben und Künetten, Fundamenten, Beton- und Stahlbetonbauteilen, Ober- und Unterbau, Entwässerungseinrichtungen, Kanalanlagen und Leitungsanlagen;
  • Pflastern, Mauern bzw. Versetzen von Natur- und Kunststeinen (auf Splitt und in Beton);
  • Einrichten und Absichern der Baustellen und Umsetzen anderer Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Straßendienst, damit alle Arbeiten sicher durchgeführt werden können;
  • Aufstellen und Instandhalten sowie Abbauen von Verkehrszeichen, von Leit- und Schutzeinrichtungen sowie von Wild- und Amphibienschutzeinrichtungen;
  • Winterdienst: Sammeln und Auswerten von Wetterinformationen und Einleiten der notwendigen Schritte mit analogen oder digitalen Werkzeugen;
  • Aufstellen und Instandhalten sowie Abbauen der Winterdiensteinrichtungen;
  • Herstellen von Streumitteln unterschiedlicher Zusammensetzungen unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte, Beladen von Streufahrzeugen;
  • Räumen von Schnee mit Schneeräumfahrzeugen, Aufbringen von Streumitteln mit Streufahrzeugen;
  • Begrünen der Flächen in nächster Nähe von Verkehrswegen: Vorbereiten der Pflanzflächen, Einpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Herstellen von Rasentragschichten und Grünflächen, Herstellen von Lebend-Verbau zur Hangsicherung, Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz der Pflanzen;
  • Anwenden geeigneter analoger und digitaler Messmittel zur Messung unterschiedlicher Größen für die auszuführenden Arbeiten, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen;
  • Instandhalten der benötigten Handwerkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge, An- und Aufbaugeräte für den Sommer- und Winterdienst; Instandhalten und Warten der Maschinen für die straßendienstlichen Aufgaben sowie der Baumaschinen und Baugeräte; Erkennen von Störungen an den Maschinen und Veranlassen der Störungsbeseitigung (Eigen- oder Fremdreparatur).

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
Straßenerhaltungsfachkraft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Baugewerbe und Bauindustrie (z.B. Firma STRABAG, Firma Traunfellner GmbH) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2025
01.05.2025
Straßengesellschaften (z.B. ASFINAG, ÖSAG, Alpen Straßen AG) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Infrastruktur und Energie (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Landesdienst und Gemeinden OBERÖSTERREICHS (festgelegt durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Personal und Direktion Inneres und Kommunales) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
  • gute körperliche Verfassung: Straßensanierungsarbeiten, Betonier- und Pflasterungsarbeiten
  • körperliche Ausdauer: Arbeiten im Freien; Winterdienst; teilweise Schwerarbeit
  • körperliche Wendigkeit: teilweise Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie in Schächten und Künetten
  • Gleichgewichtsgefühl: Arbeiten auf Leitern und Gerüsten
  • Handgeschicklichkeit: Metall- und Holzbearbeitung
  • Unempfindlichkeit der Haut: Belastung durch Erde, Staub, Baustoffe, Metall- und Holzstaub, Schmiermittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Grundierungsmittel und Lacke, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Herstellung von Schalungen, Schächten, Durchlässen, Drainagen, Pflasterungen
  • Organisationstalent: Planen und Koordinieren aller Maßnahmen zur Straßenerhaltung sowie des Winterdienstes
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team
  • Reaktionsfähigkeit: rasches Eingreifen in Gefahrensituationen, Unfallvermeidung

Betriebe/Lehrbetriebe:
Straßenerhaltungsfachkräfte sind bei Straßenbaufirmen, Straßenerhaltungsfirmen und Straßenmeistereien beschäftigt. Weiters arbeiten sie im öffentlichen Dienst der Straßenbauverwaltung.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der Straßenerhaltungsfachkraft-Lehrlinge bewegt sich seit vielen Jahren sehr beständig zwischen rund 150 und 175 Personen, zuletzt sogar etwas mehr (186 Lehrlinge). Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Oberösterreich und Niederösterreich (zusammen rund zwei Drittel) sowie in der Steiermark (ein Viertel); in den anderen Bundesländern gibt es nur wenige Lehrstellen, in Vorarlberg und Wien gar keine.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Männern erlernt. In den letzten Jahren hat es nur wenige weibliche Lehrlinge gegeben.

Berufsaussichten:
Aufgrund der guten Auftragslage in der Baubranche können Straßenerhaltungsfachkräfte mit stabilen Berufsaussichten rechnen.

Beschäftigungsaussichten:
Fundierte branchenspezifische Produkt- und Materialkenntnisse, z.B. zu Baustoffen oder Asphalt, können die Beschäftigungsaussichten verbessern.

Zusatzinformationen:
In diesem Beruf kann es, wie in vielen Bauberufen, zu saisonalen Schwankungen bei der Arbeitskräftenachfrage kommen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Straßenerhaltungsfachmann/-frau", dem der Beruf "Straßenerhaltungsfachkraft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
Straßenerhaltungsfachkraft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
männlich 163 153 158 153 153 170 173 160 167 182
weiblich 3 5 6 2 2 1 3 4 3 4
gesamt 166 158 164 155 155 171 176 164 170 186
Frauenanteil 1,8% 3,2% 3,7% 1,3% 1,3% 0,6% 1,7% 2,4% 1,8% 2,2%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen verschiedene Weiterbildungskurse für Bauberufe durch, z.B. über Bautechnologie. Das WIFI führt Vorbereitungskurse für die Baumeister-Befähigungsprüfung durch.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind folgende Schulformen für Erwachsene (die höheren Formen führen zur Reife- und Diplomprüfung bzw. zur Diplomprüfung):

  • Werkmeisterschule für Berufstätige (2 Jahre, Abendunterricht) mit den Fachrichtungen "Bauwesen", "Bauwesen - Tiefbau" oder "Bauwesen - Hochbau"
  • Bauhandwerkerschule (3 Wintersemester bzw. 3 Jahre) mit den Zweigen "für Maurer", "für Steinmetze" oder "für Zimmerei/Holzbau"
  • Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik (1 bis 2 Semester)
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkte "Hochbau" oder "Bauwirtschaft" (4 Jahre)
  • Aufbaulehrgang für Bautechnik (5 Semester bzw. 2 1/2 Jahre) mit zahlreichen Fachrichtungen, teilweise auch für Berufstätige (dann 7 Semester bzw. 3 1/2 Jahre)
  • Kolleg für Bautechnik (4 Semester bzw. 2 Jahre)

Aufstiegsmöglichkeiten:
Straßenerhaltungsfachkräfte können zu VorarbeiterInnen, PartieführerInnen, PolierInnen oder StraßenmeisterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Straßenerhaltungsfachkräfte in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • Pflasterer/Pflasterin
  • GärtnerIn

Weiters können Straßenerhaltungsfachkräfte in folgenden freien Gewerben tätig sein:

  • Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)
  • Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten
  • AsphaltiererIn

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmaw.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html

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