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Tätigkeitsmerkmale

FreizeitbetreuerInnen sind für die kreative Gestaltung der Freizeit von Personen verschiedenen Alters zuständig, z.B. in den Bereichen Tourismus sowie Freizeit- und Kulturpädagogik, in der Jugendarbeit oder in der Seniorenbetreuung. Sie tragen zu einer aktiven Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen, Familien und älteren Menschen bei und regen diese zu einer sportlichen, kreativen oder handwerklichen Tätigkeit an.

Sie planen und organisieren verschiedene Freizeitangebote, wie z.B. Sportprogramme, kulturelle Unternehmungen, Tanzveranstaltungen oder Malkurse. Dabei müssen FreizeitbetreuerInnen stets auf die Bedürfnisse ihres Zielpublikums eingehen und entsprechende Aktivitäten anbieten. Die Angebote sollen im Einklang mit der Idee einer sinnvollen, selbstbestimmten Freizeit- oder Urlaubsgestaltung stehen.

Zur möglichst guten Unterhaltung ihrer Gäste und anvertrauten Gruppen bieten FreizeitbetreuerInnen oft ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten an, z.B. Sportübungen, Spiele, Malkurse, Theatergruppen, Ausflüge, Kochkurse, Kinderschminken, Tanzkurse, Wettbewerbe oder Bastelworkshops.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Freizeitprogramme planen und organisieren
  • Hotelgäste empfangen
  • Über Freizeitangebote informieren
  • Ausflüge organisieren
  • Gäste zur Teilnahme an Angeboten animieren
  • Bewegungsspiele planen und durchführen
  • Abendveranstaltungen organisieren und moderieren
Siehe auch:
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Reisebereitschaft
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Hotels
  • Ferienclubs
  • Feriendörfer
  • Campingplätze
  • Seniorenheime
  • Freizeitparks
  • Reiseveranstaltungsunternehmen

Die Tourismus- und Freizeitbranche zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Österreichs. Die Corona-Krise hat diese Branche allerdings stark getroffen. Ein verfrühtes Ende der Wintersaison, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von Gaststätten und Nächtigungsbetrieben über viele Wochen hinweg haben viele Betriebe vor existenzielle Probleme gestellt.

Als Folge dieser Entwicklungen mussten viele Betriebe MitarbeiterInnen kündigen oder in Kurzarbeit schicken. Trotz der Öffnung vieler Grenzen zu europäischen Ländern und des bestehenden Wunsches der Menschen nach Ausflügen und Urlaubsreisen sind viele Gäste aufgrund der latenten Gefahr gesundheitlicher Folgen verunsichert. Hinzu kommt die Absage von Geschäftsreisen, Kongressen, Events und Kulturveranstaltungen. Die Berufsaussichten sind derzeit noch nicht abschätzbar, jedoch werden in diesen Branchen noch für längere Zeit schwierige Arbeitsmarktbedingungen erwartet. Auch im Bereich Sport- und Freizeitaktivitäten ist voraussichtlich noch für längere Zeit von einer geringen Nachfrage auszugehen.

Der Beruf FreizeitbetreuerIn wird häufig nebenberuflich und saisonal ausgeübt. Gute Fremdsprachenkenntnisse und die Bereitschaft, auch im Ausland zu arbeiten, können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "AnimateurIn", dem der Beruf "FreizeitbetreuerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf sind Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Tourismusschulen. Auch manche Fachschulen sowie höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe bieten Ausbildungsschwerpunkte in den Bereichen Tourismus und Freizeitmanagement an. FreizeitbetreuerInnen bieten meist sportliche Aktivitäten an, sodass eine sportliche Ausbildung an einer Bundessportakademie vorteilhaft ist. Große Reiseveranstaltungsunternehmen und Hotelketten bilden FreizeitbetreuerInnen darüber hinaus auch betriebsintern aus. Im Bereich der Kinderbetreuung wird meist eine pädagogische Ausbildung vorausgesetzt.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs im Bereich Tourismus oder zu Universitäten, z.B. im Bereich Sport- und Bewegungswissenschaften. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Freizeitmanagement
  • Tourismusmanagement
  • Sportmanagement
  • Fitnesstraining
  • Seniorenanimation
  • Kinderbetreuung
  • Outdoortraining

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in der Leitung bzw. im Management von Freizeitangeboten. In Zusammenhang mit Sport-, Gesundheits- und Kreativangeboten bestehen auch Entwicklungsmöglichkeiten im Veranstaltungsmanagement, im Wellnessbereich oder im Tourismus.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Betrieb eines Fitnessstudios (Zurverfügungstellen von Fitnessgeräten)" oder "Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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