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Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Die Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.  

Tätigkeitsmerkmale

NotarInnen sind unabhängige und unparteiische Rechtsorgane, die für Rechtsangelegenheiten zuständig sind, die nicht vor Gericht ausgetragen werden. Beispiele dafür sind Eigentums- und Schuldverhältnisse oder Miet- und Pachtangelegenheiten. Sie beurkunden Rechtsgeschäfte und Verträge und stellen die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit der Urkunden sicher.

NotarInnen analysieren die Rechtssituation ihrer KlientInnen und beteiligen sich bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen. Im Gespräch mit den KlientInnen erheben sie deren Wünsche und Probleme und die sich daraus ergebende rechtliche Situation. Sie erklären ihren KlientInnen spezifische Passagen von Dokumenten und informieren die Beteiligten über die Vor- und Nachteile der Regelungen, um den gewünschten Rechtserfolg zu erzielen. Weiters erstellen und verlesen NotarInnen Schriftstücke, wie z.B. Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Testamente oder Schenkungen.

Darüber hinaus bieten NotarInnen ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Dabei berücksichtigen sie die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die steuerliche Seite der Vorgänge. Weiters sind sie als treuhänderische VerwalterInnen von Vermögenswerten tätig. Sie vertreten KlientInnen vor Verwaltungsbehörden und wirken als VertragsjuristInnen und VertreterInnen bei Verfahren zu privatrechtlichen Ansprüchen mit. In besonderen Fällen sind NotarInnen auch als RechtsvertreterInnen in Zivilprozessen bei Bezirksgerichten sowie als VerteidigerInnen in Strafsachen tätig. Im Auftrag von Gerichten führen sie Verlassenschaftsverhandlungen durch, welche die Übertragung aller Rechte und Verbindlichkeiten von verstorbenen Personen auf deren Erben regeln.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Beratungsgespräche mit KlientInnen führen
  • Urkunden erstellen und beglaubigen
  • Erbberechtigungen ermitteln
  • Rechtssituationen analysieren
  • Verträge ausarbeiten
  • Echtheit und Beweiskraft von Dokumenten sicherstellen
  • KlientInnen vor Verwaltungsbehörden vertreten
  • Nachlässe verwalten
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Geduld und Diskretion
  • Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

NotarInnen beginnen ihre berufliche Laufbahn als NotariatsanwärterInnen im Angestelltenverhältnis in einer Notariatskanzlei. NotarInnen sind immer selbstständig tätig. Die Verteilung von Notarstellen ist gesetzlich geregelt.

Die Zahl der Notariate in Österreich ist gesetzlich geregelt und daher begrenzt. Der Zugang erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung. 

Angesichts der zunehmenden Komplexität rechtlicher Vorgaben in vielen Bereichen steigt der Bedarf an juristischen Dienstleistungen. Es ist zu erwarten, dass sich Themen und Schwerpunkte im Rechtsbereich aufgrund internationaler und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin verändern werden. Der technologische Fortschritt wirkt sich auch direkt auf die Arbeit von NotarInnen aus – Beispiele sind die digitale Abwicklung von Amtshandlungen oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), etwa zu Recherchezwecken. Kenntnisse in den Bereichen E-Recht und im Umgang mit digitalen Akten sind sehr gefragt.

 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "NotarIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Für diesen Beruf ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität erforderlich. Studien der Rechtswissenschaften vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Juristische Falllösung, Straf- und Strafprozessrecht, Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Zivilverfahrensrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Steuerrecht.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. 

Nach dem Studium erfolgt eine siebenmonatige Gerichtspraxis als RechtspraktikantIn bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Gerichtszeit folgt eine mindestens dreimonatige Tätigkeit als NotariatskandidatIn bei einem/einer NotarIn. Zudem ist die Eintragung in die Liste der NotariatskandidatInnen erforderlich. Für die Eintragung in die Liste darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Um zur Notariatsprüfung zugelassen zu werden, sind von der Österreichischen Notariatskammer verbindlich vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen zu absolvieren, z.B. zu den Themen Notariatsordnung und Geldwäscheprävention, Steuern und Gebühren sowie Erbrecht und Verlassenschaft.

Abschließend ist die Notariatsprüfung in zwei Teilen abzulegen: Die erste Teilprüfung können NotariatskandidatInnen nach 18 Monaten Kandidatenzeit ablegen. Voraussetzung für die Ablegung des zweiten Prüfungsteils ist eine weitere praktische Verwendung im Ausmaß von mindestens einem Jahr.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für NotarInnen gibt es eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsangeboten in Form von postgradualen Ausbildungen bzw. Universitäts- und Fachhochschullehrgängen in den Bereichen Wirtschaft und Recht, EU- und internationales Finanzrecht, Büro- und Kanzleimanagement sowie Informations- und Medienrecht.

Fortbildungsmöglichkeiten bietet auch die Notariatsakademie der Österreichischen Notariatskammer, z.B. in den Bereichen Erbrecht oder Grunderwerbsteuer. Zudem können Seminare an der ARS Akademie absolviert werden, z.B. in Bereichen wie Insolvenzrecht, Vergaberecht, Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht oder Stiftungsrecht. Auch die Anwaltsakademie bietet Weiterbildungen zu Themen wie Liegenschaftsverträge, Verwaltungsverfahren, Europarecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht.

NotarInnen können sich auf bestimmte Rechtsbereiche spezialisieren, z.B. auf Familien-, Immobilien-, Gesellschafts- oder Unternehmensrecht.

Sie üben ihren Beruf eigenverantwortlich und selbstständig aus. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Notariatskammer.

Der Beruf NotarIn zählt zu den freien Berufen. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs

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