Angebote im AMS Berufslexikon

Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | Tanzpädagoge/-pädagogin

Tätigkeitsmerkmale

TanzpädagogInnen unterrichten Menschen jeden Alters in verschiedenen Tanzstilen, wie z.B. Ballett, Modern Dance, Jazz Dance, Contemporary, Hip Hop, orientalische und freie Tänze. Dabei geht es vor allem darum, Räume zu schaffen, in denen sich Menschen durch tänzerische Bewegung ausdrücken und entfalten können. Sie verknüpfen verschiedene pädagogische und tänzerische Methoden, um die Kreativität, den Ausdruck und das Körpergefühl sowie Rhythmik und Taktgefühl zu fördern. 

TanzpädagogInnen planen und gestalten Tanz- und Bewegungseinheiten, in denen sie verschiedene Tänze oder auch kreative Bewegungskonzepte anleiten. Dabei berücksichtigen sie die Vorkenntnisse und Bedürfnisse der TeilnehmerInnen. Je nach Zielgruppe entwickeln sie z.B. Choreographien oder setzen Impulse für improvisatorische Tanzeinheiten. Ihr Ziel ist dabei, insbesondere den Spaß und die Begeisterung am Tanz und der Bewegung zu fördern und kreative Prozesse anzuleiten. 

Für Kinder- und Jugendeinrichtungen entwickeln TanzpädagogInnen zielgruppengerechte Workshops, die z.B. die Kreativität, das Körpergefühl und die Persönlichkeitsentwicklung stärken. Teilweise erarbeiten sie auch Konzepte oder performative Ausdrucksformen, um mittels Tanz kulturelle, soziale oder persönliche Themen künstlerisch aufzuarbeiten. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Tanz- und Bewegungsstile anleiten
  • Kreative Impulse setzen
  • Pädagogische Methoden anwenden
  • Tanzeinheiten konzipieren und abhalten 
  • Choreografien entwickeln
  • Musik zusammenstellen 
  • Tanzveranstaltungen und Aufführungen planen  
  • Tanzworkshops organisieren und abwickeln
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Rhythmus
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Tanzstudios
  • Volkshochschulen
  • Institutionen der Jugend- oder Kulturarbeit
  • Pflegeeinrichtungen
  • Universitäten
  • Kulturvereine

Der Sportsektor bietet sowohl im Sommer als auch im Winter ein breites Portfolio an Aktivitäten. Aufgrund des allgemein gestiegenen Gesundheits- und Körperbewusstseins entwickelt sich die Sport- und Fitnessbranche positiv. Während der Wintersport in Österreich traditionell eine bedeutende Rolle einnimmt, gewinnen auch andere Sportarten wie Gravelbiking, Mountainbiking und E-Biking zunehmend Bedeutung. Neben dem Radsport erlebt beispielsweise auch das Weitwandern einen anhaltenden Boom. Entsprechende professionelle Betreuungsangebote sowie der Ausbau der erforderlichen Infrastruktur schaffen attraktive Rahmenbedingungen für die Sportausübung.

TanzpädagogInnen müssen neben fundierten Kenntnissen verschiedener Tanzstile auch über ausgeprägte kommunikative und pädagogische Kompetenzen verfügen, um Tanzschritte den verschiedenen Zielgruppen verständlich vermitteln zu können. Da dieser Beruf häufig nebenberuflich ausgeübt wird, sind zusätzliche Qualifikationen empfehlenswert, z.B. in der kulturellen Projektarbeit oder im Fitnessbereich.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum AMS-JobBarometer. Dort finden Sie weiterführende Informationen zu den Arbeitsmarktaussichten für das Berufsbündel "SporttrainerIn", dem der Beruf "Tanzpädagoge/-pädagogin" zugeordnet ist, wie z.B. Informationen zu Trends, Anzahl der Inserate oder häufig nachgefragten Kompetenzen:

AMS-JobBarometer

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten, z.B. in den Bereichen Tanzpädagogik, Tanz oder Performance. 

Studien im Bereich Tanzpädagogik vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Zeitgenössischer Tanz, Künstlerisches Gestalten, Didaktik, Tanz, Rhythmik, Tanztheorie und Körperbewusstheitsmethoden. Zudem sind in der Regel mehrwöchige Praktika Teil des Studiums. Für die Zulassung zum Studium muss meist eine tänzerische Aufnahmeprüfung absolviert werden. Oftmals werden Ballettkenntnisse vorausgesetzt.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Elementare Musik- und Tanzpädagogik, Tanz in Sozialer Arbeit und Inklusiver Pädagogik oder Music & Dance Education – Orff Approach.

Zudem bietet die Akademie für Tanzpädagogik & Tanzmedizin Kurse im Bereich Tanzmedizin und -pädagogik an.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Tanztherapie, Konfliktmanagement und Zeitmanagement.

TanzpädagogInnen können in der Entwicklung, Durchführung und Leitung von interdisziplinären, kunstpädagogischen Projekten tätig sein. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen je nach Qualifikation z.B. in den Bereichen Freizeitpädagogik sowie in spezifischen Teilgebieten der Sportwissenschaft.

Weiteres besteht die Möglichkeit, ein eigenes Tanzstudio zu eröffnen. Nähere Informationen zu entsprechenden Gewerben erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist auch z.B. im Rahmen des freien Berufs KünstlerIn möglich. 

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus den Bereichen "Medien, Grafik, Design, Druck, Kunst, Kunsthandwerk" , "Tourismus, Gastgewerbe, Freizeit" , "Wissenschaft, Bildung, Forschung und Entwicklung" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal