Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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PromoterInnen werben an Verkaufs- und Informationsständen für Produkte und Dienstleistungen verschiedener Art. Sie beraten KundInnen über bestimmte Produkte, beantworten Fragen und heben die Qualitätsvorteile des Produktes oder der Dienstleistung hervor. Bei Bedarf erklären sie den KundInnen z.B. wie ein technisches Gerät bedient wird oder welche Wirkungen ein Produkt hat, z.B. eine Hautcreme.
Weiters verkaufen PromoterInnen die Produkte oder erstellen Verträge für Dienstleistungen. Sie verteilen Informationsblätter, Produktproben und Werbegeschenke, um die Bekanntheit einer Marke oder eines Produkts zu erhöhen. Dafür sprechen sie PassantInnen direkt an, z.B. auf der Straße, in Einkaufszentren, in Geschäften oder auf Messen.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen aller Branchen.
Durch die Corona-Pandemie war das Abhalten von Messeveranstaltungen und Events zuletzt stark eingeschränkt. Die gesamte Event- und Veranstaltungsbranche verzeichnete einen starken Rückgang von Aufträgen. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen aufgrund der coronabedingten Wirtschaftskrise ihre Werbe- und Marketingausgaben teilweise reduziert haben. Daher sind die Berufsaussichten für PromoterInnen eingeschränkt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich das Veranstaltungs- und Eventwesen nach der Lockerung bzw. Beendigung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wieder stabilisiert. Kenntnisse in den Bereichen Kommunikation, Vertrieb oder Marketing können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Oft arbeiten PromoterInnen nebenberuflich, in Teilzeit oder nur für einen gewissen Zeitraum, z.B. als Ferialjob.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung für diesen Beruf. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden betriebsintern vermittelt. Meist wird für die Ausübung dieses Berufs ein Mindestalter von 16 bzw. 18 Jahren vorausgesetzt.
Es gilt in Österreich eine Ausbildungspflicht bis 18 Jahren, sodass Personen, die jünger sind, diesen Beruf nur als Ferial- bzw. Nebenjob für einen bestimmten Zeitraum ausüben können. Zudem wird dieser Beruf ohnehin selten hauptberuflich ausgeübt.