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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

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* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Tätigkeitsmerkmale

PersonalreferentInnen erledigen die täglichen Aufgaben der Personalbetreuung und -verwaltung in Unternehmen und Organisationen. Sie sind für die Umsetzung und administrative Abwicklung von Personalmaßnahmen zuständig und sind Ansprechpersonen für die Geschäftsführung und MitarbeiterInnen in verschiedenen Personalbelangen. 

PersonalreferentInnen erstellen Arbeitsverträge, pflegen personenbezogene Daten und begleiten in Abstimmung mit PersonalmanagerInnen den gesamten Rekrutierungsprozess – von der Formulierung von Stellenausschreibungen über die Auswahl der KandidatInnen und die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen bis hin zum Onboarding der neuen MitarbeiterInnen. 

Zudem unterstützen PersonalreferentInnen das Human-Resource-Management bei der Durchführung von HR-Projekten, wie z.B. Employer-Branding-Maßnahmen oder der laufenden Weiterentwicklung von Personalprozessen. Zudem setzen sie die geplanten Maßnahmen um, erledigen administrative Tätigkeiten und sorgen für reibungslose Abläufe innerhalb der Personalabteilung. Auch die Organisation von Weiterbildungen oder die Abwicklung von Karenzen und Teilzeitmodellen für ArbeitnehmerInnen fallen in ihren Aufgabenbereich. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Führungskräfte und MitarbeiterInnen in personalrelevanten Fragen beraten
  • Stellenausschreibungen verfassen
  • Vorstellungsgespräche organisieren und begleiten
  • HR-Projekte umsetzen
  • Arbeitsverträge erstellen
  • Arbeitszeugnisse ausstellen
  • Personalprozesse optimieren
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen und Institutionen aller Branchen und Wirtschaftsbereiche, z.B.: 

  • Industriebetriebe
  • Handels- und Dienstleistungsunternehmen
  • Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen 
  • Verkehrs- und Energieversorgungsunternehmen
  • Öffentliche Institutionen und Ämter
  • Personal- und Unternehmensberatungen
  • Personaldienstleistungsunternehmen, wie z.B. Zeitarbeitsagenturen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen 
  • Non-Profit-Organisationen (NGOs)

Qualifiziertes Personal zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden, ist quer durch alle Branchen ein bestimmendes Thema. Neben allgemein veränderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt hängt dies unter anderem damit zusammen, dass sich die Prioritäten der BewerberInnen in Hinblick auf Anforderungen und Erwartungen geändert haben. Beispiele dafür sind eine gute Work-Life-Balance, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, hybride Arbeitsmodelle wie eine Kombination aus Anwesenheit im Büro und Home-Office, ein wertschätzender Umgang sowie sogenannte Incentives wie z.B. Prämien, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten, Diensthandy, Dienstwagen, Personalrabatte oder Kinderbetreuung.

Weitere wichtige aktuelle Themen im Bereich Personalmanagement sind die Themen Diversität, Gleichstellung und Inklusion sowie die zunehmende Digitalisierung von Routineprozessen im Bereich der Administration. Die Berufsaussichten für PersonalreferentInnen sind gut. Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Recruiting sowie Arbeits- und Steuerrecht sind vorteilhaft und verbessern die Jobperspektiven zusätzlich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Human-Resources-ManagerIn", dem der Beruf "PersonalreferentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bieten insbesondere berufsbildende höhere Schulen mit kaufmännischem oder wirtschaftlichem Schwerpunkt. 

Ausbildungen an Handelsakademien und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe umfassen meist Fächer wie Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Recht, Volkswirtschaft, Projektmanagement, Kommunikation und Officemanagement. Im Zuge der Ausbildung werden zudem Fremdsprachenkenntnisse vermittelt. Weiters werden praktische Erfahrungen im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben. 

Dieser Beruf kann auch auf akademischem Niveau erlernt werden, siehe dazu den Beruf PersonalreferentIn (UNI/FH/PH).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Handelsschulen und Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch der Besuch eines Fachhochschul-Studiengangs bietet eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungsmöglichkeiten für BHS-AbsolventInnen bieten beispielsweise einschlägige Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Human Ressource Management oder Betriebswirtschaftslehre.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • HR-Controlling 
  • Personalrecht
  • Personalverrechnung
  • Diversity Management
  • Personal Branding
  • Mediation
  • Wissensmanagement
  • New Work
  • Künstliche Intelligenz

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit, den akademischen Titel "Bachelor Professional (BPr)" oder "Master Professional (MPr)" zu erwerben. 

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

PersonalreferentInnen können in leitende Positionen, z.B. wie TeamleiterIn oder AbteilungsleiterIn, sowie in Senior-Positionen aufsteigen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit entsprechender Weiterbildung und Qualifizierung auf weitere Fachbereiche, wie z.B. Human-Ressource-Management oder Personalentwicklung zu spezialisieren. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Überlassung von Arbeitskräften" und "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" sowie der freien Gewerbe "Arbeitsvermittlung", "Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation und den Arbeitsvermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten" und "Beratung über und Vermittlung von Studienplätzen an Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen" möglich. 

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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