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Tätigkeitsmerkmale

GleisbautechnikerInnen stellen Gleisanlagen für Eisenbahnen und sonstige Schienenfahrzeuge (Straßenbahnen, U-Bahnen, Bergbahnen) her. Der gesamte Gleiskörper besteht aus dem Unterbau (Dämme, Brücken) und dem Oberbau (Gleisbett und Gleis). GleisbautechnikerInnen errichten die Fundamente und das Gleisbett für die Schienen, verlegen darauf die Schwellen (aus Holz, Stahl oder Beton) und montieren die Gleise und Weichen sowie verschiedene Zusatzeinrichtungen wie Gleisabschlüsse, Schienenausziehvorrichtungen (zum Ausgleich der Dehnung z.B. bei Brücken) und Steuerungs- und Sicherungsvorrichtungen. Wichtige Aufgaben sind weiters die Herstellung von Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen sowie die Reparatur und die Wartung der Gleisanlagen und der sonstigen Bahnanlagen, wobei z.B. Spurweiten und Stoßlücken (Fugen zwischen den Schienen zum Dehnungsausgleich) reguliert bzw. korrigiert werden. GleisbautechnikerInnen sorgen für die Lagerung und den Transport der benötigten Materialien (Baumaterialien, Fertigteile, Schüttgut, Gleise) und wirken beim Ausheben von Baugruben und Künetten sowie beim Errichten von Verbauten, Stützungen, Oberflächenbefestigungen und Unterbauten sowie bei der Montage von Beton- und Stahlbetonbauteilen mit. Weiters führen sie auch Vermessungsarbeiten durch und sorgen für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen. Bei allen diesen Arbeiten setzten die GleisbautechnikerInnen moderne Baumaschinen sowie spezielle Gleisbau- und Gleisüberwachungsmaschinen ein.

Die wichtigste Aufgabe der GleisbautechnikerInnen neben der Errichtung neuer Bahnstrecken ist die regelmäßige Kontrolle des bestehenden Streckennetzes. Dabei werden z.B. die Gleise mit Messfahrzeugen, aber auch mit händischer Messung vermessen, um zu kontrollieren, ob Spurweite, Spurrichtung und Gleishöhe noch genau stimmen. Falls die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist, werden z.B. schadhafte Schienen oder Schwellen ausgetauscht, lockere Schwellenschrauben angezogen, Hohlräume unter den Schwellen mit Schotter ausgefüllt usw.

Da das Schienennetz sehr weit verzweigt ist, müssen die GleisbautechnikerInnen an verschiedenen, oft wechselnden Baustellen arbeiten. Damit der Bahnbetrieb durch die Bau- und Wartungsarbeiten nicht gestört wird, müssen diese meist unter hohem Zeitdruck sehr rasch in den kurzen Zugpausen, in den verkehrsarmen Zeiten oder sogar in der Nacht erledigt werden. Da oft auch während des laufenden Betriebs gearbeitet wird, ist das oberste Gebot in diesem Beruf die strengste Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.


In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist folgendes BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Gleisbautechnik-Ausbildungsordnung 2025):

Grundlagen der Gleisbautechnik:

  • Kenntnis der Risiken des Eisenbahnbetriebes, Kenntnis der Möglichkeiten zur Minimierung/Vermeidung der Risiken;
  • Kenntnis und Beachtung der Sicherheitsgrundsätze der Betriebsvorschriften; richtiges Verhalten bei Unfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen im Eisenbahnbetrieb; Kenntnis der Erste-Hilfe-Maßnahmen;
  • Anwenden der unterschiedlichen Kommunikationsmittel für die Kommunikation im Eisenbahnbetriebsdienst, damit eine einwandfreie Kommunikation sichergestellt ist;
  • Kenntnis der technischen Grundlagen zum Thema Bahnkörper (Gesamtheit von Oberbau und Unterbau) mit den Einzelsystemen Oberbau (Fahrbahn für Eisenbahnfahrzeuge), Schutzschichten (Schutzsystem zur Lastverteilung, Frostsicherung und Abdichtung), Unterbau (durch Verkehrslasten beanspruchtes Erdbauwerk) und Untergrund, Trassierung, Lichtraumbedarf und Lichtraum;
  • Lesen technischer Unterlagen (z.B. Baupläne, Material- und Stücklisten, Regelzeichnungen, Gleis- und Weichenpläne, relevante Gesetze, Verordnungen, Normen und sonstige Regelwerke für Verkehrsanlagen); Entnehmen von Daten und Details aus diesen Unterlagen und Nutzen für unterschiedlichen Aufgaben;
  • Erstellen von Skizzen, einfachen Zeichnungen und Gleisplänen (per Hand oder computerunterstützt) auch für den eigenen Tätigkeitsbereich unter Berücksichtigung von Normvorgaben;
  • Ausfüllen der ausgeführten Arbeiten in Aufmaßblättern, Dokumentieren der ausgeführten Arbeiten in Bautagesberichten;
  • Erheben unterschiedlicher Größen (z.B. Längen, Höhen, Bögen, Niveaus, Ebenheiten) mit geeigneten Vermessungs- und Ortungsgeräten; Messen von Gleisgrößen (Spur-, Rillen-, Stoßlücken- und Leitweite); Einmessen von Planvorgaben mit analogen und digitalen Messgeräten in die Realität;
  • Durchführen berufsspezifischer Berechnungen (z.B. Flächen- und Volumenberechnungen für Material- und Stoffbedarf, Massenermittlungen);
  • Lagern der Gleisbaustoffe, Gleisbauteile und weiteren Materialien, die für die Arbeiten im Bereich des Gleisbaus benötigt werden; Mitarbeit beim Transport dieser Teile und Materialien;
  • Beurteilen der Widerverwertbarkeit der bei Instandsetzungsarbeiten anfallenden Gleisbauteile, Gleisbaustoffe und anderer Materialien; Einleiten von Recyling-Maßnahmen
  • Anwenden und Instandhalten der Handwerkzeuge (z.B. Schwellenhebegerät, Schwellenzange, Hackenschraubenausstoßer, Kaltschrotmeißel, Durchtreiber, Gleisschwungramme, Weichenbesen, Dechsel, Weichenmontierhebel, Schottergabel) sowie der Maschinen und Geräte (z.B. Biegemaschinen, Trennmaschinen, Schleifmaschinen, Schienenziehgeräte, Schienenwerkzeuge, Schienenbohrmaschinen, Schwellenbohrmaschinen, Schraubmaschinen, Rüttelplatten, Vibrationsstopfer);
  • Steuern, Warten und Instandhalten der Großmaschinen, z.B. Gleisumbaumaschinen, Planumsanierungsmaschinen, Schotterbettreinigungsmaschinen, Inspektionsfahrzeuge, Stopfmaschinen, Schotterbewirtschaftung, Fahrleitungsumbauzüge, Wartungsfahrzeuge;
  • händisches und maschinelles Bearbeiten der Materialien (Holz, Metall, Kunststoff usw.) für verschiedenste Anwendungen; Schweißen von Schienen mit verschiedenen Schweiß-Verfahren (z.B. Verbindungsschweißen, Auftragsschweißen, Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen) und Nachbearbeiten/Prüfen der Schweißstellen (z.B. mit Schienenkopfschleifmaschinen);

Gleisbau:

  • Einrichten und Absichern der Baustellen; Durchführen der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend den einschlägigen Sicherheits- und sonstigen Rechtsvorschriften (z.B. Schutz vor elektrischem Strom, Arbeiten nur im spannungslosen Zustand nach Freigabe);
  • Beachten der unterschiedlichen Signale im Eisenbahnbetrieb, Aufstellen von Langsamfahr- und Sperrsignalen, Pfeifpflöcken und Signalen für Schneeräumfahrten, Montieren von Signal- und Geschwindigkeitsanzeigern und -voranzeigern;
  • Sichern der auf Gleisen abgestellten Fahrzeuge (z.B. Fahrleitungsumbauzüge, Wartungsfahrzeuge);
  • Kenntnis der Bedeutung der Untergrund-Qualität und der Maßnahmen zur Qualitätssteigerung (Untergrundertüchtigung, Bodensanierung, Bodenaustausch bei nicht tragfähigem Boden) für die zukünftige Fahrqualität der Züge;
  • Kenntnis der Bedeutung des Unterbaus, dessen Aufgabe es ist, einwirkende Kräfte aus der Durchbiegung der Schiene auf die Tragschicht (z.B. Schotterbett) zu übertragen und in den Untergrund abzuleiten und zu dessen Aufbau z.B. Bauwerke wie Brücken, Tunnel, Kabelschächte, Durchlässe, Bahngraben und andere bautechnische Maßnahmen zählen; Entwässerung des Unterbaus
  • Herstellen von Schutzschichten (Planumsschutzschicht PSS, Frostschutzschicht FSS und Sonderausführungen);
  • Herstellen von Baugruben und Künetten sowie von Fundamenten und einfachen Beton- und Stahlbetonbauteilen;
  • Verlegen von Kabeltrögen oder Kabelkanälen, die der Verlegung von Kabeln und anderen Leitungen für den Bahnbetrieb dienen;
  • Herstellen des Oberbaus des Bahnkörpers und der Tragschichten (Schotterbettung oder Betontragschicht), auf die dann die Schwellen, Schienen und Weichen verlegt und befestigt werden;
  • Herstellen von Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen;
  • Aufstellen und Montieren von Streckentafeln und Grenzmarken.

Instandhaltung des Bahnkörpers:

  • optisches und digitales Kontrollieren der Gleisanlagen gemäß vorgegebenen Intervallen oder nach außergewöhnlichen Ereignissen auf ihren Zustand oder Funktion; Dokumentieren der Ergebnisse und Einleiten eventueller Maßnahmen;
  • Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Unterbaus, an den Entwässerungseinrichtungen, den Schutzschichten, den Fundamente, den Beton- und Stahlbetonbauteilen sowie an den Kabeltrögen und Kabelkanälen;
  • Durchführen von Wartungs-, Entstörungs- und Instandsetzungsarbeiten und Durchführen von Entkrautungs- bzw. Vegetationsarbeiten am Oberbau (Tragschichten, Schwellen, Schienen, Schienenbefestigung und Gleise);
  • nach Wetterereignissen Durchführen von Maßnahmen an den Gleisanlagen, Durchführen von Maßnahmen in Störungsfällen an Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
GleisbautechnikerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Eisenbahnunternehmen: ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) - wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.12.2024
01.12.2024
Eisenbahnunternehmen: Länderbahnen, öffentliche Privatbahnen - wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.12.2024
01.12.2024
Baugewerbe und Bauindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2025
01.05.2025
WIEN - Verkehrsbetriebe (Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
GRAZ - Verkehrsbetriebe (Graz-Linien) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
VOEST Alpine - Kollektivvertrag der Metallindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
  • gute körperliche Verfassung: Arbeiten mit schweren Werkzeugen, Geräten und Bauteilen, Betonierarbeiten usw.;
  • körperliche Ausdauer: zahlreiche Belastungen wie Maschinenlärm, Verschmutzung, Witterung; Arbeiten auf Gleisbaustellen;
  • körperliche Wendigkeit: Arbeiten in Baugruben, auf Dämmen, Gerüsten, Baumaschinen usw.;
  • Gleichgewichtsgefühl: Arbeiten in Baugruben, auf Dämmen, Gerüsten, Baumaschinen usw.;
  • Handgeschicklichkeit: Vermessungsarbeiten, händische Messarbeiten an den Gleisen, maßgenaues Arbeiten beim Errichten des Gleiskörpers, Arbeiten mit Schweiß- oder Schleifgeräten usw.;
  • Auge-Hand-Koordination: Schweißen; maßgenaue Montagearbeiten;
  • Hörvermögen: Wahrnehmen der Warnsignale beim Herannahmen eines Zuges;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Kontakt mit Baumaterialien (Erde/Schotter, Beton/Mörtel, Bitumen), Schmiermitteln usw.;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Vermessen und Einrichten der Baustellen, Umsetzen von Plänen (Baupläne, Trassenpläne, Weichenskizzen, Schienenverlegepläne usw.);
  • technisches Verständnis: Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Messgeräte und der Baumaschinen; Arbeiten nach technischen Plänen;
  • Organisationstalent: Bereitstellung aller erforderlichen Materialien und Maschinen; optimales Einsetzen der angelernten und ungelernten Arbeitskräfte; Sicherheitsmaßnahmen;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten in einem Bautrupp;
  • Reaktionsfähigkeit: rasches Reagieren/Eingreifen in Gefahrensituationen, rasches Reagieren bei Warnsignalen;
  • generelle Lernfähigkeit: rasches Einstellen auf die Erfordernisse unterschiedlicher Baustellen, regelmäßige Weiterbildung über neue Methoden im Gleisbau;
  • psychische Ausdauer: häufiges Arbeiten in Gefahrensituation, Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitskräfte und für die Qualität der Bauausführung.

Betriebe/Lehrbetriebe:
Lehrstellen und Arbeitsplätze für GleisbautechnikerInnen gibt es vor allem bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB Infrastruktur AG) sowie bei großen Bauunternehmen, die sich mit Bahnbau befassen und für die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und andere Bahnbetriebe Gleisbauaufträge erledigen. Weitere Lehr- und Beschäftigungsbetriebe sind die Wiener Linien (Straßenbahnbau, U-Bahnbau) und fallweise auch Industriebetriebe, die auf ihrem Betriebsgelände Gleisanlagen für Werksbahnen betreiben (z.B. VOEST Alpine in Linz).

Lehrstellensituation:
Seit Einrichtung des Lehrberufs im Jahr 2012 ist die jährliche Gesamtzahl der GleisbautechnikerIn-Lehrlinge zunächst kräftig gewachsen und erreichte in den Jahren 2017-2019 den bisherigen Höchstwert von rund 300 Personen. Seither geht diese Zahl jährlich etwas zurück und liegt jetzt bei rund 250 Lehrstellen. Lehrlinge gibt es derzeit fast nur in Niederösterreich (80 Prozent) und in Wien (18 Prozent), einige wenige auch in Oberösterreich und der Steiermark.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf wird größtenteils von Männern erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge liegt im Durchschnitt bei nur rund 5 bis 7 Prozent, ist zuletzt aber auf fast 10 Prozent gestiegen, das sind 24 Lehrlinge von insgesamt 251 Lehrlingen.

Berufsaussichten:
Aufgrund des verstärkten Ausbaus der öffentlichen Verkehrsmittel, vor allem auch bei Schienenbahnen und Straßenbahnen, sowie des ständigen Bedarfs an Erneuerung und Wartung der bestehenden Gleisanlagen können GleisbautechnikerInnen in den nächsten Jahren mit einer stabilen Nachfrage nach Fachkräften rechnen.

Beschäftigungsaussichten:
Gute Beschäftigungsaussichten bestehen sowohl in der Instandhaltung und Instandsetzung bestehender Strecken und Anlagen als auch beim Ausbau und in der Modernisierung von Streckenabschnitten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TiefbauerIn", dem der Beruf "GleisbautechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
GleisbautechnikerIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
männlich 247 274 306 284 291 269 252 223 216 227
weiblich 6 10 12 14 12 11 8 11 17 24
gesamt 253 284 318 298 303 280 260 234 233 251
Frauenanteil 2,4% 3,5% 3,8% 4,7% 4,0% 3,9% 3,1% 4,7% 7,3% 9,6%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

 

  • Fachschule für Bautechnik
  • Höhere Lehranstalt für Bautechnik

Eine der wichtigsten Aus- und Weiterbildungseinrichtung für Bauberufe ist die BAUAkademie der Bauwirtschaft (Baugewerbe, Bauindustrie), die in allen Bundesländern (außer Burgenland) eine Ausbildungsstätte betreibt. Das Weiterbildungsangebot umfasst beispielsweise Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung in Bauberufen, Fachkurse zu bestimmten Bauthemen (Bautechnik, Bauvermessung, Baumaschinen, Arbeitssicherheit, Althaussanierung/Energieausweis, Schalungsbau, Trockenausbau usw.), Kranführer- und Staplerkurse, Ausbildungen für Führungspositionen (VorarbeiterIn, PolierIn), Bauleitungs-Lehrgänge, Vorbereitungskurse zur Baumeisterprüfung und vieles mehr. Adressen und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bauakademie.at.

 

Weiterbildungskurse für Bauberufe werden auch vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) durchgeführt. Von besonderer Bedeutung sind Kurse über Innenausbau, Althaussanierung und Bautechnologie. Das WIFI führt Vorbereitungskurse für die Baumeister-Befähigungsprüfung durch. Im Ausbildungszentrum des Bundesdenkmalamts in der Kartause Mauerbach (Niederösterreich) finden Kurse über traditionelle Handwerkstechniken statt.

 

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
  • Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik
  • Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik

Aufstiegsmöglichkeiten:
Aufstiegsmöglichkeiten für GleisbautechnikerInnen sind z.B. Positionen wie VorarbeiterIn, PartieführerIn, WerkmeisterIn, PolierIn oder BauleiterIn.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für GleisbautechnikerInnen im reglementierten Gewerbe "BaumeisterIn, BrunnenmeisterIn" (Befähigungsnachweis erforderlich).

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