Start | PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Baustoffe

Hinweis

ACHTUNG: Der Lehrberuf "PrüftechnikerIn" mit den beiden Schwerpunkten "Baustoffe" und "Physik" wurde am 1.5.2022 eingerichtet. Er ersetzt den Vorläufer-Lehrberuf "PhysiklaborantIn" (ohne Schwerpunkte). Lehrlinge, die am 30. April 2022 im Lehrberuf "PhysiklaborantIn" ausgebildet wurden und die Lehrzeit noch nicht beendet haben, können nach der alten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten; die alte PhysiklaborantIn-Prüfungsordnung gilt weiters auch noch für Prüftechnik-Lehrlinge, deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1.1.2024 endet. PhysiklaborantIn-Lehrlinge können aber auch auf einen der beiden Schwerpunkte "Baustoffe" oder "Physik" des neu geregelten Lehrberufs "PrüftechnikerIn" umsteigen, wobei die im alten Lehrberuf zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet wird.

Eine Kombination der beiden Schwerpunkte "Baustoffe" und "Physik" ist nicht möglich, wobei allerdings einzelne Inhalte des nicht ausgebildeten Schwerpunktes sehr wohl zusätzlich ausgebildet werden können. Ein Lehrabschluss im jeweils anderen Schwerpunkt kann mittels einer eingeschränkte Zusatzprüfung im Gegenstand "Prüfarbeit" erreicht werden. Auch AbsolventInnen des Vorläuferlehrberufs "PhysiklaborantIn" können diese eingeschränkte Zusatzprüfung im Gegenstand "Prüfarbeit" in den beiden Prüftechnik-Schwerpunkten "Baustoffe" und "Physik" ablegen.

Tätigkeitsmerkmale

PrüftechnikerInnen für Baustoffe untersuchen in Prüflabors die Beschaffenheit (Zusammensetzung, Eigenschaften, Qualität) von Baustoffen bzw. Baumaterialien aller Art (z.B. Beton und Betonfertigteile, Gesteine, Ziegel, Mörtel, Bodenproben, Dämmstoffe, Dichtungsstoffe, Holz- und Metallteile, Bauglas, Asphalt, Verbundwerkstoffe usw.). Sie verwenden dafür spezielle Prüfmittel und Prüfgeräte (vor allem für die Prüfung von Beton, Asphalt, Gesteinen und Böden), z.B. Ausbreittisch (dient zur Ermittlung der Konsistenz von Frischbeton durch Ausbreitversuch), Schleifmaschine (zum Schleifen von Materialproben, z.B. Bohrkernproben), Klimakiste (beheizbarer Behälter zur Simulation von extremen Klimaverhältnissen), Setztrichter (für Ausbreitversuche mit Frischbeton), Frisch- und Festbeton-Prüfgeräte, Luftgehaltsprüfer (zum Prüfen des Luftporengehaltes von Frischbeton), Frostprüfanlagen (zur Prüfung der Frostbeständigkeit der Proben durch Befrostung), Proctortopf (Gerät zur Verdichtung von Bodenproben und Baumaterialien und zur Messung des Dichtegrades), Asphaltanalysatoren (zur Ermittlung des löslichen Bindemittelgehalts von Asphalt), Rheometer (Messgerät zur Ermittlung des Verformungs- und Fließverhaltens von Materialien) und Siebmaschinen (Maschine zur Trennung von Feststoffgemischen nach Korngrößen) ua.

Die Haupt-Aufgabenbereiche der PrüftechnikerInnen in beiden Schwerpunkten (Baustoffe, Physik) sind das Prüfmittel- und Probenmanagement, die Probenprüfung und die Prüfauswertung und Dokumentation.


1. Prüfmittel- und Probenmanagement

Die PrüftechnikerInnen übernehmen die zu prüfenden Materialproben und stellen fest, ob die Proben den festgelegten Anforderungen entsprechen oder ob eine neue Probennahme durchgeführt werden muss. Sie kontrollieren Zustand, Menge, Verpackung und Beschriftung der Proben und bereiten die Proben anhand technischer Unterlagen (Normen, Versuchsbeschreibungen) für die Prüfprozeduren vor. Weiters sorgen sie für die genaue Beschriftung der Proben mit Identifikationscodes und die Erfassung im Probenmanagementsystem (EDV-Datenbank). Proben, die nicht sofort bearbeitet (Rückstellproben), müssen fachgerecht gelagert werden. Zu den Aufgaben der PrüftechnikerInnen gehört auch die Reinigung und Pflege der Prüfmittel/-geräte sowie die regelmäßige Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeiten. Dazu zählt etwa das "Justieren", wobei die Messeinrichtungen möglichst exakt eingestellt werden. Beim "Kalibrieren" werden allfällige Abweichung und Messungenauigkeiten eines Messgerätes festgestellt und dokumentiert. Die Kalibrierergebnisse müssen fachgerecht dokumentiert und erfasst werden, ebenso die Wartungsintervalle der Geräte. Wenn die Prüfwerte beim Kalibrieren außerhalb der vorgesehenen Werte des Prüfgeräts liegen, müssen geeignete Maßnahmen (Wartungen, Reparaturen) eingeleitet werden.


2. Probenprüfung

Bei der Vorbereitung der Materialproben für die Prüfung führen die PrüftechnikerInnen zunächst grundlegende labortechnische Arbeiten daran durch, z.B. Wägen, Messen von Volumen, Herstellen von Lösungen. Sodann bereiten sie die Proben mit physikalischen oder chemischen Methoden auf, z.B. durch Filtrieren (Trennen/Reinigen von Stoffen), Zerkleinern, Destillieren (Trennen von Flüssigkeitsbestandteilen durch Verdampfen) oder Aufschließen mit Lösungsmitteln (Herauslösen von Substanzen durch Wasser oder Säure). Weiters wählen die PrüftechnikerInnen die geeigneten Prüfmittel/-geräte aus, führen daran die erforderlichen Einstellungen durch und richten die Prüfaufbauten vorschriftsgemäß her; für spezielle Versuche entwickeln, prüfen und testen sie Sonderaufbauten. Während der Prüfprozeduren sorgen die PrüftechnikerInnen dafür, dass äußere Einflüsse und sonstige Fehlerquellen (z.B. Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) möglichst vermieden werden. Sie überprüfen während des Prüfprozesses laufend, ob Abweichungen von den Vorschriften auftreten. Wenn Zweifel an den Prüfergebnissen bestehen (z.B. Plausibilität, Schwankungen), veranlassen sie eine Nachprobe.


3. Prüfauswertung und Dokumentation

Die PrüftechnikerInnen kontrollieren die gewonnenen Messdaten und vergleichen sie mit vorhergehenden Ergebnissen. Bei der Auswahl des Auswerteverfahrens achten sie darauf, dass es dem jeweiligen Prüfprozess entspricht. Sodann führen sie die fachspezifischen Berechnungen durch, z.B. statistische Berechnungen (Mittelwertberechnungen, Varianzberechnungen) und ziehen daraus Rückschlüsse auf die Qualität der Prüfung. Eine wichtige Aufgabe der PrüftechnikerInnen ist schließlich die Dokumentation der Prüfung, wobei alle wesentlichen Arbeitsschritte und Ergebnisse (Probenaufbereitung, Berechnungen, Abweichungen von Vorschriften) aufgezeichnet werden (Prüfprotokoll). Die Daten, Prüfergebnisse und Berechnungen müssen verständlich und übersichtlich aufbereitet und dargestellt werden, z.B. in Form grafischer Auswertungen (z.B. Diagramme). Abschließend werden die Prüfprotokolle und grafischen Auswertungen im betriebsinternen Probenmanagementsystem abgelegt.


4. Schwerpunkt "Baustoffe"

Im Schwerpunkt "Baustoffe" dienen die Materialprüfungen vor Allem zur Prüfung von Beton, Asphalt, Gesteinen und Böden, aber auch von Ziegeln, Putzen, Mörtel oder Hölzern. Die PrüftechnikerInnen für Baustoffe bereiten im Prüflabor die Materialproben für die geplanten Baustoffprüfprozesse vor und nehmen die dafür erforderlichen Prüfmittel/Prüfgeräte in Betrieb. Wichtige Prüfmittel/-geräte in der Baustoffe-Prüfung sind z.B. Luftgehaltsprüfer, Setztrichter, Asphaltanalysatoren, Rheometer und Siebgeräte. Das Prüfziel ist hier die Ermittlung von Kennwerten wie Konsistenz, Wassergehalt, Erstarrungszeiten, Bindemittelgehalt, Kornverteilung, Frostbeständigkeit und Schüttdichte der untersuchten Materialien. Die PrüftechnikerInnen für Baustoffe arbeiten nicht nur im Labor, sondern führen auch Vor-Ort-Prüfungen auf den Baustellen unter Zuhilfenahme von mobilen Baustoffprüflabors (z.B. Laborbussen) durch.

Siehe auch:

PrüftechnikerInnen für Baustoffe untersuchen in Prüflabors die Beschaffenheit (Zusammensetzung, Eigenschaften, Qualität) von Baustoffen bzw. Baumaterialien aller Art (z.B. Beton und Betonfertigteile, Gesteine, Ziegel, Mörtel, Bodenproben, Dämmstoffe, Dichtungsstoffe, Holz- und Metallteile, Bauglas, Asphalt, Verbundwerkstoffe usw.). Sie verwenden dafür spezielle Prüfmittel und Prüfgeräte (vor allem für die Prüfung von Beton, Asphalt, Gesteinen und Böden), z.B. Ausbreittisch (dient zur Ermittlung der Konsistenz von Frischbeton durch Ausbreitversuch), Schleifmaschine (zum Schleifen von Materialproben, z.B. Bohrkernproben), Klimakiste (beheizbarer Behälter zur Simulation von extremen Klimaverhältnissen), Setztrichter (für Ausbreitversuche mit Frischbeton), Frisch- und Festbeton-Prüfgeräte, Luftgehaltsprüfer (zum Prüfen des Luftporengehaltes von Frischbeton), Frostprüfanlagen (zur Prüfung der Frostbeständigkeit der Proben durch Befrostung), Proctortopf (Gerät zur Verdichtung von Bodenproben und Baumaterialien und zur Messung des Dichtegrades), Asphaltanalysatoren (zur Ermittlung des löslichen Bindemittelgehalts von Asphalt), Rheometer (Messgerät zur Ermittlung des Verformungs- und Fließverhaltens von Materialien) und Siebmaschinen (Maschine zur Trennung von Feststoffgemischen nach Korngrößen) ua.

Die Haupt-Aufgabenbereiche der PrüftechnikerInnen in beiden Schwerpunkten (Baustoffe, Physik) sind das Prüfmittel- und Probenmanagement, die Probenprüfung und die Prüfauswertung und Dokumentation.


1. Prüfmittel- und Probenmanagement

Die PrüftechnikerInnen übernehmen die zu prüfenden Materialproben und stellen fest, ob die Proben den festgelegten Anforderungen entsprechen oder ob eine neue Probennahme durchgeführt werden muss. Sie kontrollieren Zustand, Menge, Verpackung und Beschriftung der Proben und bereiten die Proben anhand technischer Unterlagen (Normen, Versuchsbeschreibungen) für die Prüfprozeduren vor. Weiters sorgen sie für die genaue Beschriftung der Proben mit…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Baustoffe - Baustoffe
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Baugewerbe und Bauindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Beton- und Zementwarenerzeuger-Gewerbe (Betriebe, die der Innung der Bauhilfsgewerbe angehören) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Beton- und Fertigteilindustrie; Ziegel und Fertigteilindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Chemisches Gewerbe (Chemische und Physikalische Laboratorien) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Universitäten (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.02.2024
01.02.2024
Forschungsinstitute und Forschungseinrichtungen, die Mitglied des Vereins "Forschung Austria" sind (Außeruniversitäre Forschung), z.B. Joanneum Research (Graz) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • Handgeschicklichkeit: Vorbereiten und Bearbeiten der Prüfmaterialien; Herrichten der Prüfaufbauten (Geräte und Apparate); Einstellen der Prüfmittel;
  • Fingerfertigkeit: Justieren und Einstellen der Messeinrichtungen; Bedienen der Computertastatur bei der Eingabe der Messergebnisse und bei der Dokumentierung der Prüfabläufe;
  • Auge-Hand-Koordination: Bearbeiten der Prüfmaterialien; Einstellen empfindlicher Messgeräte; Bedienen der Prüfgeräte und Apparate;
  • Sehvermögen: Genaues Ablesen von Messergebnissen; Erkennen kleinster Materialfehler und Materialverformungen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Kontakt mit Staub von Baumaterialien; Arbeiten mit Chemikalien und Reinigungsmitteln;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Anfertigen und Lesen technischer Skizzen und Zeichnungen
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Kontrollieren der Messdaten; Durchführen von Berechnungen und statistischen Auswertungen;
  • technisches Verständnis: Arbeiten mit zahlreichen unterschiedlichen technischen Apparaten und Geräten (Prüfmittel); Aufbauen von Messvorrichtungen; Bedienen der Analysegeräte; Wartungsarbeiten an den Geräten;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team;
  • logisch-analytisches Denken: Darstellen/Protokollieren und Interpretieren von Prüfabläufen und Messergebnissen; Erkennen von Fehlern;
  • Reaktionsfähigkeit: Vermeidung von Unfällen und Schäden beim Arbeiten mit brennbaren und explosiven Stoffen;
  • Merkfähigkeit: Vergleichen von Messdaten;
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Durchführen von Prüfserien und Messungen;
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer Prüf- und Messverfahren; Anpassen/Ändern und Neugestalten der Prüfabläufe aufgrund der bisherigen Erfahrungen.

Betriebe/Lehrbetriebe:
PrüftechnikerInnen arbeiten in technischen Forschungs- und Entwicklungslabors von Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und Industriebetrieben sowie in Kontrolllabors oder Prüfanstalten. Der Schwerpunkt "Baustoffe" ist hauptsächlich für die Entwicklungs- und Kontroll-Labors der Baustoffindustrie (z.B. Ziegel- und Betonteile-Fertigung; Frischbetonwerke) und der Bauindustrie (Tiefbau, Hochbau) gedacht. Der Schwerpunkt "Physik" ist (wie auch schon der Vorläufer-Lehrberuf "PhysiklaborantIn") eher im universitären Bereich und in großen Forschungseinrichtungen sowie in technischen Forschungs-/Entwicklungslabors von Unternehmen angesiedelt und befasst sich mit den klassischen physikalischen Prüfbereichen (Elektronik, Optik, Medizintechnik, Lasertechnik, Werkstoffentwicklung usw.).

Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "PrüftechnikerIn" besteht erst seit 1.5.2022, sodass bei der Betrachtung der Lehrstellenentwicklung auch die Lehrlingszahlen des Vorläufer-Lehrberufs "PhysiklaborantIn" berücksichtigt werden müssen. Die jährliche Gesamtzahl der PhysiklaborantIn-Lehrlinge erreichte Ende der 2010er-Jahre (2019) ihren langjährigen Tiefstwert mit 32 Personen und ist seither aber wieder leicht auf fast 40 Personen gestiegen. Die Einführung des Schwerpunktes "Baustoffe" hatte aber zu dieser Entwicklung kaum etwas beigetragen, denn zuletzt gab es hier nur 3 Lehrlinge (je einen in Niederösterreich, Steiermark und Tirol). Die ursprüngliche Erwartung, dass künftig durch die Einrichtung des Schwerpunktes "Baustoffe" zusätzliche Prüftechnik-Lehrstellen bei großen Baufirmen und in der Baustoff-Industrie entstehen werden, hat sich also vorläufig noch nicht erfüllt. Die meisten Lehrstellen im Schwerpunkt "Physik" hat es zuletzt in der Steiermark (fast die Hälfte) sowie in Wien und Oberösterreich gegeben, einige wenige auch in Niederösterreich und Tirol.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Vorläufer-Lehrberuf "PhysiklaborantIn" wurde bis vor wenigen Jahren noch überwiegend von Männern erlernt (rund zwei Drittel); zuletzt waren aber die weiblichen Lehrlinge schon leicht in der Überzahl.

Berufsaussichten:
Insgesamt wird die Nachfrage nach qualifiziertem Personal in den Naturwissenschaften und der medizinischen Forschung steigen. Dies trifft aber vor allem auf höher qualifizierte Tätigkeiten zu, die z.B. einen HTL- oder Hochschulabschluss erfordern. Für PrüftechnikerInnen wird in den kommenden Jahren eine eher gleichbleibende Nachfrage am Arbeitsmarkt erwartet.

Beschäftigungsaussichten:
Es ist anzunehmen, dass PrüftechnikerInnen nach der Lehrabschlussprüfung in den jeweiligen Lehrbetrieben auch fix angestellt werden, da in diesem Berufsbereich größtenteils entsprechend dem aktuellen Fachkräftebedarf ausgebildet wird. Ein Wechsel in andere Betriebe oder Teilbereiche des Berufs ist auch schwierig, weil die prüftechnischen Labors sowie die PrüftechnikerInnen selbst dann meist einen hohen Spezialisierungsgrad aufweisen, der dem jeweiligen Arbeitsplatz entspricht.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PhysiklaborantIn", dem der Beruf "PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Baustoffe" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Baustoffe (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.5.2022 erlernt werden! Die Lehrlingszahlen für den Vorläufer-Lehrberuf "PhysiklaborantIn" werden beim Lehrberuf "PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Physik - Lehrlingsstatistik" angezeigt.
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 3
weiblich k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 1 0
gesamt k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2 3
Frauenanteil k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 50,0% 0,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Baustoffe
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
BetonfertigteiltechnikerIn nein
LabortechnikerIn - Hauptmodul Biochemie nein
LabortechnikerIn - Hauptmodul Chemie nein
LabortechnikerIn - Hauptmodul Lack- und Anstrichmittel nein
TransportbetontechnikerIn nein
WerkstofftechnikerIn - Hauptmodul Werkstoffprüfung nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf "PrüftechnikerIn - Schwerpunkt Baustoffe":

Normalformen (für 14-Jährige):

  • Fachschule für Bautechnik
  • Höhere Lehranstalt für Bautechnik

Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:

  • Bauhandwerkerschule für MaurerInnen (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung in einem bautechnischen Lehrberuf)
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Bautechnik (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung in einem bautechnischen Lehrberuf)
  • Aufbaulehrgang für Bautechnik (Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung in einem bautechnischen Lehrberuf)
  • Kolleg für Bautechnik (Voraussetzung: Reifeprüfung)

Für PrüftechnikerInnen gibt es kaum spezielle außerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie können jedoch Kurse des Berufsförderungsinstitutes (BFI) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) in Bereichen wie "Werkstoffprüfung", "Labortechnik" oder "Elektronik" besuchen.

Aufstiegsmöglichkeiten:
Mögliche Aufstiegspositionen für diesen Beruf sind z.B. "TechnikerIn", "LaborleiterIn" und "WerkmeisterIn". Allerdings werden derartige Positionen meist mit HTL-AbsolventInnen besetzt.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für PrüftechnikerInnen für Baustoffe im freien Gewerbe "Erzeugung von Betonwaren". Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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