LebensmitteltechnikerIn
Berufsbereiche: Chemie, Biotechnologie, Lebensmittel, KunststoffeAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
LebensmitteltechnikerInnen bedienen und überwachen die Anlagen und Maschinen der Lebensmittelverarbeitung und Lebensmittelherstellung (Produktionsanlagen, Abfüllanlagen und Verpackungsanlagen, sonstige Geräte und Apparate) und sorgen für ihre fachgerechte Reinigung, Wartung und Instandhaltung. Zu ihren Hauptaufgaben gehören das Rüsten und das An- und Ausfahren der Anlagen sowie das ständige Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität und das Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. LebensmitteltechnikerInnen sind aber auch für die Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe zuständig (Beurteilung, Auswahl, Vorbereitung, Aufbereitung und Lagerung). Bei allen Arbeiten müssen sie auf die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften, Normen und Umweltstandards achten. Eine wichtige Aufgabe ist schließlich auch das Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse.
Berufsprofil (Quelle: Ausbildungsordnung - BGBl.II.Nr.103/2008):
- Verarbeiten und Herstellen von Lebensmitteln unter Anwendung von Vorschriften,
- Rüsten, An- und Ausfahren, Bedienen und Überwachen von Geräten, Apparaten, Produktionsanlagen, Abfüllanlagen und Verpackungsanlagen der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung,
- Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität sowie Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- Beurteilen, Auswählen, Vorbereiten, Aufbereiten und Lagern von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen,
- Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen sowie Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten,
- Durchführen von berufsspezifischen Berechnungen,
- Erfassen und Dokumentieren von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse,
- Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften, Normen und Umweltstandards.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
LebensmitteltechnikerIn | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Bäckergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.10.2021
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Feinkost- und Fischgewerbe - Erzeugung von Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen und Sandwiches und sonstige Arten der Feinkosterzeugung (gilt in allen Bundesländern außer BURGENLAND und VORARLBERG) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2022
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Fleischergewerbe (alle Bundesländer mit Ausnahme von Kärnten und Vorarlberg) (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2021
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Fleischergewerbe KÄRNTEN (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2021
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Fleischergewerbe VORARLBERG (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2021
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Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe (Erzeugung von Gemüsekonserven, Obstkonserven, Marmeladen, Fruchtsäften, Süßmost und Tiefkühlwaren) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2022
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Teigwarenerzeugergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2022
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Back- und Puddingpulverindustrie, Eduard Haas Austria GesmbH und PEZ International AG (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2021
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Feinkostindustrie der Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Wien (Erzeugung von Fischmarinaden, Räucherfischen, Fischkonserven, Fischsalaten, Fischmayonnaisen, Gabelbissen und sonstige Arten von Fischverarbeitung) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2022
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Firma Kellys GesmbH und Firma Snack u. Back (Feldbach) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2022
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Firma STAMAG - Stadlauer Malzfabrik GesmbH (Werke Wien und Graz) (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2021
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Fleischwarenindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2021
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Fruchtsaftindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.02.2022
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Futtermittelindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2021
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Geflügelindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2022
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Gewürzindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.02.2022
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Großbäcker (Brotindustrie) (Arbeiter)
gültig ab 01.10.2021
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Kaffeemittelindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2021
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Sonderregelung für Lehrlinge, die vor Beginn des Lehrverhältnisses im Anschluss an die 9. Schulstufe (Pflichtschule) für weitere 3 Jahre eine Ausbildung gemacht, eine Vorlehre absolviert oder eine Schule besucht haben | 01.11.2021 | ||||
Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2022
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Speiseöl- und Fettindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2022
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Spiritus- und Hefeindustrie - Firmen Lallemand GmbH (Werk Wien) und Hagold Hefe GmbH (Werk Wien) (Arbeiter)
gültig ab 01.02.2022
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Stärkeindustrie - Agrana Stärke GmbH (Werke Gmünd und Aschach) und Agrana Bioethanol GmbH (Werk Pischelsdorf) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2022
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Sonderregelung für Lehrlinge, die bei Beginn der Lehre das 18. Lebensjahre vollendet haben | 01.03.2022 | ||||
Suppenindustrie (Kärnten und Oberösterreich) (Arbeiter)
gültig ab 01.12.2021
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Süßwarenindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2022
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Sonderregelung für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen | 01.01.2022 | ||||
Teigwarenindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2022
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Zuckerindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2022
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- Fingerfertigkeit: genaues Einstellen von Analyse- und Messgeräten, Eingeben von Untersuchungsdaten auf einer Computertastatur;
- Sehvermögen: Ablesen der Ergebnisse von Analyse- und Messgeräten, Bildschirmarbeit;
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Beurteilen und Auswerten von Untersuchungsergebnissen;
- technisches Verständnis: Bedienen von Analyse- und Messgeräten;
- Organisationstalent: Planen der Produktionsabläufe;
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team und mit anderen SpezialistInnen;
- Sprachfertigkeit schriftlich: Dokumentation der Untersuchungsergebnisse, Verfassen von Gutachten;
- logisch-analytisches Denken: Lebensmittelproben untersuchen und analysieren, neue Lebensmittelprodukte testen;
- Innovationsfähigkeit: Entwickeln neuer Lebensmittelprodukte;
- Merkfähigkeit: ernährungswissenschaftliche Eigenschaften der Rohstoffe kennen, Vergleichen von Untersuchungsdaten;
- Selbstständigkeit: Durchführen von Qualitätskontrollen.
Betriebe/Lehrbetriebe:
LebensmitteltechnikerInnen arbeiten in Gewerbe- und Industriebetrieben der Lebensmittelbranche. Gewerbliche Unternehmen gibt es z.B. in den Bereichen Feinkost, Fisch oder Teigwarenerzeugung. Industriebetriebe sind z.B. in folgenden Bereichen der Lebensmittelproduktion zu finden: Backwaren- und Backmittelindustrie, Feinkostindustrie, Fleischwarenindustrie, Fruchtsaftindustrie, Geflügelindustrie, Gewürzindustrie, Kaffeemittelindustrie, Obst- und Gemüseveredelungsindustrie, Tiefkühl- und Speiseeisindustrie, Speiseöl- und Speisefettindustrie, Stärkeindustrie, Suppenindustrie, Süßwarenindustrie, Teigwarenindustrie, Zuckerindustrie.
Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der LebensmitteltechnikerIn-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren einigermaßen konstant bei rund 150 Personen. Die meisten Lehrlinge gibt es derzeit in Oberösterreich (ein Drittel); die übrigen Lehrstellen verteilen sich recht gleichmäßig auf die anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Burgenland und Kärnten, wo jeweils nur einzelne Lehrstellen zu finden sind.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird etwas häufiger von Männern als von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge ist aber in den letzten Jahren von ursprünglich rund einem Drittel auf nunmehr fast die Hälfte gestiegen.
Berufsaussichten:
Die Lebensmittelindustrie zählt zu den größten Industriesektoren Österreichs. Neben dem heimischen Markt - der wichtigste Abnehmer ist der Einzelhandel - sind Exporte ein besonders wichtiger Faktor. Das Exportvolumen der österreichischen Lebensmittelindustrie ist auf mehr als 6 Milliarden Euro angestiegen.
Beschäftigungsaussichten:
LebensmitteltechnikerInnen können nach der abgeschlossenen Lehre mit guten Beschäftigungsaussichten rechnen. Die Nachfrage nach Fachkräften ist leicht steigend.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LebensmitteltechnikerIn", dem der Beruf "LebensmitteltechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Oberösterreich
-
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Lehre Lebensmitteltechnik (öffnen)
LehreBerufsschule Wels 1 (öffnen)
4600 Wels, Linzer Straße 68
Tel.: +43 (0)732 / 7720 -37500, Fax: +43 (0)732 / 7720 -237599, https://www.bs-wels1.ac.at/
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LebensmitteltechnikerIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
männlich | 98 | 102 | 92 | 93 | 84 | 68 | 75 | 87 | 81 | 97 |
weiblich | 38 | 50 | 53 | 65 | 53 | 58 | 65 | 68 | 72 | 68 |
gesamt | 136 | 152 | 145 | 158 | 137 | 126 | 140 | 155 | 153 | 165 |
Frauenanteil | 27,9% | 32,9% | 36,6% | 41,1% | 38,7% | 46,0% | 46,4% | 43,9% | 47,1% | 41,2% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
- Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie (Ausbildungszweige: Fleischwirtschaft; Getreidewirtschaft und Biotechnologie; Lebensmittelhygiene) in Hollabrunn/NÖ;
- Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie (Wieselburg/NÖ).
Weiters kommen folgende Schulen in Frage:
- Landwirtschaftliche Schulen (Fachschulen und Höhere Schulen) mit ernährungswirtschaftlichen Zweigen;
- Schulen für wirtschaftliche Berufe (Fachschulen und Höhere Schulen) mit ernährungswirtschaftlichen Zweigen.
Eine weiterführende Bildungsmöglichkeit zur Erreichung eines höheren Bildungsabschlusses bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs ist vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung "Bio- und Lebensmitteltechnologie" (Dauer: 2 Jahre, Abendunterricht; Standorte: Dornbirn/Vlbg., Wien 17 und Wien 18).
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
Aufstiegsmöglichkeiten für LebensmitteltechnikerInnen bestehen vor allem in großen Industriebetrieben. Hier können sie zu VorarbeiterInnen, AbteilungsleiterInnen, ProduktionsleiterInnen und MeisterInnen aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für LebensmitteltechnikerInnen in folgenden freien Gewerben:
- Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung
- Erzeugung von Nahrungsergänzungsmitteln
- Erzeugung von Speise-Eis
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Bundeseinheitliche_Liste_der_freien_Gewerbe.pdf