Start | GerichtsdolmetscherIn

Tätigkeitsmerkmale

GerichtsdolmetscherInnen gelten als Urkundenpersonen. Sie sind als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte DolmetscherInnen (rechtlich geschützte Bezeichnung) tätig.

GerichtsdolmetscherInnen stehen speziell den Gerichten und Behörden (Polizei, Zoll, Gendarmerie, Asylamt usw.) zur Verfügung und müssen dementsprechend spezifische Kenntnisse aufweisen (vgl. Österr. Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen - ÖVGD).

Eine allgemeine Beeidigung und Zertifizierung erfolgt im Rahmen eines Justizverwaltungsverfahrens. DolmetscherInnen müssen sich damit einem Qualitätssicherungsverfahren unterziehen, welches speziell für die Tätigkeit vor inländischen Gerichten entwickelt wurde. Außerdem müssen sie sich an einen Berufskodex halten.

GerichtsdolmetscherInnen werden auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, unter anderem bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen und Dokumenten.

GerichtsdolmetscherInnen müssen die üblichen Übersetzungs- und Dolmetschtechniken beherrschen (z.B. Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen. Simultandolmetschen). Eine Sonderform des Simultandolmetschens ist das Flüsterdolmetschen (Cutchotge). Beim Flüsterdolmetschen steht oder sitzt der Dolmetscher/die Dolmetscherin hinter oder neben der Person, für die gedolmetscht wird und flüstert dieser die Verdolmetschung der Redebeiträge zu.

Siehe auch die Kernberufe DolmetscherIn und ÜbersetzerIn.

Siehe auch:

Neben der Kenntnis von zumindest drei Sprachen ist die Fähigkeit erforderlich, sich schnell in fremde Themengebiete einarbeiten zu können.

  • Einwandfreies Gehö
  • Gute Sprechstimme
  • Hohe Konzentrationsfähigkeit
  • Gute Allgemeinbildung
  • Interkulturelle Kompetenzen: Wissen über Bräuche und Gepflogenheiten
  • Diskretion: GerichtsdolmetscherInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

 

Infos zum Berufskodex und zu formalen Anforderungen auf www.gerichtsdolmetscher.at.

Berufseinstieg: Für AbsolventInnen der "Übersetzer- und Dolmetscherausbildung" ist ein Nachweis über eine zweijährige Berufstätigkeit als ÜbersetzerIn und DolmetscherIn erforderlich. Für alle anderen BewerberInnen ist ein Nachweis über eine fünfjährige Berufstätigkeit als ÜbersetzerIn und DolmetscherIn unmittelbar in den der Eintragung vorausgehenden Jahren erforderlich. Tagesaktuelle Infos bitte bei den zuständigen Behörden einholen!

Zu den wichtigsten Arbeitsgebieten für GerichtsdolmetscherInnen gehört das Dolmetschen im Rahmen der Rechtspflege und Verwaltung (z.B. Dolmetschen vor Gericht, Mitwirkung bei behördlichen, gerichtlichen, notariellen Beurkundungen, wo DolmetscherInnen auch teilweise schriftlich übersetzen).

Weitere Aufgaben eröffnen sich im Dolmetschen von Gesprächen und Verhandlungen von Personen im Geschäftsverkehr (z.B. bei Vertragsverhandlungen, Gesprächen mit ausländischen Geschäftspartnern spwie das Dolmetschen bei internationalen Zusammenkünften (Kongresse, Konferenzen, Sitzungen und zwischenstaatliche Verhandlungen aller Art).

berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen neben dem Dolmetschen vor Gericht auch im Rahmen von internationalen politischen Veranstaltungen und Konferenzen. Um in all diesen Bereichen besser Fuß fassen zu können, empfehlen sich einschlägige Zertifikate und Abschlüsse.

Der Beruf KonferenzdolmetscherIn ist nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2007 der drittstressigste Job der Welt, gleich hinter PilotIn und FluglotsIn. Häufig werden daher erfahrene ältere Personen als DolmetscherInnen bevorzugt.

Aussichten bestehen teilweise in der automatischen Aufbereitung und Erschließung großer Datenbasen sprachlich vorliegender Informationen, z.B. Data Science. Hier geht es häufig darum, in einer „Masse" (Big Data) „wertvolle Inhalte" (Smart Data) und statistische Zusammenhänge herauszufinden.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TranslatorIn", dem der Beruf "GerichtsdolmetscherIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

GerichtsdolmetscherInnen müssen unterschiedliche Übersetzungs- und Dolmetschtechniken beherrschen (z.B. Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen. Simultandolmetschen/Flüsterdolmetschen).

Für die Tätigkeit als Gerichtsdolmetscher sind nicht nur einwandfreie Kenntnisse (mind. Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) der deutschen und der fremden Sprache erforderlich, sondern auch Kenntnisse der Grundzüge des Rechts- und Gerichtswesens Österreichs sowie jener Länder, in denen die betreffende Sprache Amtssprache ist.

Im Bereich Dolmetschen und Übersetzen werden Bachelorstudiengänge, Aufbaustudien und interdisziplinäre Studien angeboten:

  • Übersetzen und Dialogdolmetschen (Master): Uni Graz. Dieses Studium wird für auch für die Gebärdensprache angeboten.
  • Translation - Schwerpunkt Dialogdolmetschen oder Konferenzdolmetschen: Uni Wien. Der Schwerpunkt Dialogdolmetschen beinhaltet Gerichtsdolmetschen, Polizeidolmetschen und Asyldolmetschen.
  • Konferenzdolmetschen (Master): Uni Graz
  • Translationswissenschaft (Master) mit Speziali­sierung Konferenz­dolmetschen: Uni Innsbruck
  • Universitätskurs Kommunaldolmetschen: Uni Graz

 

Weitere Studiengänge:

  • Translationswissenschaft (Bachelor) mit verschiedenen Wahlmodulen, z.B. Translatorik, Literaturübersetzung: Uni Innsbruck
  • Transkulturelle Kommunikation: Uni Wien, Uni Graz
  • Übersetzen (Master): Uni Graz

 

Die Studiengänge sind oft in verschiedenen Fachbereichen angesiedelt und meist nicht standardisiert. Es empfiehlt sich daher, vorab nachzufragen, welche Schwerpunkte (technische, kulturelle, linguistische oder IT-bezogene) angeboten werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildung ist für alle sprachorientierten Berufe wichtig. Zum Teil erfolgt eine Aufsplitterung der Sprachen in eine Vielzahl von Sprachmilieus. Auch aufgrund der zunehmenden Expansion von „Fachsprachen“ ist Fort- und Weiterbildung im Bereich der aktuellen Sprachentwicklung erforderlich.

DolmetscherInnen können sich grundsätzlich auf verschiedene Bereiche spezialisieren (dafür gibt es entsprechene Bildungsangebote), z.B:

  • Im Rahmen der Rechtspflege und Verwaltung (z.B. Dolmetschen vor Gericht, Mitwirkung bei behördlichen, gerichtlichen, notariellen Beurkundungen, wo DolmetscherInnen auch teilweise schriftlich übersetzen)
  • Vertragsverhandlungen (Gespräche und Verhandlungen von Personen im Geschäftsverkehr)
  • Zwischenstaatliche Verhandlungen aller Art (bei Internationalen Zusammenkünften, Kongressen, Konferenzen, Sitzungen)
  • Computerlinguistik und künstliche Intelligenz (Unterstützung beim Übersetzen von Texten in eine andere Sprache oder vollständig automatische bzw. maschinelle Übersetzung.

DolmetscherInnen werden im Grunde bei allen mehrsprachigen Veranstaltungen eingesetzt. Simultan-Dolmetschen erfordert jedoch höchste Konzentration. Vor jeder Veranstaltung müssen sich DolmetscherInnen in das Fachthema einarbeiten. Gerade bei internationalen Kongressen kommt es oft auf Fachvokabular an.

Je nach Interesse und Engagement kann eine leitende Position angestrebt werden:, z.B:

  • In oder für Übersetzungs- und Dolmetscherbüros
  • Bei Behörden und politischen Organisationen
  • In Radio und TV-Anstalten
  • Im Bereich Computerlinguistik
  • In der Medienauswertung
  • In der Technischen Redaktion
  • Im Tourismus

 

Aktuelle Infos über Karrieremöglichkeiten in den Sprachendiensten der Europäischen Kommission und in anderen EU-Institutionen bieten z.B. folgende Institutionen:

 

Workshops und detaillierte Informationen bietet auch die UNIVERSITAS Austria - Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, URL: https://www.universitas.org.

Übersetzer- und Dolmetschdienstleistungen sind Gegenstand eines freien Gewerbes. Eine Ausnahme von der Gewerbeordnung besteht für gerichtlich beeidete DolmetscherInnen, die von einer Behörde besonders bestellt wurden.

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