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Tätigkeitsmerkmale

JuristInnen können neben einer Tätigkeit als Rechtsanwalt/-anwältin, NotarIn, RichterIn oder Staatsanwalt/-anwältin auch in Unternehmen, Interessenverbänden, in der öffentlichen Verwaltung sowie in der universitären Forschung und Lehre tätig sein.

So benötigen z.B. Finanzdienstleistungsunternehmen, Consultingunternehmen sowie Industrie- und große Handelsbetriebe im Unternehmen tätige JuristInnen, die sich mit rechtlichen Fragen beschäftigen.
Besonders gefragt ist juristisches Fachwissen etwa im Personalbereich, bei der Gestaltung von Verträgen, im Konsumentenschutz, bei der Zollabwicklung oder im finanz- und versicherungsrechtlichen Bereich. Mit ihrer Expertise und ihren Analysen beraten und begleiten sie firmenintern z.B. Produktentwicklungen und Verhandlungen. Um zu einer fundierten Einschätzung der jeweiligen Sachverhalte zu gelangen, ziehen JuristInnen ergänzend zu den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen auch juristische Kommentare und Gerichtsentscheide in ihre Bewertungen mit ein.  

In der öffentlichen Verwaltung prüfen und erstellen JuristInnen Verordnungen, Erlässe und Bescheide, bearbeiten Einsprüche, erstellen Rechtsgutachten, gewährleisten gesetzeskonforme Verträge und Ausschreibungen oder wirken an der Formulierung und Weiterentwicklung von Gesetzen, Verordnungen und den zugehörigen juristischen Kommentaren mit. JuristInnen sind oftmals auf eine bestimmte Rechtsmaterie spezialisiert, wie z.B. Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Finanzrecht, Familienrecht oder Umweltrecht.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Rechtliche Lage und Sachverhalte analysieren
  • Unternehmensintern bzw. behördenintern zu Rechtsfragen beraten
  • Verträge erstellen und analysieren
  • Verhandlungen mit KundInnen und Behörden führen
  • Juristische Risiken von Produkten, Dienstleistungen und Geschäften bewerten
  • Produktbeschreibungen und Haftungshinweise rechtssicher gestalten
  • Rechtliche Ansprüche von KundInnen prüfen
  • Rechtsgutachten erstellen 
  • Personen und Unternehmen vor Gericht vertreten
  • Verordnungen, Erlässe und Bescheide erstellen und prüfen
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen: 

  • Institutionen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Behörden und Gerichte
  • Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen
  • Wirtschaftsunternehmen aller Branchen
  • Industrieunternehmen 
  • Interessenvertretungen und Non-Profit-Organisationen
  • Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen
  • Wirtschafts- und Rechtskanzleien
  • Consultingunternehmen

In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung eine Pensionierungswelle erwartet, die insbesondere die Berufe RichterIn und Staatsanwalt/-anwältin betrifft. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an JuristInnen daher steigen wird.

Auch im Unternehmensbereich ist die Expertise von JuristInnen angesichts der zunehmenden Komplexität rechtlicher Vorgaben in vielen Bereichen sehr gefragt. Sowohl in Kanzleien als auch in unterschiedlichen Verbänden ist die Nachfrage nach JuristInnen bereits deutlich angestiegen. Es ist zu erwarten, dass sich Themen und Schwerpunkte im Rechtsbereich aufgrund internationaler und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung weiterhin verändern werden. So werden z.B. Datenschutzrechte und Datenschutzgesetze für viele Unternehmen von immer größerer Bedeutung. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Für die Ausübung dieses Berufs ist ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität erforderlich. Daneben gibt es Bachelor- und Masterstudien im Bereich Wirtschaftsrecht, die insbesondere Kenntnisse für juristische Tätigkeiten in einem Unternehmen oder in der Verwaltung vermitteln. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren, in dem insbesondere vertiefte Kenntnisse des wissenschaftlichen Forschens im genannten Bereich erlangt werden, und das auf eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich vorbereitet. 

Studien im Bereich Rechtswissenschaften vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Juristische Falllösung, Straf- und Strafprozessrecht, Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Zivilverfahrensrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Privatrecht, Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Steuerrecht.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Immobilienrecht, Medizinrecht, Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht, Human Rights, Informations- und Medienrecht, Internationales Recht, IT-Recht oder Religionsrecht.

Zudem bieten die Notariatsakademie sowie die Anwaltsakademie facheinschlägige Weiterbildungsprogramme zu verschiedenen Rechtsthemen. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Rhetorik und Zeitmanagement. 

JuristInnen können nach Erfüllung der gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen Rechtsberufe wie Rechtsanwalt/-anwältin, NotarIn, RichterIn oder auch Staatsanwalt/-anwältin ausüben. Zudem besteht die Möglichkeit, sich auf bestimmte Rechtsbereiche zu spezialisieren. Ein hierarchischer Aufstieg in Unternehmen ist z.B. als Senior Consultant oder AbteilungsleiterIn der Rechtsabteilung möglich. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Berufe Rechtsanwalt/-anwältin, NotarIn oder Patentanwalt/-anwältin möglich. 

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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