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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnungen: KraftfahrzeugelektrikerIn, KraftfahrzeugmechanikerIn, KraftfahrzeugtechnikerIn, KarosseurIn, KarosseriebautechnikerIn

 


 

Der Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" ersetzt ab 1.7.2026 die beiden Lehrberufe "Kraftfahrzeugtechnik" (Hauptmodule "Motorradtechnik", "Nutzfahrzeugtechnik" und "Personenkraftwagentechnik") und "Karosseriebautechnik". Lehrlinge dieser Vorläuferlehrberufe müssen nach der alten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden, wenn ihr erstes Lehrjahr vor dem 1. Juli 2027, ihr zweites Lehrjahr vor dem 1. Juli 2028 oder ihr drittes Lehrjahr vor dem 1. Juli 2029 enden würde; sie können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten. Falls Lehrlinge der Vorläuferlehrberufe nach einer Lehrzeitunterbrechung die Lehre im neuen Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" fortsetzen wollen, wird die bereits zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet.

Personen, die die Lehrabschlussprüfung in einem Vorläufer-Lehrberuf abgelegt haben, dürfen die folgenden Berufsbezeichnungen führen:

LehrabschlussprüfungBerufsbezeichnung
1. Kraftfahrzeugtechnik - Hauptmodul Personenkraftwagentechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik
2. Kraftfahrzeugtechnik - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik
3. Kraftfahrzeugtechnik - Hauptmodul Motorradtechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Motorradtechnik
4. Karosseriebautechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Karosserietechnik

 

Der Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" hat folgende 4 Schwerpunkte:

  1. Personenkraftwagentechnik
  2. Nutzfahrzeugtechnik
  3. Motorradtechnik
  4. Karosserietechnik

Eine Kombination dieser Schwerpunkte ist NICHT möglich, es können aber einzelne Inhalte der nicht ausgebildeten Schwerpunkte zusätzlich ausgebildet werden.

 


Tätigkeitsmerkmale

Der Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" kann in folgenden 4 Spezialisierungen ("Schwerpunkten") erlernt und ausgeübt werden:

  • Personen-Kraftfahrzeuge (PKWs) (Autos zur Personen-Beförderung, z.B. Limousine, SUV, Van, Kombi, Cabrio);
  • Nutzfahrzeuge (LKWs) (Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Lasten, z.B. Lastautos, Sattelschlepper, Feuerwehr- und Rettungswagen, Autobusse, Pickups);
  • Motorräder (einspurige motorisierte Straßenfahrzeuge, z.B. Cruiser, Tourer, Enduro, Superbike, Chopper);
  • Karosserietechnik (als "Karosserie" wird der gesamte Fahrzeugaufbau aus Stahlblech, Aluminiumblech oder Kunststoff bezeichnet, also z.B. bei PKWs die Fahrgastkabine, die Kotflügel, die Motorhaube und der Kofferraum).

Unabhängig von der Spezialisierung erlernen alle Fahrzeugtechnik-Lehrlinge die Grundlagen der Fahrzeugtechnik, die Werkstatttechnik sowie den Umgang mit Hochvolt-Systemen.

Grundlagen der Fahrzeugtechnik:

  • Gesamtaufbau eines Fahrzeuges: Bauformen und Bauweisen des Fahrzeugaufbaus; Antriebseinheit (Motor), Antriebsstrang (Kraftübertragung), Fahrwerk (Räder, Lenkung), Fahrzeugaufbau (Boden, Karosserie, Radkasten, Fensterscheiben), elektrische Anlagen, Sicherheitssysteme, Filter (Luft- und Abgasfilter, Kraftstoff- und Schmierölfilter usw.), Betriebsstoffe (Schmiermittel, Kühlmittel);
  • Motoren: Verbrennermotoren (Otto- und Dieselmotor), Elektromotoren, Hybridelektroantriebe mit Brennstoffzellen; Motormechanik; Abgasanlage;
  • Kraftübertragungs-Teile: Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebswelle, Fahrwerk (Lenkung, Radaufhängung, Achsen, Federung, Bremsen, Räder, Reifen);
  • elektrische Systeme: Batterie, Generatoren ("Lichtmaschine"), Beleuchtung (Scheinwerfersysteme), elektrisches Bordnetz; Steuergeräte (zur Steuerung von Motor, Getriebe, Klimaanlage und Fahrwerk);
  • Komfort- und Sicherheitssysteme: z.B. Klimaanlage (Heizung, Kühlung), Navigationsgeräte, Autoradio, Antiblockiersystem (ABS) und elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) zur Regelung von Bremsdruck und Motorleistung (Verhindern ein Schleudern des Fahrzeugs); Assistenzsysteme (z.B. Abstandsregler, Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Einparkhilfe);
  • Informationstechnik: Messung und Anzeige verschiedener Messwerte des Fahrzeuges (z.B. verschiedene Motoren-Werte wie Drehzahl, Temperatur, Öldruck oder Abgaswerte, Füllstände von Kraftstoff und Motoröl, Reifendruck, Geschwindigkeit usw.).
  • Werkstattabläufe: Auftragsabwicklung (Erfassen der Kunden- und Fahrzeugdaten am Computer, Ermitteln des Reparaturaufwandes, Auftragsannahme, Werkstattauftrag, Materialbeschaffung, Reparatur, Altteilentsorgung, Probefahrt, Rechnung); betriebliche Lagerwirtschaft (Ersatzteile, Werkstoffe, Hilfsstoffe); betrieblicher Warenfluss (Anforderung von Ersatzteilen für Reparaturaufträge, Bereitstellung von hergestellten Neuteilen).

Werkstatttechnik:

  • Technische Unterlagen: Verwenden von Werkstattinformationssystemen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, Bedienungsanleitungen, Plänen und Schaltplänen; Beachten der Fahrzeugherstellervorgaben;
  • Messtechnik: Ermitteln von mechanischen und elektrischen Werten mit Prüf- und Messgräten, Dokumentieren der Ergebnisse;
  • Bearbeitungsverfahren: händisches und maschinelles Bearbeiten von Fahrzeugbauteilen mit Handwerkzeugen, Geräten und Maschinen;
  • Verbindungstechniken: Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, z.B. Montage von Ersatzteilen oder neu hergestellten Teilen.

Umgang mit Hochvolt-Systemen:
(Hochvolt-Systeme bzw. HV-Systeme sind die Antriebsnetze in Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einer Spannung von 400 bis 800 Volt; da bei unsachgemäßer Handhabung dieser Hochvoltsysteme absolute Lebensgefahr besteht, dürfen Arbeiten daran ausschließlich von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt werden):

  • physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik
  • Fahrzeuge mit Hochvolt-Systemen;
  • Hochvolt-Bauteile;
  • Energiespeichertechnologien;
  • Messgeräte für das Arbeiten mit Hochvolt-Systemen;
  • Wirkung und Gefahren von Hochvolt-Systemen für den menschlichen Körper;
  • Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Hochvolt-Systemen;
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Stromunfällen;
  • Sicherheitseinrichtungen eines Hochvolt-Systems;
  • Brandursachen bei Hochvolt-Systemen;
  • Verknüpfung zwischen elektrischem Bord-Netz und Hochvolt-System;

 

FahrzeugtechnikerInnen mit Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechniktechnik sind zuständig für Service, Wartung, Inspektion, Reparatur sowie das Umrüsten und Nachrüsten aller Arten von Nutzfahrzeugen (z.B. Kipper, Sattelzug, Tankfahrzeug, Autobus).

Beim Service von Nutzfahrzeugen handelt es sich um eine regelmäßige Überprüfung (Inspektion) und Wartung eines Nutzfahrzeuges zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit (Einsatzbereitschaft, Treibstoffverbrauch usw.). Die technische Wartung und Inspektion erfolgt im Rahmen regelmäßiger Checks, die von den Herstellerfirmen nach bestimmten Intervallen von gefahrenen Kilometern oder von Betriebsstunden vorgeschrieben werden. Dabei werden Verschleißteile wie Bremsen, Kupplung oder Fahrwerk geprüft, schadhafte bzw. abgenützte Teile und Filter ausgetauscht (z.B. Luft- und Abgasfilter, Kraftstofffilter, Ölfilter, Innenraumfilter) und die Betriebsstoffe kontrolliert bzw. ergänzt; Betriebsstoffe sind vor allem Motoröl, Getriebeöl, Kühl- und Gefrierschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit (Flüssigkeit zur Kraftübertragung) und das sgn. "AdBlue" (Flüssigkeit, die in modernen Dieselfahrzeugen zur Abgasnachbehandlung eingesetzt wird und schädliche Stickoxide nahezu vollständig in unschädlichen Stickstoff und Wasserdampf umwandelt). Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung ("Pickerl-Überprüfung") eines Nutzfahrzeuges (LKWs, Omnibusse, Taxis, Rettungsfahrzeuge, Anhänger über 3,5 Tonnen) erfolgt bei Neufahrzeugen erstmals nach einem Jahr, und danach jährlich; dabei werden die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit wichtigen Teile sowie die Verschleißteile überprüft, also vor allem Bremsen und Reifen, Lenkung, Gurte, Beleuchtung und elektronische Anlagen, Fahrgestell und Aufbau; bei der Motorüberprüfung wird insbesondere auf Umweltverträglichkeit, Lärmwerte und Abgaswerte geachtet, da Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung in Österreich zusätzlich ein sogenanntes "Umwelt-Pickerl" haben müssen). Das Gutachten der letzten Pickerl-Überprüfung muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden!

Der zweite große Tätigkeitsbereich der FahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrzeugtechniktechnik ist die Reparatur schadhafter Fahrzeuge. Vor Beginn der Reparaturarbeiten suchen die FahrzeugtechnikerInnen zunächst mit geeigneten Prüf- und Messgeräten (z.B. Fahrzeugsystemtester inklusive Werkstattinformationssysteme, Achs-Vermessung) nach Fehlern bzw. Schäden an Antriebseinheiten, Antriebssträngen, am Fahrwerk, am Fahrzeugaufbau, an elektrischen Systemen, an Komfort- und Sicherheitssystemen und an pneumatischen und hydraulischen Systemen sowie deren Einzelbaugruppen (Fehlerdiagnose) und dokumentieren die jeweiligen Prüfstände in einem Prüfbericht. Die anschließenden Reparaturarbeiten erfolgen meist durch den Ausbau der schadhaften Teile und den Einbau neuer Ersatzteile. Seltener ist es erforderlich, dass die FahrzeugtechnikerInnen selbst die schadhaften Teile reparieren oder nachfertigen müssen, weil es keine geeigneten Ersatzteile mehr gibt (z.B. bei älteren bzw. nicht mehr produzierten Modellen).

Da heute die Elektrik und die Elektronik eine besonders wichtige Rolle im Fahrzeugbau spielen, gibt es hier im Reparaturbereich besondere Anforderungen an die FahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrzeugtechniktechnik: Ihre Aufgabe ist das Erkennen, Diagnostizieren und Dokumentieren von Fehlern und Schäden in den elektrischen Systemen (Beleuchtung, Spannungsversorgung) sowie deren Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren) mit geeigneten Prüf- und Messgeräten. Wie vielfältig diese Aufgaben sind, zeigt schon eine einfache Aufzählung von elektrischen/elektronischen Systemen in Fahrzeugen: Rückhaltesysteme (z.B. Sicherheitsgurte, Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer), Airbag-Systeme, Pre-Crash-Systeme (zur automatischen Erkennung und Vermeidung von Unfallsituationen mittels Kamera und Radar sowie zur Verringerung der Unfallfolgen, z.B. durch Straffung der Sicherheitsgurte und Notbremsung), Post-Crash-Systeme (z.B. automatisches Abbremsen des Fahrzeugs nach einem Unfall), Fahrerassistenzsysteme (z.B. Notbremsungsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitserkennung, Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent, Abstandsregeltempomat, Totwinkelwarner, Verkehrszeichenerkennung, Parkassistent), Infotainmentsysteme (zentraler Touchscreen zur Anzeige von Informationen und zur Unterhaltung, z.B. mit Radio, Streaming und Smartphone-Verbindung), Komfortsysteme (z.B. Klimaautomatik, Sitzheizung und Sitzbelüftung, Lenkradheizung, Elektrische Fensterheber, Soft-Close-Automatik zum leisen Schließen der Türen, Einparkhilfe und Rückfahrkamera, Regensensor usw.), Belüftungssystem, Heizung, Klimatisierung, Diebstahlschutzsysteme, Beleuchtung, Spannungsversorgung (Netzteil zur Umwandlung elektrischer Energie aus dem Netz in eine für elektronische Geräte nutzbare Ausgangsspannung). Bestandteil dieser Systeme sind zahlreiche Einzelbaugruppen, z.B. Gurte, Gasgeneratoren, Sensoren, Kameras, Steuergeräte, Multifunktionslenkrad (Lenkrad mit Tasten, Schaltern oder Schaltflächen zur Steuerung zahlreicher Fahrzeugfunktionen), Navigationssystem (automatische Zielführung zu einem gewählten Ort mittels Positionsbestimmung und Geoinformation), eCall (Notrufsystem) und Hydrauliksysteme (Kraftübertragung durch Flüssigkeiten).

Zu den Aufgaben der FahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrzeugtechnik gehört weiters auch das Umrüsten und Nachrüsten der Nutzfahrzeuge. Unter "Umrüsten" versteht man die technische Änderung vorhandener Fahrzeuge, um sie an neue Anforderungen und Funktionen anzupassen. Dazu gehört bei Nutzfahrzeugen vor allem der Umbau für andere Aufgaben, z.B. der Einbau von Spezialaufbauten wie Kränen, Kühlaggregaten, Ladebordwänden oder Kippern oder die Umrüstung zu speziellen Einsatzfahrzeugen (z.B. für die Feuerwehr). Als "Nachrüsten" von Nutzfahrzeugen bezeichnet man den nachträglichen Einbau von Teilen, Systemen oder Ausstattungen, die ab Werk nicht vorhanden waren. Am häufigsten wird nachgerüstet, um Nutzfahrzeuge an neue gesetzliche Vorschriften anzupassen (z.B. Abgasverringerung durch Einbau von Filtern und Katalysatoren), um die Sicherheit zu erhöhen (z.B. Einbau von Abbiegeassistenten, Kamerasystemen, Rückfahrwarnern oder Steinschlagschutzgittern) und um den FahrerInnen mehr Komfort zu bieten (Einbau von Standheizungen, Klimaanlagen, Kommunikations- und Ortungsgeräten usw.); speziell für Gewerbebetriebe interessant sind Nutzfahrzeug-Nachrüstungen durch Ladungssicherungssysteme, Dachträger, Anhängerkupplungen, Regalsysteme im Laderaum oder durch Druckluftpistolen (diese können an das Druckluft-Bremssystem von LKWs angeschlossen werden und dienen zur Reinigung, Filterpflege und Trocknung).

Weitere Aufgaben der FahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrzeugtechnik sind das Wechseln von Reifen und das Auswuchten von Rädern. Der Reifenwechsel ist vor allem im Winter notwendig, da für diese Jahreszeit spezielle Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen gesetzlich vorgeschrieben sind. Durch ein spezielles Profil und eine weichere Gummi-Mischung haften diese bei Kälte und Schneematsch besser auf der Fahrbahn und sind daher sicherer. Beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt wird meist gleich das ganze Rad (Felge+Reifen) ausgetauscht, da das Aufziehen neuer Reifen auf die Felge recht zeitaufwendig ist und nur dann gemacht wird, wenn die Reifen schon sehr abgenützt sind. Ein regelmäßiger Reifenwechsel ist auch sonst immer wieder erforderlich, da abgenützte Reifen verboten und gefährlich sind (Gefahr des Schleuderns oder eines Reifenplatzers). Bei jedem Reifenwechsel muss jeweils auch das Reifendruckkontrollsystem (RDKS bzw. TPMS=Tire Pressure Monitoring System) überprüft und kontrolliert werden; dieses Kontrollsystem, das in der EU (Europäische Union) jetzt (seit dem Jahr 2024) auch für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge (LKWs, Busse, schwere Anhänger) verpflichtend vorgeschrieben ist, überwacht permanent den Luftdruck der Autoreifen, warnt bei Druckverlust, erhöht damit die Sicherheit und senkt den Kraftstoffverbrauch.

Beim Auswuchten von Rädern soll erreicht werden, dass sich ein Autorad absolut gleichmäßig um seine Achse dreht, damit Vibrationen und damit der übermäßige Verschleiß des Fahrwerks (Radaufhängung, Stoßdämpfer) und des Reifenabriebs (Abnützung des Reifens) vermieden werden. Beim Auswuchten wird das Rad in eine Radauswuchtmaschine eingespannt und in schnelle Drehung versetzt; Sensoren messen die Unregelmäßigkeiten und Abweichungen in der Drehung ("Unwuchten") und die Elektronik berechnet, an welcher Stelle der Radfelge Gewichte ("Auswuchtgewichte" aus Zink oder Blei) zum Ausgleich der Unregelmäßigkeit angebracht werden müssen.

Eine wichtige Aufgabe der FahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrzeugtechnik ist schließlich auch die Durchführung von Korrosionsschutzmaßnahmen an den Fahrzeugen. Als "Korrosion" bezeichnet man bei Fahrzeugen die langsame Zerstörung (das "Verrosten") von Metallteilen durch Feuchtigkeit, Sauerstoff und Streusalze. Am häufigsten sind die Flächenkorrosion (Metallflächen mit beschädigten Lackstellen, unbehandelter Unterboden), die Spaltenkorrosion (in engen Zwischenräumen, wo sich Feuchtigkeit ansammeln kann) und die Lochfraßkorrosion (infolge beschädigter Schutzschichten, z.B. am Auspuff). Die wichtigste Methode zur Verhinderung von Korrosion ist das Auftragen einer Schutzschicht (Lack, Unterbodenschutz), wobei die betroffenen Flächen zunächst gereinigt, geschliffen und entfettet, sodann mit einem Rostschutzmittel grundiert und nach dem Trocknen mit einem Speziallack in mehreren dünnen Schichten lackiert werden; abschließend wird die lackierte Fläche mit Klarlack versiegelt.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj gültig ab
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.000 1.149 1.493 2.000
1.000 1.149 1.493 2.000 01.01.2026
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Infrastruktur und Energie und Sparte Mobilität (Graz Linien) und Freizeit (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.07.2026
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Infrastruktur und Energie und Sparte Mobilität (Graz Linien) und Freizeit (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.225 1.482 1.896 2.462
1.225 1.482 1.896 2.462 01.07.2026
LINZ - Stadtwerke: Linz AG für Energie (Strom, Gas, Wärme), Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste (Abfall, Abwasser, Bestattung, Bäder, Hafen, IWA-Labor, Wasser) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.02.2026
LINZ - Stadtwerke: Linz AG für Energie (Strom, Gas, Wärme), Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste (Abfall, Abwasser, Bestattung, Bäder, Hafen, IWA-Labor, Wasser) (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.079 1.306 1.681 2.220
1.079 1.306 1.681 2.220 01.02.2026
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.07.2026
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.150 1.427 1.538 2.092
1.150 1.427 1.538 2.092 01.07.2026
WIEN - Stadtwerke: Energieversorgung (Strom, Gas), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Parkgaragen), Informationstechnik, Bestattung und Friedhöfe, Kundenservice (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
WIEN - Stadtwerke: Energieversorgung (Strom, Gas), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Parkgaragen), Informationstechnik, Bestattung und Friedhöfe, Kundenservice (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.178 1.390 1.797 2.344
1.178 1.390 1.797 2.344 01.01.2026
Postbus (Österreichische Postbus Aktiengesellschaft) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Postbus (Österreichische Postbus Aktiengesellschaft) (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.039 1.194 1.552 2.078
1.039 1.194 1.552 2.078 01.01.2026
Bundesheer (z.B. Heereslogistikzentren, große Truppenübungplätze) (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2025
Bundesheer (z.B. Heereslogistikzentren, große Truppenübungplätze) (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Bundesforste (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Bundesforste (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj
1.538 1.878 2.177
1.538 1.878 2.177 - 01.01.2026
Flughafenbetriebsgesellschaften, z.B. Vienna International Airport (VIA) in Wien Schwechat (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Flughafenbetriebsgesellschaften, z.B. Vienna International Airport (VIA) in Wien Schwechat (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.053 1.279 1.471 1.641
1.053 1.279 1.471 1.641 01.05.2026
  • gute körperliche Verfassung und Wendigkeit: Arbeiten mit schweren Handwerkzeugen, Handmaschinen und Geräten; Heben/Tragen schwerer Fahrzeugteile; Arbeiten im Stehen; Arbeiten an schwer zugänglichen Fahrzeugbereichen;
  • körperliche Ausdauer: Langwierige Service- und Reparaturarbeiten (z.B. Abarbeiten von Checklisten bei der Verkehrssicherheitsprüfung, Reifenwechsel - vor allem im Herbst); Belastung durch Motorenlärm und Abgase;
  • Handgeschicklichkeit: Arbeiten mit Handwerkzeugen; händische Montage- und Reparaturarbeiten, wobei teilweise sehr kleine Teile (Schrauben, Stifte, elektrische Drahtverbindungen, elektronische Elemente) montiert werden; genaues Einstellen von Motoren und anderen Fahrzeugteilen;
  • Auge-Hand-Koordination: händische Montage- und Reparaturarbeiten; Arbeiten zum Korrosionsschutz;
  • Sehvermögen: Einstellarbeiten; Ablesen von Messgeräten;
  • Hörvermögen: Feststellen von Fehlern anhand von Motorengeräuschen und sonstigen Betriebsgeräuschen des Fahrzeuges;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Schmier- und Reinigungsmitteln, Rostschutzmitteln, Autolacken usw.; Belastung durch den Straßenschmutz an den Fahrzeugen;
  • Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Arbeiten mit Mess- und Prüfgeräten und Auswerten/Beurteilen der Messdaten; Berechnen von technischen Kennzahlen;
  • Technisches Verständnis: Feststellen von Störungsursachen an den technischen Fahrzeugteilen (Motor, Fahrwerk, Elektrik/Elektronik usw.); Durchführen von Reparaturarbeiten;
  • Kontaktfähigkeit: Kundeninformation und Kundenberatung; Lehrlingsausbildung
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei größeren Reparatur- und Wartungsarbeiten; Anlernen von Werkstatthilfskräften und Lehrlingen;
  • Logisch-analytisches Denken: Fehlersuche; Festlegen der Reparaturschritte;
  • Reaktionsfähigkeit: Vermeiden von Unfällen bei Reparatur- und Montagearbeiten;
  • Selbstständigkeit: Wartung, Reparatur

Betriebe/Lehrbetriebe:
FahrzeugtechnikerInnen sind vorwiegend in Kfz-Werkstätten beschäftigt (Klein- und Mittelbetriebe des Kraftfahrzeugtechniker-Gewerbes). FahrzeugtechnikerInnen mit dem Schwerpunkt "Nutzfahrzeugtechnik" arbeiten meist in Kfz-Werkstätten (Klein- und Mittelbetriebe des Kraftfahrzeugtechniker-Gewerbes), in Service- und Reparaturabteilungen österreichischer Tochterbetriebe und Generalvertretungen ausländischer Nutzfahrzeug-Hersteller, bei Fuhrparks öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsbetriebe (z.B. Post, Bahn, Bundesheer, Polizei, Flughafen) sowie bei Transportunternehmen (Speditionen). Bundesweit gibt es rund 7.000 Kfz-Werkstätten, wovon rund 2.000 als Vertragswerkstätten an bestimmte Automarken gebunden sind und rund 5.000 als markenunabhängige ("freie") Werkstätten arbeiten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für FahrzeugtechnikerInnen mit Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik gibt es bei Serviceeinrichtungen von Automobilclubs (z.B. ARBÖ oder ÖAMTC) sowie auch in Großbetrieben der Fahrzeugindustrie oder deren Zulieferbetrieben (Herstellung von Fahrzeugen und Bauteilen). Die meisten Beschäftigungsbetriebe gibt es in den Ballungszentren, vor allem in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und in Wien.

Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "FahrzeugtechnikerIn" (4 Schwerpunkte) gehört mit insgesamt mehr als 9.950 Lehrlingen im Jahr 2025 zu den am häufigsten erlernten Lehrberufen und liegt bei den männlichen Lehrlingen an 3. Stelle (mehr als 9.300 männliche Lehrlinge). Seit die Lehrlingsanzahl Mitte der 2010er-Jahre mit weniger als 8.600 Personen den bisher niedrigsten Stand erreichte, ist sie seither wieder jährlich etwas gestiegen; jedenfalls dürfte das derzeitige Niveau vermutlich auch weiterhin weitgehend erhalten bleiben. Der am häufigsten erlernte Schwerpunkt ist mit fast 6.800 Lehrlingen die "Personenkraftwagentechnik"; im Schwerpunkt "Karosserietechnik" gibt es derzeit über 1.650 Lehrlinge, im Schwerpunkt "Nutzfahrzeugtechnik" rund 1.330 Lehrlinge und im Schwerpunkt "Motorradtechnik" 250 Lehrlinge. Doppellehren mit anderen Lehrberufen sind in diesem Lehrberuf vergleichsweise eher selten: Die häufigste Lehrberufskombination ist FahrzeugtechnikerIn + Land- und BaumaschinentechnikerIn; weitere - aber eher selten - kombinierte Lehrberufe sind z.B. "BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung", "FahrradmechatronikerIn", "LackiertechnikerIn", "SattlerIn - Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei" und sogar kaufmännische Lehrberufe wie "Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile" oder "Bürokaufmann/-frau".

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf "FahrzeugtechnikerIn" gilt als "typischer Männerberuf" und wird daher nur selten von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt derzeit weniger als 6 Prozent (das sind 643 Lehrlinge). Eine kleine Ausnahme sind die beiden Schwerpunkte "Karosserietechnik" und "Motorradtechnik", wo der Anteil der weiblichen Lehrlinge bei rund 10 Prozent liegt.

Berufsaussichten:

In den nächsten Jahren wird eine recht stabile Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich der Fahrzeugtechnik und der Kfz-Werkstätten erwartet. Begründet kann dies damit werden, dass der Bedarf an Kraftfahrzeugen aller Art nach wie vor zunimmt und der Fahrzeugmarkt infolge der technologischen Neuerungen wie vor allem der Elektromobilität (z.B. Hybrid- oder E-Autos) zusätzlichen Auftrieb erhält.

Beschäftigungsaussichten:

Die Beschäftigungsaussichten für FahrzeugtechnikerInnen mit dem Schwerpunkt "Nutzfahrzeugtechnik" sind gut, wobei die Chancen auf dem Arbeitsmarkt allerdings erheblich von der Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen abhängen. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel in den Bereichen Hybrid- und Elektrotechnologie, Mechatronik, Automatisierungstechnik oder Karosseriebau und Karosserielackierung.

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

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Lehrlingszahlen Tabelle
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik (inkl. Doppellehren)
Der Lehrberuf "FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik" ist seit 1.7.2026 gültig; er ist die neu geregelte Form des Vorläufer-Lehrberufs "KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik". Die nachfolgend angeführten Zahlen stammen von diesem Vorläufer-Lehrberuf!
Anz./Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
männlich 1.196 1.204 1.211 1.238 1.188 1.164 1.171 1.182 1.221 1.258
weiblich 45 50 44 45 41 43 45 59 73 71
gesamt 1.241 1.254 1.255 1.283 1.229 1.207 1.216 1.241 1.294 1.329
Frauenanteil 3,6% 4,0% 3,5% 3,5% 3,3% 3,6% 3,7% 4,8% 5,6% 5,3%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
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Verwandte Lehrberufe Tabelle
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung nein
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung nein
ElektronikerIn - Hauptmodul Angewandte Elektronik nein
ElektronikerIn - Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik nein
FahrradmechatronikerIn nein
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Maschinenbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Werkzeugbautechnik nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Baumaschinen nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Landmaschinen nein
LuftfahrzeugtechnikerIn nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Alternative Antriebstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Automatisierungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Elektromaschinentechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Fertigungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Medizingerätetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Fahrzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Maschinenbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schmiedetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schweißtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Sicherheitstechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Stahlbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Werkzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Zerspanungstechnik nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

  • Fachschule für Maschinenbau
  • Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Fachschule für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
  • Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Landtechnik

In diesem Beruf ist infolge der laufenden technischen Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik eine ständige Weiterbildung für eine erfolgreiche Berufsausübung unerlässlich. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für FahrzeugtechnikerInnen an, z.B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Hochvolt-Systeme. Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Kurse über neue Modelle.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau
  • Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau - verschiedene schulautonome Vertiefungen
  • Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Kolleg für Berufstätige für Mechatronik

Aufstiegsmöglichkeiten:

FahrzeugtechnikerIn können nach entsprechender Weiterbildung folgende Aufstiegspositionen erreichen: VorarbeiterIn, GruppenleiterIn, PartieführerIn, WerkmeisterIn, MeisterIn, KundendienstberaterIn, AbteilungsleiterIn, WerkstättenleiterIn, LagerleiterIn, BetriebsleiterIn.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FahrzeugtechnikerInnen in folgenden Gewerben:

  • reglementierte Gewerbe (Befähigungsnachweis erforderlich, z.B. Befähigungsprüfung, Meisterprüfung)
    • Kraftfahrzeugtechnik
    • Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
    • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
    • MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik
    • MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik;
    • MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung;
    • MechatronikerIn für Medizingerätetechnik
  • freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich) - Auswahl:
    • Autoverglasung
    • Autokosmetik
    • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen
    • Fahrradtechnik
    • Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service) (gemäß einer genau festgelegten Liste von erlaubten Tätigkeiten im Rahmen eines freien Gewerbes)

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern nur die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.
Weitere Informationen zum Gewerberecht finden Sie auf der Internet-Seite der Wirtschaftskammer Österreich (Thema "Gewerbeanmeldung") und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (Thema "Gewerbetätigkeiten" - Liste der freien und reglementierten Gewerbe).

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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