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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnungen: KraftfahrzeugelektrikerIn, KraftfahrzeugmechanikerIn, KraftfahrzeugtechnikerIn, KarosseurIn, KarosseriebautechnikerIn

 


 

Der Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" ersetzt ab 1.7.2026 die beiden Lehrberufe "Kraftfahrzeugtechnik" (Hauptmodule "Motorradtechnik", "Nutzfahrzeugtechnik" und "Personenkraftwagentechnik") und "Karosseriebautechnik". Lehrlinge dieser Vorläuferlehrberufe müssen nach der alten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden, wenn ihr erstes Lehrjahr vor dem 1. Juli 2027, ihr zweites Lehrjahr vor dem 1. Juli 2028 oder ihr drittes Lehrjahr vor dem 1. Juli 2029 enden würde; sie können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten. Falls Lehrlinge der Vorläuferlehrberufe nach einer Lehrzeitunterbrechung die Lehre im neuen Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" fortsetzen wollen, wird die bereits zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet.

Personen, die die Lehrabschlussprüfung in einem Vorläufer-Lehrberuf abgelegt haben, dürfen die folgenden Berufsbezeichnungen führen:

LehrabschlussprüfungBerufsbezeichnung
1. Kraftfahrzeugtechnik - Hauptmodul Personenkraftwagentechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik
2. Kraftfahrzeugtechnik - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik
3. Kraftfahrzeugtechnik - Hauptmodul Motorradtechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Motorradtechnik
4. Karosseriebautechnik Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt Karosserietechnik

 

Der Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" hat folgende 4 Schwerpunkte:

  1. Personenkraftwagentechnik
  2. Nutzfahrzeugtechnik
  3. Motorradtechnik
  4. Karosserietechnik

Eine Kombination dieser Schwerpunkte ist NICHT möglich, es können aber einzelne Inhalte der nicht ausgebildeten Schwerpunkte zusätzlich ausgebildet werden.

 


Tätigkeitsmerkmale

Der Lehrberuf "Fahrzeugtechnik" kann in folgenden 4 Spezialisierungen ("Schwerpunkten") erlernt und ausgeübt werden:

  • Personen-Kraftfahrzeuge (PKWs) (Autos zur Personen-Beförderung, z.B. Limousine, SUV, Van, Kombi, Cabrio);
  • Nutzfahrzeuge (LKWs) (Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Lasten, z.B. Lastautos, Sattelschlepper, Feuerwehr- und Rettungswagen, Autobusse, Pickups);
  • Motorräder (einspurige motorisierte Straßenfahrzeuge, z.B. Cruiser, Tourer, Enduro, Superbike, Chopper);
  • Karosserietechnik (als "Karosserie" wird der gesamte Fahrzeugaufbau aus Stahlblech, Aluminiumblech oder Kuststoff bezeichnet, also z.B. bei PKWs die Fahrgastkabine, die Kotflügel, die Motorhaube und der Kofferraum).

Unabhängig von der Spezialisierung erlernen alle Fahrzeugtechnik-Lehrlinge die Grundlagen der Fahrzeugtechnik, die Werkstatttechnik sowie den Umgang mit Hochvolt-Systemen.

Grundlagen der Fahrzeugtechnik:

  • Gesamtaufbau eines Fahrzeuges: Bauformen und Bauweisen des Fahrzeugaufbaus; Antriebseinheit (Motor), Antriebsstrang (Kraftübertragung), Fahrwerk (Räder, Lenkung), Fahrzeugaufbau (Boden, Karosserie, Radkasten, Fensterscheiben), elektrische Anlagen, Sicherheitssysteme, Filter (Luft- und Abgasfilter, Kraftstoff- und Schmierölfilter usw.), Betriebsstoffe (Schmiermittel, Kühlmittel);
  • Motoren: Verbrennermotoren (Otto- und Dieselmotor), Elektromotoren, Hybridelektroantriebe mit Brennstoffzellen; Motormechanik; Abgasanlage;
  • Kraftübertragungs-Teile: Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebswelle, Fahrwerk (Lenkung, Radaufhängung, Achsen, Federung, Bremsen, Räder, Reifen);
  • elektrische Systeme: Batterie, Generatoren ("Lichtmaschine"), Beleuchtung (Scheinwerfersysteme), elektrisches Bordnetz; Steuergeräte (zur Steuerung von Motor, Getriebe, Klimaanlage und Fahrwerk);
  • Komfort- und Sicherheitssysteme: z.B. Klimaanlage (Heizung, Kühlung), Navigationsgeräte, Autoradio, Antiblockiersystem (ABS) und elektronische Stabilitätsprogramme (ESP) zur Regelung von Bremsdruck und Motorleistung (Verhindern ein Schleudern des Fahrzeugs); Assistenzsysteme (z.B. Abstandsregler, Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Einparkhilfe);
  • Informationstechnik: Messung und Anzeige verschiedener Messwerte des Fahrzeuges (z.B. verschiedene Motororen-Werte wie Drehzahl, Temperatur, Öldruck oder Abgaswerte, Füllstände von Kraftstoff und Motoröl, Reifendruck, Geschwindigkeit usw.).
  • Werkstattabläufe: Auftragsabwicklung (Erfassen der Kunden- und Fahrzeugdaten am Computer, Ermitteln des Reparaturaufwandes, Auftragsannahme, Werkstattauftrag, Materialbeschaffung, Reparatur, Altteilentsorgung, Probefahrt, Rechnung); betriebliche Lagerwirtschaft (Ersatzteile, Werkstoffe, Hilfsstoffe); betrieblicher Warenfluss (Anforderung von Ersatzteilen für Reparaturaufträge, Bereitstellung von hergestellten Neuteilen).

Werkstatttechnik:

  • Technische Unterlagen: Verwenden von Werkstattinformationssystemen, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, Bedienungsanleitungen, Plänen und Schaltplänen; Beachten der Fahrzeugherstellervorgaben;
  • Messtechnik: Ermitteln von mechanischen und elektrischen Werten mit Prüf- und Messgräten, Dokumentieren der Ergebnisse;
  • Bearbeitungsverfahren: händisches und maschinelles Bearbeiten von Fahrzeugbauteilen mit Handwerkzeugen, Geräten und Maschinen;
  • Verbindungstechniken: Herstellen lösbarer und unlösbarer Verbindungen, z.B. Montage von Ersatzteilen oder neu hergestellten Teilen.

Umgang mit Hochvolt-Systemen:
(Hochvolt-Systeme bzw. HV-Systeme sind die Antriebsnetze in Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einer Spannung von 400 bis 800 Volt; da bei unsachgemäßer Handhabung dieser Hochvoltsysteme absolute Lebensgefahr besteht, dürfen Arbeiten daran ausschließlich von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt werden):

  • physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik
  • Fahrzeuge mit Hochvolt-Systemen;
  • Hochvolt-Bauteile;
  • Energiespeichertechnologien;
  • Messgeräte für das Arbeiten mit Hochvolt-Systemen;
  • Wirkung und Gefahren von Hochvolt-Systemen für den menschlichen Körper;
  • Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Hochvolt-Systemen;
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Stromunfällen;
  • Sicherheitseinrichtungen eines Hochvolt-Systems;
  • Brandursachen bei Hochvolt-Systemen;
  • Verknüpfung zwischen elektrischem Bord-Netz und Hochvolt-System;

 

Die Hauptaufgabe der FahrzeugtechnikerInnen mit Schwerpunkt Karosserietechnik ist die Reparatur von Fahrzeugkarosserien (der Begriff "Karosserie" bezeichnet den Fahrzeugaufbau aus Stahlblech, Aluminiumblech oder Kuststoff, also z.B. bei PKWs vor allem Fahrgastkabine, Kotflügel, Motorhaube und Kofferraum). Sie erledigen aber auch Umrüst- und Nachrüstarbeiten, also die Änderung oder den Umbau von Karosserien; Beispiele dafür sind etwa der Einbau von Schiebedächern oder der Einbau von Hebebühnen in Transportfahrzeugen. Ein spezielles Aufgabengebiet sind die Aufbauten von Spezialfahrzeugen wie etwa bei Möbelwagen, Kühlwagen, Feuerwehrwagen, Krankenwagen, Straßenreinigungsfahrzeugen, Fahrzeugen der Müllabfuhr, Transportfahrzeugen für Flüssigkeiten (Wasser, Öl, Benzin) und Anhänger für Nutzfahrzeuge. Die Beschäftigungsbetriebe sind meistens entweder auf die Reparatur oder auf die Herstellung von Karosserien spezialisiert, wobei die Reparaturbetriebe überwiegen. Die beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten der FahrzeugtechnikerInnen mit Schwerpunkt Karosserietechnik hängen daher stark von der Spezialisierung des Beschäftigungsbetriebes ab.

Vor Beginn der Reparaturarbeiten an schadhaften und beschädigten Fahrzeugen suchen die FahrzeugtechnikerInnen zunächst nach Schäden an Einzelbaugruppen des Fahrzeugaufbaus (z.B. Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen) oder der Fahrzeugverglasung. Dabei verwenden sie bestimmte Prüf- und Messgeräte, z.B. Multimeter (elektronisches Vielfachmessgerät zur messung mehrerer elektrischer Größen), Fahrzeugsystemtester (Diagnosegerät zur Überprüfung elektrischer/elektronischer Systeme von Kraftfahrzeugen) sowie mechanische, optische oder elektronische Karosserie-Messsysteme (Präzisionswerkzeuge, die in der Unfallinstandsetzung und im Karosseriebau eingesetzt werden, um die Rahmenstruktur eines Fahrzeugs exakt zu vermessen und selbst kleinste Verformungen zu erkennen). Die FahrzeugtechnikerInnen erstellen die Fehlerdiagnose und dokumentieren die jeweiligen Prüfergebnisse in einem Prüfbericht

Bei der Reparatur schadhafter Fahrzeuge müssen die FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik zuerst einmal die schadhaften Teile der Einzelbaugruppen des Fahrzeugaufbaus demontieren oder heraustrennen (z.B. Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller bzw. Türschwellen, Verstärkungen). Diese schadhaften Teile (z.B. durch einen Unfall verbeulte Bleche) müssen sie entweder rückverformen bzw. "ausbeulen" (durch Ziehen, Hämmern oder Hitzeeinwirkung) oder - wenn die Beschädigungen zu arg sind - neu herstellen, z.B. aus Blech (Stahlblech, Aluminiumblech) oder Kunststoffmaterial. Beim Rückverfomen und bei der Neuherstellen von Karosserieteilen wenden sie eine Vielzahl verschiedener Bearbeitungsverfahren mit Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen an. Solche Blechbearbeitungsverfahren sind z.B. das Richten (Zurückverformen von verzogenen Fahrzeugrahmen oder Längsträgern nach einem Unfall), das Stauchen (Verdichten und Zusammenziehen von verbeultem Blech, z.B. durch Bearbeiten mit einem Karosseriehammer), das Schweifen (Erzeugen von Wölbungen und gebogenen Rändern an Blechteilen, z.B. mit dem Schweifhammer oder mit Spezialmaschinen), das Treiben (Umformen von Blech durch Hämmern), das Schlichten (Feinglätten von Blechoberflächen, um Unebenheiten, Beulen oder Werkzeugspuren zu entfernen), das Bördeln (Einrollen von Kanten), das Abkanten (Biegen von Blech entlang einer exakten Linie, meist auf einer Abkantpresse), das Absetzen (stufenförmiges Verformen des Blechrandes), das Spannen (Formen/Strecken von Blech durch Hämmern), das Sicken (Erzeugen von rinnenartigen Vertiefungen oder Erhöhungen in einem Blech zur Erhöhung der Steifigkeit), das Runden (Rundbiegen von Blech) und das Einziehen (Stauchen eines Blechrandes).

Die FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik montieren die reparierten oder neu hergestellten Karosserieteile sowie die Ersatzteile, indem sie die Teile durch lösbare und unlösbare Verbindungen am Fahrzeug befestigen. Teile, die mit "lösbaren" Verbindungen befestigt sind, können leicht wieder abgenommen werden, weil sie nur mit Schrauben, Klemmen und Schnappvorrichtungen befestigt sind. Bei "unlösbaren" Verbindungsarten werden die Teile dagegen fest mit dem Fahrzeug verbunden, z.B. durch Nieten, Löten oder Schweißen.

Ein wichtiger und häufiger Aufgabenbereich der FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik betrifft die Reparatur und den Tausch der Fahrzeugverglasung, wobei zu unterscheiden ist zwischen der Windschutzscheibe aus Verbundglas (kann repariert werden) und Seiten- und Heckscheiben aus Einscheibensicherheitsglas (kann nicht repariert werden und muss daher ausgetauscht werden). Die FahrzeugtechnikerInnen demontieren zunächst die beschädigten Fahrzeugverglasungen. Wenn eine Reparatur möglich ist, reinigen sie die beschädigte Stelle und füllen sie mit einem transparenten Spezialharz aus, das unter UV-Licht aushärtet; anschließend montieren sie die reparierte Scheibe wieder. Wenn keine Reparatur möglich ist, montieren sie eine neue Scheibe.

FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik sind weiters auch für die Reparatur der elektrischen Fahrzeugsysteme, Komfortsysteme und Sicherheitssysteme zuständig. Zu den elektrischen Fahrzeugsystemen gehören die Beleuchtung und die Spannungsversorgung, bestehend aus einer Vielzahl von Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren). Zu den elektrischen Komfortsystemen gehören z.B. Infotainmentsysteme (zentraler Touchscreen zur Anzeige von Informationen und zur Unterhaltung, z.B. mit Radio, Streaming und Smartphone-Verbindung, Navigationssystem), bestimmte Komfortsysteme (z.B. Klimaautomatik, Sitzheizung und Sitzbelüftung, Lenkradheizung, Elektrische Fensterheber, Soft-Close-Automatik zum leisen Schließen der Türen, Einparkhilfe und Rückfahrkamera, Regensensor usw.) sowie Belüftung, Heizung und Klimatisierung. Die elektrischen/elektronischen Sicherheitssysteme umfassen z.B. Rückhaltesysteme (z.B. Sicherheitsgurte, Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer), Airbag-Systeme, Pre-Crash-Systeme (zur automatischen Erkennung und Vermeidung von Unfallsituationen mittels Kamera und Radar sowie zur Verringerung der Unfallfolgen, z.B. durch Straffung der Sicherheitsgurte und Notbremsung), Post-Crash-Systeme (z.B. automatisches Abbremsen des Fahrzeugs nach einem Unfall), Fahrerassistenzsysteme (z.B. Notbremsungsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitserkennung, Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent, Abstandsregeltempomat, Totwinkelwarner, Verkehrszeichenerkennung, Parkassistent) und Diebstahlschutzsysteme.

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich der FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik ist das Behandeln von Oberflächen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen, um Beschädigungen (leichtere Unfallschäden, Unebenheiten, Dellen, Kratzer, Hagelschäden) auszugleichen. Dabei prüfen sie zunächst den Zustand und die Eigenschaften der Oberflächen, die beschichtet werden sollen, und führen die Vorbehandlung durch (Reinigen, Entfetten). Dann gleichen sie die Oberflächenschäden mit verschiedenen Füllmaterialien aus, die sie teils selbst mischen und zubereiten, z.B. Spachtelmassen (Mischung aus Polyester und Härter), Kitte (Klebe- und Dichtmasse zum Abdichten von Fugen) und Kunstharze (z.B. Epoxidharze zur Grundierung). Anschließend schleifen sie die derart behandelten Flächen ab und bedecken bzw. bekleben die umgebenden Bereiche/Teile, die nicht beschichtet werden sollen, mit Schutzmaterial. Schließlich bringen sie das Beschichtungsmaterial (Rostschutz, Lack) in mehreren Schichten auf: Grundbeschichtung (zum Korrosionsschutz), Zwischenbeschichtung (Haftgrund für den Lack), Schlussbeschichtung (Basislack zur Farbgebung, Klarlack zur Versiegelung bzw. zum Schutz vor UV-Strahlung, Kratzern und Witterung). FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik bringen auch Schmuckformen, Linierungen oder Beschriftungen auf Karosserien auf, wobei sie besondere Mal- und Spritztechniken anwenden (z.B. Airbrush-Technik, Effekt-Lackierung, Folierung bzw. Car Wrapping).

Eine wichtige Aufgabe der FahrzeugtechnikerInnen für Karosserietechnik ist schließlich auch die Durchführung von Korrosionsschutzmaßnahmen an den Fahrzeugen. Als "Korrosion" bezeichnet man bei Fahrzeugen die langsame Zerstörung (das "Verrosten") von Metallteilen durch Feuchtigkeit, Sauerstoff und Streusalze. Am häufigsten sind die Flächenkorrosion (Metallflächen mit beschädigten Lackstellen, unbehandelter Unterboden), die Spaltenkorrosion (in engen Zwischenräumen, wo sich Feuchtigkeit ansammeln kann) und die Lochfraßkorrosion (infolge beschädigter Schutzschichten, z.B. am Auspuff). Die wichtigste Methode zur Verhinderung von Korrosion ist das Auftragen einer Schutzschicht (Lack, Unterbodenschutz).

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj gültig ab
Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lohnschema für Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer und Wagnergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2026
Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lohnschema für Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer und Wagnergewerbe (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
862 1.086 1.320 1.490
Sonderregelung für Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen (erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres), sowie für Lehrlinge, die im ersten Lehrjahr das 18. Lebensjahr vollenden (erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres)
Sonderregelung für Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen (erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres), sowie für Lehrlinge, die im ersten Lehrjahr das 18. Lebensjahr vollenden (erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.086 1.086 1.320 1.490
Sonderregelung für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 20. Lebensjahres beginnen oder nach dem Wehrdienst bzw. Zivildienst fortsetzen
Sonderregelung für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 20. Lebensjahres beginnen oder nach dem Wehrdienst bzw. Zivildienst fortsetzen
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.320 1.320 1.320 1.490
862 1.086 1.320 1.490 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen (erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres), sowie für Lehrlinge, die im ersten Lehrjahr das 18. Lebensjahr vollenden (erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres) 1.086 1.086 1.320 1.490 01.05.2026
Sonderregelung für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 20. Lebensjahres beginnen oder nach dem Wehrdienst bzw. Zivildienst fortsetzen 1.320 1.320 1.320 1.490 01.05.2026
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.000 1.149 1.493 2.000
1.000 1.149 1.493 2.000 01.01.2026
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Mobilität (Graz Linien) und Freizeit (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.07.2026
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Mobilität (Graz Linien) und Freizeit (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.225 1.482 1.896 2.462
1.225 1.482 1.896 2.462 01.07.2026
LINZ - Stadtwerke: Linz AG für Energie (Strom, Gas, Wärme), Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste (Abfall, Abwasser, Bestattung, Bäder, Hafen, IWA-Labor, Wasser) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.02.2026
LINZ - Stadtwerke: Linz AG für Energie (Strom, Gas, Wärme), Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste (Abfall, Abwasser, Bestattung, Bäder, Hafen, IWA-Labor, Wasser) (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.079 1.306 1.681 2.220
1.079 1.306 1.681 2.220 01.02.2026
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.07.2026
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.150 1.427 1.538 2.092
1.150 1.427 1.538 2.092 01.07.2026
Postbus (Österreichische Postbus Aktiengesellschaft) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
Postbus (Österreichische Postbus Aktiengesellschaft) (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.039 1.194 1.552 2.078
1.039 1.194 1.552 2.078 01.01.2026
  • gute körperliche Verfassung und Wendigkeit: Arbeiten mit schweren Handwerkzeugen, Handmaschinen und Geräten; Heben/Tragen schwerer Fahrzeugteile; Arbeiten im Stehen; Arbeiten an schwer zugänglichen Fahrzeugbereichen;
  • körperliche Ausdauer: Langwierige Service- und Reparaturarbeiten; Belastung durch Motorenlärm und Abgase;
  • Handgeschicklichkeit: Arbeiten mit Handwerkzeugen; händische Montage- und Reparaturarbeiten, wobei teilweise sehr kleine Teile (Schrauben, Stifte, elektrische Drahtverbindungen, elektronische Elemente) montiert werden; Schweißarbeiten; Oberflächenbehandlung und Beschichtung;
  • Auge-Hand-Koordination: händische Montage- und Reparaturarbeiten; Arbeiten zum Korrosionsschutz; Oberflächenbeschichtung; Ausklopfen von beschädigten Karosserieteilen; Schweißarbeiten;
  • Sehvermögen: Einstellarbeiten; Ablesen von Messgeräten; Schweißarbeiten; Oberflächenbehandlung und Beschichtung; Farbabstimmung beim Lackieren;
  • Hörvermögen: Feststellen von Fehlern anhand von Motorengeräuschen und sonstigen Betriebsgeräuschen des Fahrzeuges;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Zusammenbau bzw. Einbau von Karosserieteilen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Schmier- und Reinigungsmitteln, Rostschutzmitteln, Autolacken usw.; Belastung durch den Straßenschmutz an den Fahrzeugen; Metallstaub;
  • Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Arbeiten mit Mess- und Prüfgeräten und Auswerten/Beurteilen der Messdaten; Berechnen von technischen Kennzahlen;
  • Technisches Verständnis: Durchführen von Reparaturarbeiten; Arbeiten an den elektrischen/elektronischen Systemen;
  • Kontaktfähigkeit: Kundeninformation und Kundenberatung; Lehrlingsausbildung
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei größeren Reparatur- und Wartungsarbeiten; Anlernen von Werkstatthilfskräften und Lehrlingen;
  • Logisch-analytisches Denken: Fehlersuche; Festlegen der Reparaturschritte;
  • Reaktionsfähigkeit: Vermeiden von Unfällen bei Reparatur- und Montagearbeiten;
  • Selbstständigkeit: Wartung; Reparatur;
  • generelle Lernfähigkeit: Bearbeiten neuer Werkstoffe; Arbeiten an neuen Fahrzeugkonstruktionen; Arbeiten mit elektronischen Messgeräten.

Betriebe/Lehrbetriebe:
FahrzeugtechnikerInnen mit dem Schwerpunkt "Karosserietechnik" arbeiten in Karosseriebau-Fachbetrieben und Karosseriespenglereien (zusammen über 1.000 Betriebe in ganz Österreich) sowie in Kfz-Werkstätten (rund 7.000 Betriebe) und in großen Kraftfahrzeug- und Karosserieherstellungsbetrieben (vor allem Zulieferbetriebe ausländischer Fahrzeughersteller sowie Hersteller von Feuerwehr- und Einsatzfahrzeugen).

Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "FahrzeugtechnikerIn" (4 Schwerpunkte) gehört mit insgesamt mehr als 9.950 Lehrlingen im Jahr 2025 zu den am häufigsten erlernten Lehrberufen und liegt bei den männlichen Lehrlingen an dritter Stelle (mehr als 9.300 männliche Lehrlinge). Seit die Lehrlingsanzahl Mitte der 2010er-Jahre mit weniger als 8.600 Personen den bisher niedrigsten Stand erreichte, ist sie seither wieder jährlich etwas gestiegen; jedenfalls dürfte das derzeitige Niveau vermutlich auch weiterhin weitgehend erhalten bleiben. Der am häufigsten erlernte Schwerpunkt ist mit fast 6.800 Lehrlingen die "Personenkraftwagentechnik"; im Schwerpunkt "Karosserietechnik" gibt es derzeit über 1.650 Lehrlinge, im Schwerpunkt "Nutzfahrzeugtechnik" rund 1.330 Lehrlinge und im Schwerpunkt "Motorradtechnik" 250 Lehrlinge. Doppellehren mit anderen Lehrberufen sind in diesem Lehrberuf vergleichsweise eher selten: Die häufigste Lehrberufskombination ist FahrzeugtechnikerIn + Land- und BaumaschinentechnikerIn; weitere - aber eher selten - kombinierte Lehrberufe sind z.B. "BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung", "FahrradmechatronikerIn", "LackiertechnikerIn", "SattlerIn - Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei" und sogar kaufmännische Lehrberufe wie "Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile" oder "Bürokaufmann/-frau".

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf "FahrzeugtechnikerIn" gilt als "typischer Männerberuf" und wird daher nur selten von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt derzeit weniger als 6 Prozent (das sind 643 Lehrlinge). Eine kleine Ausnahme sind die beiden Schwerpunkte "Karosserietechnik" und "Motorradtechnik", wo der Anteil der weiblichen Lehrlinge bei rund 10 Prozent liegt.

Berufsaussichten:

In den nächsten Jahren wird eine recht stabile Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich der Fahrzeugtechnik, der Kfz-Werkstätten und der Karosseriebauer erwartet. Begründet kann dies damit werden, dass der Bedarf an Kraftfahrzeugen aller Art nach wie vor zunimmt und der Fahrzeugmarkt infolge der technologischen Neuerungen wie vor allem der Elektromobilität (z.B. Hybrid- oder E-Autos) zusätzlichen Auftrieb erhält.

Beschäftigungsaussichten:

Die Beschäftigungsaussichten für FahrzeugtechnikerInnen mit dem Schwerpunkt "Karosserietechnik" sind gut, wobei die Chancen auf dem Arbeitsmarkt allerdings erheblich von der Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen abhängen. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel in den Bereichen Hybrid- und Elektrotechnologie, Mechatronik, Automatisierungstechnik oder Karosseriebau und Karosserielackierung.

Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

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Lehrlingszahlen Tabelle
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik (inkl. Doppellehren)
Der Lehrberuf "FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik" ist seit 1.7.2026 gültig; er ist die neu geregelte Form des Vorläufer-Lehrberufs "KarosseriebautechnikerIn". Die nachfolgend angeführten Zahlen stammen von diesem Vorläufer-Lehrberuf!
Anz./Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
männlich 1.282 1.274 1.325 1.381 1.389 1.338 1.350 1.391 1.413 1.483
weiblich 78 80 97 100 116 127 144 151 173 169
gesamt 1.360 1.354 1.422 1.481 1.505 1.465 1.494 1.542 1.586 1.652
Frauenanteil 5,7% 5,9% 6,8% 6,8% 7,7% 8,7% 9,6% 9,8% 10,9% 10,2%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung nein
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung nein
ElektronikerIn - Hauptmodul Angewandte Elektronik nein
ElektronikerIn - Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik nein
FahrradmechatronikerIn nein
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Motorradtechnik nein
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik nein
FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik nein
FertigungsmesstechnikerIn - Schwerpunkt Produktionssteuerung nein
FertigungsmesstechnikerIn - Schwerpunkt Produktmessung nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Maschinenbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Metallbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Stahlbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Werkzeugbautechnik nein
LackiertechnikerIn nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Baumaschinen nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Landmaschinen nein
LuftfahrzeugtechnikerIn nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Alternative Antriebstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Automatisierungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Elektromaschinentechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Fertigungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Medizingerätetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Fahrzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Maschinenbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schmiedetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schweißtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Sicherheitstechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Stahlbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Werkzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Zerspanungstechnik nein
SpenglerIn ja <
WagnerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
< Die LAP im beschriebenen Lehrberuf ersetzt die LAP des verwandten Lehrberufs.

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

  • Fachschule für Maschinenbau
  • Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Fachschule für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
  • Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Landtechnik

In diesem Beruf ist infolge der laufenden technischen Weiterentwicklung der Kfz-Technik eine ständige Weiterbildung für eine erfolgreiche Berufsausübung unerlässlich. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für FahrzeugtechnikerInnen an, z.B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Hochvolt-Systeme, Schweiß- und Metallbearbeitungstechniken sowie Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Kurse über neue Modelle.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau
  • Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau - verschiedene schulautonome Vertiefungen
  • Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Kolleg für Berufstätige für Mechatronik

Aufstiegsmöglichkeiten:

FahrzeugtechnikerIn können nach entsprechender Weiterbildung folgende Aufstiegspositionen erreichen: VorarbeiterIn, GruppenleiterIn, PartieführerIn, WerkmeisterIn, MeisterIn, KundendienstberaterIn, AbteilungsleiterIn, WerkstättenleiterIn, LagerleiterIn, BetriebsleiterIn.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FahrzeugtechnikerInnen in folgenden Gewerben:

  • reglementierte Gewerbe (Befähigungsnachweis erforderlich, z.B. Befähigungsprüfung, Meisterprüfung)
    • Kraftfahrzeugtechnik
    • Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker
    • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
    • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
    • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
    • MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik
    • MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik;
    • MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung;
    • MechatronikerIn für Medizingerätetechnik
    • SpenglerIn
  • freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich) - Auswahl:
    • Autoverglasung
    • Autokosmetik
    • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen
    • Fahrradtechnik
    • Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service) (gemäß einer genau festgelegten Liste von erlaubten Tätigkeiten im Rahmen eines freien Gewerbes)

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern nur die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.
Weitere Informationen zum Gewerberecht finden Sie auf der Internet-Seite der Wirtschaftskammer Österreich (Thema "Gewerbeanmeldung") und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (Thema "Gewerbetätigkeiten" - Liste der freien und reglementierten Gewerbe).

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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