DrogistIn
Berufsbereiche: Handel, Logistik, Verkehr / Soziales, Gesundheit, SchönheitspflegeAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
DrogistInnen führen kaufmännische und fachliche Tätigkeiten im Bereich Einkauf, Lagerung und Verkauf von Drogeriewaren durch. Zu den wichtigsten Drogeriewaren zählen Heilkräuter und Tees, rezeptfreie Arzneimittel und Verbandsmaterialien, Parfümeriewaren, Kosmetika, Reinigungs- und Waschmittel, verschiedene Chemikalien, Farbwaren und Lacke, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Kindernahrung, Fruchtsäfte usw., aber auch Fotoartikel.
Im Einkaufsbereich ermitteln die DrogistInnen regelmäßig den Warenbedarf durch Kontrolle der Lagerbestände. Sie bestellen die benötigten Waren bei den Produzenten bzw. Drogeriewaren-Großhändlern. Bei der Lieferung der Waren überprüfen sie diese auf eventuelle Transportschäden oder sonstige Mängel und überweisen die Rechnungsbeträge an die Lieferanten.
Der wichtigste Aufgabenbereich der DrogistInnen ist der Verkauf und die Kundenberatung. Sie legen die von den Kunden gewünschten Waren zur Ansicht vor und erläutern die Anwendung und Wirkungsweise sowie die Vor- und Nachteile der angebotenen Produkte; eine eingehende Kundenberatung ist insbesondere bei bestimmten Produkten wie z.B. Mitteln zur Schönheits- und Gesundheitspflege, speziellen Nahrungsmitteln (Diät- und Reformkost, Kindernahrung), Schädlingsbekämpfungsmitteln usw. erforderlich. Beim Verkauf von Giften, Chemikalien und anderen gefährlichen Substanzen weisen sie auf die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften zur richtigen Lagerung und Anwendung sowie auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen hin; beim Verkauf von Giften kontrollieren sie zusätzlich den erforderlichen Giftbezugsschein der Kunden, vermerken Art und Menge des abgegebenen Giftes, die Nummer des Giftbezugsscheines sowie den Namen der Kunden in einem sogenannten Giftbuch und lassen sich die Übernahme des Giftes durch Unterschrift bestätigen. Schließlich stellen sie Rechnungen aus, verpacken und übergeben die Waren an die Kunden und kassieren den Rechnungsbetrag.
Im Bereich der Lagerung der Drogeriewaren sorgen die DrogistInnen dafür, dass die zur Vermeidung von Qualitätsverlusten und Schäden vorgesehenen Lagervorschriften für die jeweiligen Produkte eingehalten werden. Hierfür sind genaue Kenntnisse der besonderen Eigenschaften der einzelnen Drogeriewaren erforderlich (z.B. ätzend oder giftig, wasseranziehend, wärme- oder lichtempfindlich, explosiv, feuergefährlich usw.); insbesondere bei feuergefährlichen und ätzenden Chemikalien sowie bei Giften sind besondere gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Lagerung zu beachten.
DrogistInnen stellen mitunter auch Drogeriewaren selbst her ("Hausspezialitäten" wie z.B. Teemischungen oder kosmetische Produkte). Bei der Herstellung einer Teemischung prüfen sie zunächst die Qualität der Trockenpflanzen und sortieren Verunreinigungen aus. Dann wägen sie die im Rezept angegegebene Menge an Kräutern oder Wurzeln mit einer Feinwaage ab und mischen die Grundbestandteile in einer sogenannten Mischtrommel. Schließlich füllen sie das fertige Teegemisch in Papiersäckchen oder Gläser. Bei der Herstellung einer Hautcreme erwärmen sie zunächst bestimmte Fette und Wachse in einer Reibschale, vermischen sie und fügen Pflege- oder Heilmittel sowie Duftstoffe hinzu. Die fertige Creme füllen sie in Behälter und bringen darauf ein Etikett mit Angaben über den Inhalt und die Verbrauchsfrist an.
DrogistInnen führen kaufmännische und fachliche Tätigkeiten im Bereich Einkauf, Lagerung und Verkauf von Drogeriewaren durch. Zu den wichtigsten Drogeriewaren zählen Heilkräuter und Tees, rezeptfreie Arzneimittel und Verbandsmaterialien, Parfümeriewaren, Kosmetika, Reinigungs- und Waschmittel, verschiedene Chemikalien, Farbwaren und Lacke, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Kindernahrung, Fruchtsäfte usw., aber auch Fotoartikel.
Im Einkaufsbereich ermitteln die DrogistInnen regelmäßig den Warenbedarf durch Kontrolle der Lagerbestände. Sie bestellen die benötigten Waren bei den Produzenten bzw. Drogeriewaren-Großhändlern. Bei der Lieferung der Waren überprüfen sie diese auf eventuelle Transportschäden oder sonstige Mängel und überweisen die Rechnungsbeträge an die Lieferanten.
Der wichtigste Aufgabenbereich der DrogistInnen ist der Verkauf und die Kundenberatung. Sie legen die von den Kunden gewünschten Waren zur Ansicht vor und erläutern die Anwendung und Wirkungsweise sowie die Vor- und Nachteile der angebotenen Produkte; eine eingehende Kundenberatung ist insbesondere bei bestimmten Produkten wie z.B. Mitteln zur Schönheits- und Gesundheitspflege, speziellen Nahrungsmitteln (Diät- und Reformkost, Kindernahrung), Schädlingsbekämpfungsmitteln usw. erforderlich. Beim Verkauf von Giften, Chemikalien und anderen gefährlichen Substanzen weisen sie auf die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften zur richtigen Lagerung und Anwendung sowie auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen hin; beim Verkauf von Giften kontrollieren sie zusätzlich den erforderlichen Giftbezugsschein der Kunden, vermerken Art und Menge des abgegebenen Giftes, die Nummer des Giftbezugsscheines sowie den Namen der Kunden in einem sogenannten Giftbuch und lassen sich die Übernahme des Giftes durch Unterschrift bestätigen. Schließlich stellen sie Rechnungen aus, verpacken und übergeben die Waren an die Kunden und kassieren den Rechnungsbetrag.
Im Bereich der Lagerung der Drogeriewaren sorgen die DrogistInne…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
DrogistIn | |||||
---|---|---|---|---|---|
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Handelsgewerbe (Angestellte)
gültig ab 01.01.2021
|
|||||
Pharmazeutischer Großhandel (Angestellte)
gültig ab 01.01.2021
|
- Handgeschicklichkeit: Abwägen und Mischen der Zutaten für Kräutertees, Cremes usw.
- Geruchs- und Geschmackssinn: Erkennen von Art und Qualität bestimmter Drogeriewaren am Geruch
- Sehvermögen: Kontrollieren der Produktqualität
- mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Kassieren der Rechnungsbeträge
- Organisationstalent: Lagerhaltung
- Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der Kunden
- Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der Kunden
- Merkfähigkeit: Merken der Warenpreise sowie der Eigenschaften und Anwendungsvorschriften der Waren
- generelle Lernfähigkeit: Aneignen von Kenntnissen über neue Produkte
Betriebe/Lehrbetriebe:
DrogistInnen arbeiten in Klein- und Mittelbetrieben des Drogerie-Einzelhandels sowie in Filialen großer Drogerieketten. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten auch Apotheken, Reformhäuser, Drogeriegroßhandelsbetriebe und Industriebetriebe, die chemische und pharmazeutische Produkte herstellen.
Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der DrogistIn-Lehrlinge ist in den letzten 10 Jahren zwar erheblich zurückgegangen (mehr als ein Fünftel), steigt jetzt aber wieder leicht an und lag zuletzt bei knapp 400 Personen. Das Angebot an Lehrstellen kann also längerfristig als recht stabil angesehen werden.
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Beruf wird zum Großteil von Frauen erlernt. Unter den Lehrlingen gibt es nur vereinzelt Männer. Die Anzahl der männlichen Lehrlinge ist in den letzten Jahren auch stetig kleiner geworden.
Berufsaussichten:
Aufgrund des zunehmenden Gesundheits- und Körperbewusstseins wächst der Handel mit Gesundheits- und Kosmetikprodukten seit Jahren. Von diesem Trend profitieren vor allem Drogerieketten, die an vielen Standorten ein umfangreiches Warenangebot und günstige Eigenmarken anbieten. Kleinere Drogerien werden durch die Konkurrenz von großen Ketten immer mehr vom Markt verdrängt.
Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für DrogistInnen sind stabil. Die meisten Arbeitsplätze bieten große Drogerieketten.
Zusatzinformationen:
Der Anteil an Teilzeitstellen ist, wie im gesamten Einzelhandel, hoch.
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "DrogistIn", dem der Beruf "DrogistIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Kärnten
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreFachberufsschule St. Veit a.d. Glan (öffnen)
9300 St. Veit/Glan, Dr.- Arthur-Lemisch-Straße 5
Tel.: +43 (0)4212 / 26 05 -0, Fax: +43 (0)4212 / 26 05 -41, http://www.berufsschule.at/st-veit/
-
- Niederösterreich
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule St. Pölten (öffnen)
3100 St. Pölten, Hötzendorfstraße 8
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10, Fax: +43 (0)2742 / 732 10 -7, http://lbsstpoelten.ac.at/
-
- Oberösterreich
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreBerufsschule Wels 3 (öffnen)
4600 Wels, Carl-Blum-Straße 8
Tel.: +43 (0)7242 / 77 20 -37700, Fax: +43 (0)732 / 77 20 -237799, https://www.bs-wels3.ac.at/
-
- Salzburg
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule St. Johann im Pongau (öffnen)
5600 St. Johann im Pongau, Sparkassenstraße 24
Tel.: +43 (0)6412 / 63 25 -105, Fax: +43 (0)6412 / 63 25 -19, https://www.lbs-st-johann.salzburg.at
-
- Steiermark
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule Graz 3 (öffnen)
8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 8
Tel.: +43 (0)316 / 471 244, Fax: +43 (0)316 / 471 244 -613, http://www.lbs-graz3.steiermark.at/
-
- Tirol
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreTiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck (öffnen)
6020 Innsbruck, Lohbachufer 6b
Tel.: +43 (0)512 / 284 531, Fax: +43 (0)512 / 284 531 -5, https://tfbs-hbi.tsn.at/
-
- Vorarlberg
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule Dornbirn 2 (öffnen)
6850 Dornbirn, Eisplatzgasse 5
Tel.: +43 (0)5572 / 243 17, Fax: +43 (0)5572 / 243 17 -80, https://lbsdo2.snv.at/
-
- Wien
-
-
Lehre DrogistIn (öffnen)
LehreBerufsschule für Handel und Reisen (öffnen)
1150 Wien, Hütteldorferstraße 7-17
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95222, Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995222, https://www.bshr.at/
-
DrogistIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anz./Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
männlich | 18 | 19 | 20 | 13 | 13 | 11 | 12 | 13 | 8 | 5 |
weiblich | 496 | 491 | 493 | 470 | 457 | 433 | 409 | 401 | 358 | 376 |
gesamt | 514 | 510 | 513 | 483 | 470 | 444 | 421 | 414 | 366 | 381 |
Frauenanteil | 96,5% | 96,3% | 96,1% | 97,3% | 97,2% | 97,5% | 97,1% | 96,9% | 97,8% | 98,7% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
KAUFMÄNNISCHE SCHULEN:
Normalformen (für 14-Jährige):
- Handelsschule
- Handelsakademie
- Fachschule für wirtschaftliche Berufe
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
- Sonstige berufsbildende Schulen mit kaufmännischen Ausbildungsinhalten
Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:
- Handelsakademie für Berufstätige
- Aufbaulehrgang für Handelsakademien
- Kolleg an Handelsakademien
- Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe
- Kolleg für wirtschaftliche Berufe
Schulen im Bereich CHEMIE: Siehe beim Lehrberuf "ChemielabortechnikerIn"
Zur Weiterbildung der DrogistInnen bieten sich zahlreiche Kurse für Handelsberufe, die vom Berufsförderungsinstitut (BFI) sowie dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) abgehalten werden, an; das WIFI veranstaltet weiters in Zusammenarbeit mit dem Bundesgremium des Handels mit Drogen, Pharmazeutika, Farben, Lacken und Chemikalien Vorbereitungskurse auf die Befähigungsprüfung für DrogistInnen sowie auf die Befähigungsprüfung für den Drogen- und Pharma-Großhandel. Schließlich bieten auch die Hersteller- bzw. Lieferfirmen für Drogeriewaren Kurse zur Weiterbildung an, z.B. über Kosmetika, Reformkost oder Fotoartikel.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
DrogistInnen können zu FilialleiterInnen, GeschäftsführerInnen oder zu AbteilungsleiterInnen aufsteigen; diese Möglichkeiten bieten sich vor allem in größeren Betrieben sowie im Drogengroßhandel.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für DrogistenInnen in folgenden reglementieren Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):
- DrogistInnen
- Erzeugung von kosmetischen Artikeln
Weiters können DrogistenInnen das Handelsgewerbe ausüben. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.