Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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Der Begriff "Kanzlei" bzw. "Rechtskanzlei" bezeichnet das Büro von RechtsanwältInnen und NotarInnen. Rechtsanwälte sind Juristen, die ihre KlientInnen (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine usw.) in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten (z.B. bei gerichtlichen Prozessen). Sie sind dabei in nahezu allen Rechtsbereichen tätig (z.T. auch auf einen bestimmten Bereich spezialisiert), vor allem Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht. Notare sind staatlich bestellte Juristen, die bei bestimmten Rechtsgeschäften mitwirken. Zu ihren Aufgaben gehören etwa die Mitwirkung bei der Ausarbeitung und beim Abschluss von Verträgen, die Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften (z.B. Verträge, Testamente), die Bestätigung der Echtheit von Dokumenten und Ähnliches mehr. Da die Büro- und Verwaltungsarbeiten in einer Rechtskanzlei zahlreiche Spezialkenntnisse im Anwalts- oder Notariatswesen erfordern und daher die übliche Büroausbildung hier nicht ausreicht, wurde der Lehrberuf "KanzleiassistentIn" eingerichtet. Die Teilung in die Schwerpunkte "Notariatskanzlei" und "Rechtsanwaltskanzlei" berücksichtigt zusätzliche die erheblichen Unterschiede in den Anforderungen dieser beiden Rechtsbereichen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgabenbereiche der KanzleiassistentInnen mit Schwerpunkt "Notariatskanzlei" genauer beschrieben.
Die Aufgabenbereiche sind:
Gemeinsame Aufgabenbereiche beider Schwerpunkte:
Aufgabenbereiche im Schwerpunkt "NOTARIATSKANZLEI":
Office-Management:
Der Aufgabenbereich "Office-Management" (also "Büro-Organisation") umfasst alle Aufgaben zur Gewährleistung eines funktionierenden Kanzleibetriebs. Die zentrale Aufgabe dabei ist die betriebliche Kommunikation. Wenn Anfragen telefonisch oder per E-Mail hereinkommen, nehmen die KanzleiassistentInnen die Daten auf (Name, Adresse, Telefonnummer, Anliegen), suchen fallweise den Akt heraus, auf den sich die Anfrage bezieht, und leiten alles an die zuständigen BearbeiterInnen weiter. Fallweise geben sie auch selbst Auskunft oder holen erforderliche Informationen von den KlientInnen ein. Sie erledigen die schriftlichen Arbeiten und den Schriftverkehr (Briefe, E-Mails usw.), schreiben Brief- und Protokolltexte nach Diktat oder Tonaufnahme, gestalten die Schriftstücke gemäß den Gestaltungsvorgaben der Kanzlei und führen die Rechtschreib- und Grammatiküberprüfung durch.
Eine weitere wichtige Aufgabe im Office-Management ist die Organisation von Besprechungen und Meetings. Die KanzleiassistentInnen reservieren die Räumlichkeiten und bereiten diese vor, indem sie erforderliche Geräte bereitstellen (Overhead-Projektor für Präsentationen, Flip-Chart) und für die Bewirtung der Gäste sorgen. Sie bereiten die benötigten Unterlagen vor, indem sie Bildschirmpräsentationen gestalten und die Handouts (schriftliche Unterlagen) erstellen und in der erforderlichen Anzahl kopieren. Sie schreiben die Einladungen und verschicken diese. Am Beginn der Besprechungen/Meetings empfangen und betreuen sie die Gäste (z.B. Bewirtung mit Getränken). Nach den Sitzungen führen sie die Nachbereitung durch, indem sie z.B. die Protokolle und die Zusammenfassung der Ergebnisse schreiben.
Wenn KanzleiassistentInnen die Organisation von Dienstreisen durchführen müssen, recherchieren sie zunächst die Verkehrsmittel und Routen; dann vergleichen sie die Angebote für Unterkünfte und Verkehrsmittel und führen die Buchungen durch.
Beschaffung von Büromaterial und Inventur: Die KanzleiassistentInnen sorgen dafür, dass die Bürogeräte und Anlagen (PC/Laptop, Drucker, Kopierer) der Kanzlei alle funktionieren, wobei sie einfache Probleme oft selbst lösen, z.B. durch Beheben eines Papierstaus im Drucker oder durch Austauschen leerer Tonerpatronen. Sie ermitteln laufend den Bedarf an Büromaterial, holen Anbote ein, vergleichen die Preise und Konditionen und führen die Warenbestellungen durch.
Eine weitere Aufgabe im Office-Management ist die Kassaführung. Dabei erfassen die KanzleiassistentInnen die Zahlungseingänge und -ausgänge, führen den Kassa-Abschluss durch und überprüfen regelmäßig den Kassastand.
Marketing:
Unter "Marketing" versteht man alle Maßnahmen eines Unternehmens, die eigenen Angebote so zu gestalten und darzustellen, dass sie von den KundInnen wahrgenommen und nachgefragt werden. Wichtige Teilbereiche des Marketings sind z.B. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. in den Medien). KanzleiassistentInnen sind an der Gestaltung von Info- und Werbematerialien beteiligt, indem sie z.B. Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen, Social-Media-Beiträge und Ähnliches erstellen und gestalten (teilweise auch mit speziellen Computer-Grafikprogrammen). Und sie arbeiten auch an Veranstaltungen mit, bei denen sich das Unternehmen der Öffentlichkeit präsentiert.
Betriebliches Rechnungswesen:
Das Rechnungswesen dient der genauen Dokumentation aller finanziellen Angelegenheiten eines Betriebes. KanzleiassistentInnen prüfen alle Belege (Rechnungen, Zahlungsbelege) auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie ordnen die Belege nach Datum, Herkunft und Belegart und bereiten sie für die Verbuchung vor. Sie prüfen die Rechnungen auf rechnerische und sachliche Richtigkeit und führen die Zahlungen per Zahlschein oder Online-Überweisung durch. Die Überprüfung der Zahlungseingänge und -ausgänge erfolgt durch regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge. Und schließlich gehört zum Rechnungswesen auch die Aufbereitung der Finanz-Daten, die Ermittlung von Kennzahlen und die Erstellung von Statistiken (z.B. Leistungsstatistik der Mitarbeiter, Klientenstatistik), die der Betriebsführung als Grundlagenmaterial für die betriebswirtschaftlichen Entscheidungen dienen.
Kanzleiassistenz:
Dieser zentrale Aufgabenbereich der KanzleiassistentInnen erfordert gute Kenntnisse der grundlegenden Bestimmungen der rechtlichen Grundlagen des Rechtskanzleidienstes. Dazu gehören vor allem das Verfahrensrecht (z.B. Zuständigkeiten, Instanzenzug, Rechtsmittelarten, Fristen), das Allgemeinen Bürgerliche Recht (z.B. Vertrag, Verjährung, Schuldrechts-, Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit), das Grundbuchrecht, das Firmenbuchrecht, das Unternehmensrecht und das Abgabenrecht. Genauso wichtig ist weiters die Kenntnis und Einhaltung der Standesrechtlichen Compliance-Pflichten (der Begriff "Compliance" bedeutet die genaue Einhaltung von Regeln oder Gesetzen; eine Compliance-Pflicht in Rechtskanzleien ist z.B. die Verschwiegenheitspflicht). Es geht aber auch um die Compliance-Pflichten der KlientInnen zahlreicher Rechtskanzleien, etwa Firmen, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern müssen (Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften usw.). In diesem Zusammenhang wirken KanzleiassistentInnen auch an den regelmäßig notwendigen KlientInnen-Checks zur Verhinderung von Geldwäscherei mit.
Aktenführung sowie Post- und Terminverwaltung: KanzleiassistentInnen empfangen die Postsendungen (Briefe, E-Mails), ordnen sie den Akten zu, prüfen, ob alle Fristen eingehalten wurden und leiten die Post an die zuständigen BearbeiterInnen weiter. Sie bearbeiten den Postausgang, frankieren die Postsendungen und leiten sie an die Zustelldienste weiter. Im Zuge der Terminverwaltung vereinbaren sie Termine und überwachen deren Einhaltung.
Informationsbeschaffung und -verwaltung: Rechtskanzleien benötigen für ihre Tätigkeit laufend eine Menge von Informationen. KanzleiassistentInnen wirken an der Beschaffung dieser Informationen mit, indem sie z.B. Unterlagen von Gerichten und Behörden beschaffen (z.B. Aktenabschriften) oder Abfragen in elektronischen öffentlichen Registern durchführen, z.B. Grundbuch (Verzeichnis aller Immobilien und ihrer Eigentümer), Firmenbuch (Register aller Unternehmen), GISA (Gewerbeinformationssystem Austria), WiEReG (Register der wirtschaftlichen Eigentümer), ZMR (Zentrales Melderegister), Testamentsregister oder ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis - Verzeichnis der Erwachsenenvertretung für Personen mit psychischen Krankheit). Weiters führen sie die Akten (auch elektronisch), indem sie alle Dokumente am richtigen Ort ablegen und für die Archivierung und Aufbewahrung der Akten sorgen.
Schwerpunkt "NOTARIATSKANZLEI":
KanzleiassistentInnen mit dem Schwerpunkt "Notariatskanzlei" sind in Notariaten tätig. Notariate befassen sich unter anderem mit der rechtlichen Abwicklung/Begleitung folgender Angelegenheiten: Testamente, Verlassenschaftsverfahren (Erbrecht), Schenkungen und Übergaben, Kauf und Verkauf von Immobilien, Unternehmensgründungen, Mediationen (freiwilliges Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes), Schlichtungen (außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites) oder Patientenverfügungen. Daraus ergeben sich auch die speziellen Aufgabenbereiche der KanzleiassistentInnen mit Schwerpunkt "Notariatskanzlei": Rechtliche Grundlagen, Klientenbetreuung sowie Abrechnungen.
Rechtliche Grundlagen: KanzleiassistentInnen (Notariatskanzlei) müssen die grundlegenden Bestimmungen folgender Rechtsbereiche anwenden können: Berufsrecht (Notariatsordnung), Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren, Erwachsenenschutzrecht (regelt die Erwachsenenvertretung für Personen mit psychischen Krankheit), Mietrecht, Liegenschaftsrecht (regelt das Eigentum an Immobilien), Gesellschaftsrecht (regelt die Angelegenheiten von Wirtschaftsgesellschaften, z.B. Aktiengesellschaften), Gebührenrecht (regelt die Gebühren von Schriften, Amtshandlungen und Rechtsgeschäften).
In der Klientenbetreuung sind KanzleiassistentInnen (Notariatskanzlei) vor allem mit der Vorbereitung aller Arten von Unterlagen befasst, die grundlegend für die notarielle Arbeit sind: Klientenvereinbarungen (z.B. Vollmachten, Auftragsvereinbarungen), Unterlagen für Gerichte, Behörden, KlientInnen, andere Parteien und deren ParteienvertreterInnen, Schriftverkehr mit Gerichten und Behörden, Schriftsätze und Verträge (z.B. Liegenschaftskaufverträge), Beglaubigungsurkunden, Anträge für das Firmen- und Grundbuch, Marken- und Musteranmeldungen usw. KanzleiassistentInnen (Notariatskanzlei) wirken bei Außerstreitverfahren mit, z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmlichen Scheidungen, Adoptionen usw., wobei sie z.B. die erforderlichen Informationen bei Behörden, Gerichten, Bankinstituten oder Hausverwaltungen einholen. Und auch die Vorbereitung diverser Berechnungen gehört zu ihren Aufgaben, z.B. Abgabenerklärungen für die Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer (ImmoESt), Eintragungsgebühren und Rechtsgeschäftsgebühren.
KanzleiassistentInnen (Notariatskanzlei) erstellen die Abrechnungen für die KlientInnen. Diese Abrechnungen werden auf der gesetzlichen Grundlage des Notariatstarifgesetzes (NTG), des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und des Gerichtskommissionstarifgesetzes (GKTG) durchgeführt. KanzleiassistentInnen (Notariatskanzlei) bereiten die Kostenverzeichnisse und Leistungsaufstellungen sowie die Honorarnoten (Rechnung) vor und übermitteln diese an die KlientInnen. Sie überwachen die Zahlungsein- und -ausgänge und vermerken diese in den Akten. Falls es zu einem Zahlungsverzug kommt, schicken sie eine Mahnung aus.
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
| KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | 1. Lj | 2. Lj | 3. Lj | 4. Lj | gültig ab | |||||||
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Notariate BURGENLAND (Angestellte)
gültig ab 01.01.2023
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840 | 1.000 | 1.200 | - | 01.01.2023 | |||||||
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Notariate KÄRNTEN (Angestellte)
gültig ab 01.05.2025
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835 | 990 | 1.197 | - | 01.05.2025 | |||||||
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Notariate NIEDERÖSTERREICH (Angestellte)
gültig ab 01.01.2023
|
840 | 1.000 | 1.200 | - | 01.01.2023 | |||||||
|
Notariate OBERÖSTERREICH (Angestellte)
gültig ab 01.01.2026
|
1.100 | 1.293 | 1.525 | - | 01.01.2026 | |||||||
|
Notariate SALZBURG (Angestellte)
gültig ab 01.01.2025
|
745 | 928 | 1.227 | - | 01.01.2025 | |||||||
|
Notariate STEIERMARK (Angestellte)
gültig ab 01.01.2022
|
730 | 865 | 1.047 | - | 01.01.2022 | |||||||
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Notariate TIROL (Angestellte)
gültig ab 01.01.2025
|
770 | 959 | 1.265 | - | 01.01.2025 | |||||||
|
Notariate VORARLBERG (Angestellte)
gültig ab 01.01.2025
|
770 | 959 | 1.265 | - | 01.01.2025 | |||||||
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Notariate WIEN (Angestellte)
gültig ab 01.01.2023
|
840 | 1.000 | 1.200 | - | 01.01.2023 | |||||||
Betriebe/Lehrbetriebe:
KanzleiassistentInnen (Notariatskanzlei) arbeiten im Sekretariat von Notariaten. Notariatskanzleien gibt es gleichmäßig verteilt in ganz Österreich, weil die Einrichtung der Amtsstellen gesetzlich geregelt ist, um eine flächendeckende, gleichmäßige Rechtsbetreuung zu gewährleisten. Diese "Systemisierung der Amtsstellen" (das ist die genaue Festlegung der Lage und Anzahl der Amtsstellen im Bundesgebiet) erfolgt durch Verordnung des Justizministeriums. In Österreich gibt es derzeit mehr als 500 Notariatskanzleien ("Amtsstellen"). Viele davon befinden sich in Ballungszentren bzw. in den großen Städten; hier sind daher auch die meisten Lehrstellen zu finden.
Lehrstellensituation:
Die neue Form des Lehrberufs (mit Schwerpunkten) besteht erst seit Mai 2020. Die Zahl der Lehrlinge im Vorläufer-Lehrberuf "RechtskanzleiassistentIn" (ohne Schwerpunkte) war in den letzten 10 Jahren seines Bestehens stark zurückgegangen und lag zuletzt bei 65 Lehrlingen im Jahr 2020. Diese Tendenz hat sich bei der neuen Version des Lehrberufs (mit zwei Schwerpunkten) eher umgekehrt, sodass die Gesamtzahl aller KanzleiassistentIn-Lehrlinge (beide Schwerpunkte zusammengenommen) derzeit schon wieder bei rund 110 bis 120 Lehrlingen angelangt ist. Allerdings unterscheiden sich hier die einzelnen Schwerpunkte recht stark. Der am häufigsten erlernte Schwerpunkt ist "Rechtsanwaltskanzlei" (101 Lehrlinge); der Schwerpunkt "Notariatskanzlei" dagegen hat nur 10 Lehrlinge. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) aller KanzleiassistentIn-Lehrstellen gibt es in Wien; die übrigen Lehrstellen verteilen sich recht gleichmäßig auf die anderen Bundesländer (Ausnahme Burgenland mit nur einem Lehrling).
Unterschiede nach Geschlecht:
Der Anteil der weiblichen Lehrlinge liegt bei über 90 Prozent, der Anteil der männlichen Lehrlinge bei weniger als 10 Prozent.
Berufsaussichten:
Die Berufsaussichten für KanzleiassistentInnen (Notariat) sind stabil. Außerdem ist auch eine Beschäftigung in anderen Wirtschaftszweigen möglich, da die Lehre eine fundierte allgemeine kaufmännische Büroausbildung bietet.
Beschäftigungsaussichten:
Es ist anzunehmen, dass in der Regel nach Abschluss der Lehre auch eine Übernahme in ein Angestelltenverhältnis erfolgen wird, weil die Lehrlinge während der Lehre genau auf die Erfordernisse des Lehrbetriebs hin ausgebildet werden. Ansonsten ist es relativ schwierig, eine Stelle in einem Notariat zu bekommen, weil es sich bei den rund 500 Notariaten in Österreich meist um Kleinbetriebe mit nur wenigen Beschäftigten handelt. Teilweise werden auch BewerberInnen mit HAK-Abschluss bzw. mit Reifeprüfung bevorzugt. Personen mit Lehrabschluss als KanzleiassistentIn bringen aber schon von der Ausbildung her viel Praxiserfahrung mit und haben daher gegenüber SchulabsolventInnen gewisse Vorteile.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Eisenstadt (öffnen) 7000 Eisenstadt, Gölbeszeile 10-12 Tel.: +43 (0)2682 633 03-22, Fax: +43 (0)2682 633 03-30, https://www.bs-eisenstadt.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Fachberufsschule St. Veit a.d. Glan (öffnen) 9300 St. Veit/Glan, Dr.- Arthur-Lemisch-Straße 5 Tel.: +43 (0)4212 26 05, https://www.berufsschule.at/st-veit/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Schrems (öffnen) 3943 Schrems, Dr.-Theodor-Körner-Platz 1 Tel.: +43 (0)2853 760 16, https://lbsschrems.ac.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Berufsschule Linz 6 (öffnen) 4040 Linz, Ferihumerstraße 28 Tel.: +43 (0)732 77 20-36200, https://bs-linz6.ac.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Tamsweg (öffnen) 5580 Tamsweg, Schießstattstraße 19 Tel.: +43 (0)5 7599 719, Fax: +43 (0)5 7599 719 25, https://lbs-tamsweg.salzburg.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Feldbach (öffnen) 8330 Feldbach, Feldgasse 3 Tel.: +43 (0)3152 / 40 07, Fax: +43 (0)3152 / 40 07 -6, https://www.berufsschulen.steiermark.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Tiroler Fachberufsschule Lienz (öffnen) 9900 Lienz, Linker Iselweg 20 Tel.: +43 (0)4852 627 26, https://tfbs-lienz.tsn.at/ |
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|
Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck (öffnen) 6020 Innsbruck, Lohbachufer 6b Tel.: +43 (0)512 284 531, https://tfbs-hbi.tsn.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Landesberufsschule Dornbirn 2 (öffnen) 6850 Dornbirn, Eisplatzgasse 5 Tel.: +43 (0)5572 243 17, Fax: +43 (0)5572 243 17 80, https://lbsdo2.snv.at/ |
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| Lehre KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (öffnen) Lehre |
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|---|---|
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Berufsschule für Bürokaufleute (öffnen) 1150 Wien, Meiselstraße 19 Tel.: +43 (0)1 4000 95580 , Fax: +43 (0)1 4000 9995580, https://bsbuero.schule.wien.at |
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| KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Dieser Lehrberuf kann seit 1.5.2020 erlernt werden! Zusätzlich zu den angeführten Zahlen hat es im auslaufenden Vorläufer-Lehrberuf "RechtskanzleiassistentIn" (ohne Schwerpunkte) im Jahr 2020 noch 65 Lehrlinge gegeben (männlich: 9; weiblich: 56), im Jahr 2021 noch 24 Lehrlinge (männlich: 3; weiblich: 21). |
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| Anz./Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| männlich | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| weiblich | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 3 | 6 | 8 | 6 | 6 | 9 |
| gesamt | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 3 | 6 | 9 | 7 | 7 | 10 |
| Frauenanteil | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | 100,0% | 100,0% | 88,9% | 85,7% | 85,7% | 90,0% |
| Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
Normalformen (für 14-Jährige):
Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:
Weiterbildungskurse für viele Tätigkeitsbereiche der KanzleiassistentInnen werden vor allem vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten. In Frage kommen vor allem kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kurse, Kurse über neue gesetzliche Bestimmungen oder spezielle EDV-Kurse (z.B. neue Rechtsdatenbanken, neue Bürosoftware usw.).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
Die Aufstiegsmöglichkeiten der KanzleiassistentInnen sind sehr begrenzt, da es sich bei den Notariats- und Rechtsanwaltskanzleien in der Regel um Kleinbetriebe mit nur wenigen Beschäftigten handelt, so dass hier auch kaum Aufstiegspositionen vorhanden sind. In größeren Kanzleien können KanzleiassistentInnen zu ChefsekretärInnen oder Bürovorständen aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KanzleiassistentInnen im freien Gewerbe "Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten)" und im Handelsgewerbe. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.