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Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.

Start | Industriekaufmann/-frau

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Lehrberuf wird seit 1. Mai 2020 als befristeter Ausbildungsversuch geführt; der Eintritt in die Lehre ist vorläufig bis 31. August 2026 möglich.

Tätigkeitsmerkmale

Industriekaufleute führen Büro-, Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten in Industriebetrieben sämtlicher Wirtschaftsbereiche durch. Sie sind z.B. im Einkauf von Rohstoffen, in der Materialverwaltung (z.B. Lagerwesen und Versand), im Rechnungswesen (Buchhaltung, Kostenrechnung und Fakturierung), im Personalbereich (Personalverwaltung, Lohnverrechnung) oder in der Werbung tätig.

Die im Einkauf tätigen Industriekaufleute stellen über Auftrag der Produktionsleitung die zum industriellen Fertigungsprozess benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bereit. Sind die benötigten Materialien nicht in ausreichender Menge lagernd, holen sie von Lieferanten Angebote ein, überprüfen diese hinsichtlich der Konditionen (Zahlungsbedingungen, Liefertermine u.a.) und stellen Kostenvergleiche zwischen verschiedenen Angeboten an. Sie führen schließlich die Bestellung schriftlich oder telefonisch durch, überwachen die termingerechte Lieferung und prüfen die gelieferten Materialien bezüglich Qualität und Quantität. Bei auftretenden Mängeln (Transportschäden, Nichteinhaltung der Lieferbedingungen u.a.) reklamieren die Industriekaufleute bei den Lieferanten. Weiters kontrollieren sie die eingelangten Rechnungen und leiten diese an die Buchhaltung weiter.

Die im Verkauf beschäftigten Industriekaufleute bearbeiten Kundenbestellungen und Anfragen. Einlangende Bestellungen tragen sie in das Auftragsbuch bzw. in die Kundenkartei ein. In den meisten Betrieben werden Auftragsbuch und Kundenkartei bereits EDV-unterstützt geführt, wobei Industriekaufleute die entsprechenden Daten über die Tastatur des Computers in das Gerät eingeben.

Am Bildschirm können sie die eingegebenen Daten überprüfen und durch Abrufen eines bestimmten Programms die vorhandenen Lagerbestände einsehen, um festzustellen, ob die bestellten Waren in ausreichender Menge lagernd sind. Dann setzen sich Industriekaufleute schriftlich oder telefonisch mit den KundInnen in Verbindung und vereinbaren mit diesen die Geschäftsmodalitäten (z.B. Liefertermin, Zahlungsbedingungen). Danach leiten sie die Bestellung an die zuständige Abteilung (Produktion, Versand oder Lager) weiter und führen die Abrechnung durch.

Im Lager kontrollieren die Industriekaufleute den Ein- und Ausgang der Waren und Materialien, stellen Lagerempfangsbescheinigungen aus und führen meist EDV-unterstützte Lagerlisten und Karteien. Bei der Auslieferung von Waren stellen sie die Versandpapiere aus und nehmen, sofern es sich um einen Transport in das Ausland handelt, die Zollabwicklung vor.

Die im Personalbereich beschäftigten Industriekaufleute berechnen die Löhne und Gehälter der im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Sie berücksichtigen dabei die von den einzelnen Abteilungen geführten Stundennachweise sowie die zu leistenden gesetzlichen Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung u.a.). Die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfolgt in den meisten Industriebetrieben bereits mittels spezieller Programmpakete über Computer, wobei die Industriekaufleute selbst keine Berechnungen durchführen, sondern nur mehr bestimmte Daten in die EDV-Anlage eingeben. Die ermittelten Netto-Löhne und -Gehälter werden auf die Bankkonten der ArbeitnehmerInnen überwiesen, die gesetzlichen Abgaben an Finanzamt und Krankenkassa abgeführt.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
Industriekaufmann/-frau
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj gültig ab
Bauindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.05.2025
Bauindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.027 1.279 1.588 1.889
1.027 1.279 1.588 1.889 01.05.2025
Back- und Puddingpulverindustrie (Eduard Haas Austria GesmbH und PEZ International AG) (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Back- und Puddingpulverindustrie (Eduard Haas Austria GesmbH und PEZ International AG) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Bekleidungsindustrie (alle Bundesländer mit Ausnahme von Vorarlberg) (Angestellte)
gültig ab 01.07.2025
Bekleidungsindustrie (alle Bundesländer mit Ausnahme von Vorarlberg) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
718 932 1.247 1.631
718 932 1.247 1.631 01.07.2025
Bekleidungsindustrie VORARLBERG (Angestellte)
gültig ab 01.07.2025
Bekleidungsindustrie VORARLBERG (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
775 1.021 1.363 1.832
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.021 1.363 1.699 1.968
775 1.021 1.363 1.832 01.07.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.021 1.363 1.699 1.968 01.07.2025
Brauereien (Brauindustrie) (Angestellte)
gültig ab 01.10.2025
Brauereien (Brauindustrie) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
931 1.164 1.629 2.094
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.164 1.629 1.978 2.211
931 1.164 1.629 2.094 01.10.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.164 1.629 1.978 2.211 01.10.2025
Chemische Industrie (Angestellte)
gültig ab 01.05.2025
Chemische Industrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
956 1.229 1.617 2.173
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.203 1.617 2.011 2.337
956 1.229 1.617 2.173 01.05.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.203 1.617 2.011 2.337 01.05.2025
Elektro- und Elektronikindustrie (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.05.2025
Elektro- und Elektronikindustrie (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.224 1.529 1.835 2.386
Sonderregelung für Lehrlinge mit Reifeprüfung
Sonderregelung für Lehrlinge mit Reifeprüfung
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.529 1.988 2.294 2.535
1.224 1.529 1.835 2.386 01.05.2025
Sonderregelung für Lehrlinge mit Reifeprüfung 1.529 1.988 2.294 2.535 01.05.2025
Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie (vormals Mineralölindustrie): Erdöl- und Erdgasgewinnung, Erdölverarbeitung, Vertrieb/Aufbewahrung von Rohöl/Rohölprodukten, Hilfsbetriebe der Erdölindustrie (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.02.2026
Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie (vormals Mineralölindustrie): Erdöl- und Erdgasgewinnung, Erdölverarbeitung, Vertrieb/Aufbewahrung von Rohöl/Rohölprodukten, Hilfsbetriebe der Erdölindustrie (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.282 1.602 1.923 2.371
1.282 1.602 1.923 2.371 01.02.2026
Erfrischungsgetränkeindustrie (alkoholfrei) (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Erfrischungsgetränkeindustrie (alkoholfrei) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Feinkostindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Feinkostindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Fleischwarenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Fleischwarenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Fruchtsaftindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Fruchtsaftindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Futtermittelindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.08.2025
Futtermittelindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
920 1.182 1.511 2.026
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.105 1.484 1.846 2.146
920 1.182 1.511 2.026 01.08.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.105 1.484 1.846 2.146 01.08.2025
Geflügelindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Geflügelindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Gewürzindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Gewürzindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Glasindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.06.2025
Glasindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.031 1.323 1.537 1.999
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.333 1.734 1.870 2.117
1.031 1.323 1.537 1.999 01.06.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.333 1.734 1.870 2.117 01.06.2025
Großbäcker (Brotindustrie) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2026
Großbäcker (Brotindustrie) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
805 1.079 1.462 1.977
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.078 1.448 1.801 2.093
805 1.079 1.462 1.977 01.01.2026
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.078 1.448 1.801 2.093 01.01.2026
Holz verarbeitende Industrie (Angestellte)
gültig ab 01.05.2025
Holz verarbeitende Industrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.000 1.190 1.500 2.080
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.250 1.540 1.860 2.160
1.000 1.190 1.500 2.080 01.05.2025
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung 1.250 1.540 1.860 2.160 01.05.2025
Kaffeemittelindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Kaffeemittelindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Kelly's GesmbH (alle Werke), Frisch+Frost (Hollabrunn), Snack+Back (Feldbach) (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Kelly's GesmbH (alle Werke), Frisch+Frost (Hollabrunn), Snack+Back (Feldbach) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Kühlhäuser WIENS (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Kühlhäuser WIENS (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Leder erzeugende Industrie (Angestellte)
gültig ab 01.02.2025
Leder erzeugende Industrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
727 960 1.284 1.727
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
960 1.284 1.597 1.856
727 960 1.284 1.727 01.02.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 960 1.284 1.597 1.856 01.02.2025
Lederwaren- und Kofferindustrie (Leder verarbeitende Industrie) (Angestellte)
gültig ab 01.06.2025
Lederwaren- und Kofferindustrie (Leder verarbeitende Industrie) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
765 1.004 1.343 1.798
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.004 1.343 1.661 1.932
765 1.004 1.343 1.798 01.06.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.004 1.343 1.661 1.932 01.06.2025
Malzindustrie (Firma STAMAG, Stadlauer Makzfabrik GesmbH, Werke Wien und Graz) (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Malzindustrie (Firma STAMAG, Stadlauer Makzfabrik GesmbH, Werke Wien und Graz) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Metallindustrie - Bergwerke und Eisen erzeugende Industrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie - Bergwerke und Eisen erzeugende Industrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.294 1.596 1.949 2.256
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.294 1.596 1.949 2.256 01.11.2025
Metallindustrie - Fahrzeugindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie - Fahrzeugindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.294 1.596 1.949 2.256
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.294 1.596 1.949 2.256 01.11.2025
Metallindustrie - Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie - Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.294 1.596 1.949 2.256
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.294 1.596 1.949 2.256 01.11.2025
Metallindustrie - Metalltechnische Industrie, Bereich Gießereiindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie - Metalltechnische Industrie, Bereich Gießereiindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.294 1.596 1.949 2.256
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.294 1.596 1.949 2.256 01.11.2025
Metallindustrie - Metalltechnische Industrie, Bereich Maschinen- und Metallwarenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie - Metalltechnische Industrie, Bereich Maschinen- und Metallwarenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.294 1.596 1.949 2.256
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.294 1.596 1.949 2.256 01.11.2025
Metallindustrie - Nichteisen-Metallindustrie (NE-Metallindustrie) (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Metallindustrie - Nichteisen-Metallindustrie (NE-Metallindustrie) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.071 1.295 1.658 2.152
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.294 1.596 1.949 2.256
1.071 1.295 1.658 2.152 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.294 1.596 1.949 2.256 01.11.2025
Milchindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Milchindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
825 1.106 1.498 2.023
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.105 1.482 1.843 2.143
825 1.106 1.498 2.023 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.105 1.482 1.843 2.143 01.11.2025
Mühlenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.08.2025
Mühlenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
849 1.138 1.541 2.083
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.136 1.526 1.898 2.206
849 1.138 1.541 2.083 01.08.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.136 1.526 1.898 2.206 01.08.2025
Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Papier und Karton verarbeitende Industrie (PROPAK - Industrielle Hersteller von Produkten aus Papier und Karton) (Angestellte)
gültig ab 01.03.2025
Papier und Karton verarbeitende Industrie (PROPAK - Industrielle Hersteller von Produkten aus Papier und Karton) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
932 1.157 1.503 2.011
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.192 1.503 1.870 2.163
932 1.157 1.503 2.011 01.03.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.192 1.503 1.870 2.163 01.03.2025
Papierindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.05.2025
Papierindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.219 1.523 1.675 2.300
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach bestandener Reifeprüfung oder nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem anderen Lehrberuf begonnen hat
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach bestandener Reifeprüfung oder nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem anderen Lehrberuf begonnen hat
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.344 1.648 1.738 2.300
1.219 1.523 1.675 2.300 01.05.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach bestandener Reifeprüfung oder nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem anderen Lehrberuf begonnen hat 1.344 1.648 1.738 2.300 01.05.2025
Sägeindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.05.2025
Sägeindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.000 1.190 1.500 2.080
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.250 1.540 1.860 2.160
1.000 1.190 1.500 2.080 01.05.2025
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung 1.250 1.540 1.860 2.160 01.05.2025
Schuhindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.06.2025
Schuhindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
791 1.044 1.395 1.872
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.044 1.395 1.731 2.010
791 1.044 1.395 1.872 01.06.2025
Sonderregelung für Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung 1.044 1.395 1.731 2.010 01.06.2025
Speiseöl- und Fettindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Speiseöl- und Fettindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Spiritus- und Hefeindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Spiritus- und Hefeindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Stärkeindustrie (Agrana Stärke GmbH, Werke Gmünd und Aschach; Agrana Bioethanol GmbH, Werk Pischelsdorf) (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Stärkeindustrie (Agrana Stärke GmbH, Werke Gmünd und Aschach; Agrana Bioethanol GmbH, Werk Pischelsdorf) (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Stein- und keramische Industrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Stein- und keramische Industrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
940 1.168 1.531 2.014
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.209 1.538 1.880 2.149
940 1.168 1.531 2.014 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.209 1.538 1.880 2.149 01.11.2025
Stickereiindustrie VORARLBERG (Angestellte)
gültig ab 01.01.2026
Stickereiindustrie VORARLBERG (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
810 1.059 1.411 1.881
810 1.059 1.411 1.881 01.01.2026
Suppenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Suppenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Süßwarenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Süßwarenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Tabakindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Tabakindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Teigwarenindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.11.2025
Teigwarenindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.041 1.272 1.561 1.966
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.214 1.561 1.850 2.082
1.041 1.272 1.561 1.966 01.11.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.214 1.561 1.850 2.082 01.11.2025
Textilindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.04.2025
Textilindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
890 1.084 1.377 1.693
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.092 1.439 1.777 2.048
890 1.084 1.377 1.693 01.04.2025
Sonderregelung für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt 1.092 1.439 1.777 2.048 01.04.2025
WIEN - Stadtwerke: Energieversorgung (Strom, Gas), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Parkgaragen), Informationstechnik, Bestattung und Friedhöfe (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2026
WIEN - Stadtwerke: Energieversorgung (Strom, Gas), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Parkgaragen), Informationstechnik, Bestattung und Friedhöfe (Angestellte+Arbeiter)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.060 1.284 1.679 2.203
1.060 1.284 1.679 2.203 01.01.2026
Zuckerindustrie (Angestellte)
gültig ab 01.03.2025
Zuckerindustrie (Angestellte)
Brutto-Einkommen 1. Lj 2. Lj 3. Lj 4. Lj
1.109 1.340 1.935 2.233
1.109 1.340 1.935 2.233 01.03.2025
  • Fingerfertigkeit: Arbeiten an Schreib- und Rechenmaschinen sowie an der Computertastatur
  • Sehvermögen: Bildschirmarbeit an EDV-Anlagen
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Durchführen von Preiskalkulationen
  • Organisationstalent: Koordination der Arbeitsabläufe, Terminplanung
  • Kontaktfähigkeit: Umgang mit Kunden
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit in einer Abteilung, Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen
  • Sprachfertigkeit mündlich: Kontakt mit Kunden und Lieferanten
  • Sprachfertigkeit schriftlich: Schriftverkehr
  • logisch-analytisches Denken: Erstellen von Angeboten, Arbeiten im Rechnungswesen
  • Merkfähigkeit: Auftragsannahme, Telefondienst
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Arbeiten in fast allen Aufgabenbereichen

Betriebe/Lehrbetriebe:
Industriekaufleute arbeiten in Industriebetrieben aller Branchen, z.B. in der Metallindustrie, in der Elektroindustrie, in der chemischen Industrie oder in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Ein kleiner Teil ist auch in Handelsbetrieben tätig. Regionale Unterschiede bei den Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Konzentration der Industriebetriebe auf Ballungszentren. In Oberösterreich, in Niederösterreich und in der Steiermark hat die Industrie große Bedeutung. In diesen Bundesländern sind auch die meisten Lehrbetriebe angesiedelt.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der Industriekaufmann/‑frau-Lehrlinge ist im Verlauf der letzten 10 Jahren zunächst gesunken (von fast 600 Lehrlingen auf rund 550 Lehrlinge im Jahr 2017), dann aber kontinuierlich wieder gestiegen, sodass er heute mit rund 650 Lehrlingen das Niveau von vor 10 Jahren wieder überschritten hat. Die meisten Lehrstellen gibt es in Oberösterreich (ein Drittel) und der Steiermark (ein Viertel) sowie in Niederösterreich, Wien und Salzburg.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird großteils von Frauen erlernt; der Anteil der weiblichen Lehrlinge liegt seit vielen Jahren fast unverändert bei rund drei Viertel.

Berufsaussichten:
Besonders viele Menschen sind in Österreich im Maschinenbau, in der Metallerzeugung und in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie beschäftigt. Im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Aufschwung werden für den produzierenden Bereich insgesamt weiterhin gute Arbeitsmarktaussichten erwartet.

Beschäftigungsaussichten:
Der Bedarf an Industriekaufleuten ist stabil. LehrabsolventInnen mit Zusatzqualifikationen in den Bereichen EDV und Fremdsprachen haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Industriekaufmann/-frau", dem der Beruf "Industriekaufmann/-frau" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
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Lehrlingszahlen Tabelle
Industriekaufmann/-frau (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
männlich 125 140 132 150 145 133 122 150 160 170
weiblich 469 426 421 416 441 438 465 487 510 483
gesamt 594 566 553 566 586 571 587 637 670 653
Frauenanteil 79,0% 75,3% 76,1% 73,5% 75,3% 76,7% 79,2% 76,5% 76,1% 74,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
Industriekaufmann/-frau
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn nein
AssistentIn in der Sicherheitsverwaltung nein
Bahnreise- und Mobilitätsservice nein
Bankkaufmann/-frau nein
BetriebsdienstleisterIn nein
Betriebslogistikkaufmann/-frau nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Buch- und Musikalienhandel nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Buch- und Pressegroßhandel nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Verlag nein
Bürokaufmann/-frau ja <
DrogistIn nein
E-Commerce-Kaufmann/-frau nein
EDV-Kaufmann/-frau nein
EinkäuferIn nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Baustoffhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Einrichtungsberatung nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Elektro-Elektronikberatung nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Feinkostfachverkauf nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Gartencenter nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Lebensmittelhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Parfümerie nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Schuhe nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Sportartikel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Telekommunikation nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Textilhandel nein
Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung nein
Eventkaufmann/-frau nein
Finanz- und RechnungswesenassistentIn nein
Finanzdienstleistungskaufmann/-frau nein
Foto- und Multimediakaufmann/-frau nein
Großhandelskaufmann/-frau nein
Hotel- und GastgewerbeassistentIn nein
Hotel- und Restaurantfachmann/-frau nein
Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf) nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Bauträger nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Makler nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Verwalter nein
KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei nein
KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei nein
Medizinproduktekaufmann/-frau nein
Mobilitätsservice nein
Personaldienstleistungskaufmann/-frau nein
Pharmazeutisch-kaufmännisch(er/e) AssistentIn nein
Reisebürokaufmann/-frau nein
Speditionskaufmann/-frau nein
SpeditionslogistikerIn nein
SportadministratorIn nein
SteuerassistentIn nein
Versicherungskaufmann/-frau nein
VerwaltungsassistentIn nein
Waffen- und MunitionshändlerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
< Die LAP im beschriebenen Lehrberuf ersetzt die LAP des verwandten Lehrberufs.

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Normalformen (für 14-Jährige):

Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:

 

Infolge des zunehmenden Einsatzes von EDV-Geräten in allen kaufmännischen Bereichen ist ständige Weiterbildung auf diesem Sektor für eine erfolgreiche Berufsausübung Voraussetzung. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben Einführungskursen in die EDV und Grundlagen der Programmierung auch andere berufsspezifische Weiterbildungsveranstaltungen für Industriekaufleute an. Zur Vertiefung der vor allem für Exportgeschäfte notwendigen Fremdsprachenkenntnisse führt u.a. das Sprachinstitut der Industrie (SPIDI) branchenbezogene Fremdsprachenkurse und Intensivseminare durch.

Aufstiegsmöglichkeiten:

In Mittel- und Großbetrieben der Industrie können Industriekaufleute bei entsprechender Weiterbildungsbereitschaft u.a. zu SachbearbeiterInnen im Innendienst (Leitung des Einkaufs, des Lagers, des Verkaufs), ProkuristInnen und AbteilungsleiterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Industriekaufleute im Handelsgewerbe. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

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